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Kettner Edelmetalle
05.02.2026
15:55 Uhr

Genderzwang vor Gericht: Bundesbehörde scheitert erneut mit Kündigung – doch der wahre Skandal liegt im Detail

Genderzwang vor Gericht: Bundesbehörde scheitert erneut mit Kündigung – doch der wahre Skandal liegt im Detail

Eine Chemikerin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrologie hat auch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg gewonnen. Die 43-Jährige war gekündigt worden, weil sie sich schlicht weigerte, eine Strahlenschutzanweisung in gegenderter Sprache zu verfassen. Ein Sieg für die Vernunft? Nur auf den ersten Blick.

Der Fall: Kündigung wegen korrekter deutscher Sprache

Was sich wie eine Satire aus einem dystopischen Roman liest, ist bittere Realität im Deutschland des Jahres 2026. Eine hochqualifizierte Wissenschaftlerin, Strahlenschutzbeauftragte einer Bundesbehörde, verliert beinahe ihren Arbeitsplatz – nicht etwa wegen fachlicher Mängel, nicht wegen Fehlverhaltens, sondern weil sie sich weigerte, die deutsche Sprache zu verstümmeln. Die Behörde verlangte von ihr, eine Strahlenschutzanweisung mit Gendersternchen, Doppelpunkten oder ähnlichen sprachlichen Verrenkungen zu versehen. Als sie dieser Forderung nicht nachkam, folgte zunächst eine Abmahnung, dann die Kündigung.

Bereits im Sommer 2025 hatte die Chemikerin in erster Instanz Recht bekommen. Nun bestätigte das Landesarbeitsgericht Hamburg dieses Urteil. Die Kündigung war rechtswidrig – allerdings aus einem rein formalen Grund, der den eigentlichen Skandal nur notdürftig verdeckt.

Ein Pyrrhussieg für die Sprachfreiheit

Die Begründung des Gerichts sollte jeden aufhorchen lassen, dem die Freiheit der Sprache und des Denkens noch etwas bedeutet. Die Kammer entschied nämlich keineswegs, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter grundsätzlich nicht zum Gendern zwingen darf. Im Gegenteil: Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass ein solcher „Genderbefehl" – man beachte die entlarvende Wortwahl – in Dokumenten für Mitarbeiter durchaus rechtlich möglich sei.

Der Sieg der Chemikerin beruhte einzig und allein auf einem Formfehler. Sie war nicht ordnungsgemäß durch den Strahlenschutzverantwortlichen schriftlich ermächtigt worden, diese Aufgabe zu übernehmen. Hätte die Behörde diesen bürokratischen Fehler vermieden, wäre die Kündigung womöglich rechtmäßig gewesen. Ein erschreckender Gedanke.

Die Justiz legitimiert den Sprachzwang

Was bedeutet dieses Urteil für die Zukunft? Es bedeutet, dass Arbeitgeber – insbesondere staatliche Behörden – ihre Angestellten künftig sehr wohl dazu verpflichten können, eine ideologisch aufgeladene Kunstsprache zu verwenden, die von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird. Umfrage um Umfrage zeigt: Die Deutschen wollen nicht gendern. Sie empfinden Gendersternchen und ähnliche Konstrukte als störend, als unleserlich, als Angriff auf ihre Muttersprache.

Doch was kümmert das die selbsternannten Spracherzieher in den Behörden? Was kümmert es offenbar auch die Gerichte, die einen solchen Eingriff in die persönliche Ausdrucksfreiheit für grundsätzlich zulässig halten?

CDU-geführtes Ministerium duldet Genderzwang

Besonders pikant ist die politische Dimension dieses Falls. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie untersteht dem Bundesverkehrsministerium – und dieses wird seit Mai 2025 von CDU-Minister Patrick Schnieder geführt. Die Union hatte im Wahlkampf vollmundig versprochen, dem Genderwahn ein Ende zu bereiten. „Links ist vorbei", tönte es aus den Reihen der Christdemokraten.

Doch was geschieht in der Realität? Eine Behörde unter CDU-Aufsicht zieht vor Gericht, um eine Mitarbeiterin zu entlassen, die sich weigert zu gendern. Und selbst nach zwei verlorenen Instanzen bleibt die Option einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht bestehen. Wird das Ministerium diese Möglichkeit nutzen? Wird es stattdessen endlich eine klare Anweisung an alle nachgeordneten Behörden erlassen, den Genderzwang zu beenden?

„Die Kammer ist der Auffassung, dass ein Genderbefehl in Dokumenten für Mitarbeiter durchaus rechtlich möglich ist."

Dieser Satz aus der Urteilsbegründung sollte jedem zu denken geben, der noch an die Meinungsfreiheit in diesem Land glaubt. Ein „Genderbefehl" – als wäre die Sprache ein Exerzierplatz, auf dem Bürger nach ideologischer Pfeife zu tanzen haben.

Der schleichende Verlust der Sprachfreiheit

Was hier verhandelt wurde, ist weit mehr als ein arbeitsrechtlicher Einzelfall. Es geht um die fundamentale Frage, ob der Staat seinen Bürgern vorschreiben darf, wie sie zu sprechen und zu schreiben haben. Es geht um die Frage, ob eine kleine, aber lautstarke Minderheit der Mehrheit ihre sprachlichen Marotten aufzwingen darf – mit Hilfe von Behörden, Gerichten und willfährigen Politikern.

Die Gendersprache ist keine natürliche Sprachentwicklung. Sie ist ein ideologisches Konstrukt, das von oben verordnet wird. Sie macht Texte schwerer lesbar, sie diskriminiert Menschen mit Leseschwäche, sie verstößt gegen die Regeln der deutschen Grammatik. Und dennoch soll sie nun per „Befehl" durchgesetzt werden können?

Ein Hoffnungsschimmer – und seine Grenzen

Initiativen wie das Netzwerk „Stoppt Gendern" und der Verein Deutsche Sprache haben den Prozess begleitet und unterstützt. Ihr Engagement verdient Anerkennung. Doch das Urteil zeigt auch die Grenzen dessen, was auf dem Rechtsweg erreichbar ist. Solange Gerichte den Genderzwang grundsätzlich für zulässig halten, solange Politiker ihre Versprechen brechen, solange Behörden ungestraft gegen den Willen der Bevölkerung agieren können, wird der Kampf um die deutsche Sprache weitergehen müssen.

Die Chemikerin hat gewonnen – vorerst. Doch der nächste Fall wird kommen. Und beim nächsten Mal wird die Behörde vielleicht keine Formfehler machen. Dann wird sich zeigen, ob in diesem Land noch Platz ist für Menschen, die einfach nur in ihrer Muttersprache schreiben wollen – ohne Sternchen, ohne Doppelpunkte, ohne ideologische Verrenkungen.

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