
Gericht stoppt den „Spiegel“: Wie aus Verdacht eine Hexenjagd wurde
Es ist eine schallende Ohrfeige für das selbsternannte „Sturmgeschütz der Demokratie“: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ wesentliche Teile seiner medial groß inszenierten Titelgeschichte über den Schauspieler Christian Ulmen kurzerhand verboten. Der Vorwurf, der wochenlang die Schlagzeilen beherrschte und sogar Menschen auf die Straße trieb, war juristisch nicht haltbar. Wieder einmal zeigt sich, mit welcher Leichtfertigkeit in unseren etablierten Medien Existenzen ruiniert werden – im Namen einer Empörungskultur, die Fakten gerne hintanstellt.
Die Konstruktion eines Verdachts
Worum geht es? In einer reißerisch aufgemachten Titelgeschichte hatte Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes den Vorwurf der „virtuellen Vergewaltigung“ erhoben. Der Eindruck, der dabei erweckt worden sein soll: Ulmen habe sogenannte Deepfake-Pornos seiner damaligen Partnerin angefertigt und in Umlauf gebracht. Die Richter sahen das anders. Für eine derartige Verdachtsberichterstattung fehle es schlicht an einem „Mindestbestand an Beweistatsachen“ – und zwar, wie das Gericht ausdrücklich betonte, sowohl was die Herstellung als auch was die Verbreitung solcher Videos betreffe.
Besonders perfide an dieser Geschichte: Nirgendwo wurde direkt behauptet, Ulmen habe die Taten begangen. Stattdessen wurde der Beitrag offenbar so geschickt komponiert, dass beim Leser genau dieser Eindruck zwingend entstehen musste. Ein altbekanntes Spiel im Werkzeugkasten jener Medien, die sich gerne als moralische Instanz aufspielen.
Für eine solche Verdachtsberichterstattung fehle es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen – so das unmissverständliche Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts.
Wenn die Politik aus einem Verdacht Kapital schlägt
Doch damit nicht genug. Der Fall hatte längst eine politische Dimension angenommen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) habe die Causa, so heißt es, kurzerhand instrumentalisiert, um ihren eigenen Gesetzesvorschlag gegen sexualisierte Deepfakes durchzudrücken. Man fragt sich unweigerlich: Wie viele Gesetze wurden in diesem Land schon auf der Grundlage von Empörungswellen geschmiedet, die sich später als heiße Luft entpuppten? Erst skandalisieren, dann regulieren – das Muster ist bekannt.
Ein zerstörtes Leben bleibt zerstört
Vertreten wurde Ulmen von einem renommierten Berliner Medienrechtsanwalt, dessen Kanzlei schon mehrfach erfolgreich gegen die einschlägige „MeToo“-Berichterstattung des „Spiegel“ vorgegangen sei. Doch der bittere Beigeschmack bleibt: Selbst ein gewonnenes Verfahren bringt das verlorene Vertrauen, die ruinierte Karriere und die öffentliche Demütigung nicht zurück. Wer einmal an den medialen Pranger gestellt wurde, der trägt den Makel mit sich – ganz gleich, wie viele Gerichte ihm später Recht geben.
Ein System mit Methode?
Es ist beileibe nicht das erste juristische Debakel für das Hamburger Magazin. Man verliert beinahe den Überblick über die Niederlagen vor Gericht. Und genau hier liegt das eigentliche Problem: Eine Medienlandschaft, die ihre publizistische Macht nutzt, um vorschnelle Urteile zu fällen, untergräbt das, was sie vorgibt zu verteidigen – die rechtsstaatlichen Grundsätze. Die Unschuldsvermutung gilt offenbar nur dann, wenn sie ins eigene Weltbild passt.
Dieser Fall steht exemplarisch für eine gesellschaftliche Schieflage, die viele Bürger längst mit wachsendem Unbehagen beobachten. Wo bleibt die journalistische Sorgfalt, wenn aus einer unbelegten Andeutung eine landesweite Empörungswelle wird? Wo bleibt die kritische Distanz, wenn ein einzelner Verdacht ausreicht, um eine Existenz zu vernichten? Das Urteil des Oberlandesgerichts ist daher mehr als nur eine juristische Spitzfindigkeit – es ist ein dringend nötiges Korrektiv gegen eine Berichterstattung, die zunehmend Gesinnung über Fakten stellt.
Bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil eine Mahnung ist. Eine Mahnung an alle, die meinen, im Namen vermeintlicher Gerechtigkeit jede Verleumdung sei erlaubt. Der Rechtsstaat hat hier funktioniert – doch wie viele andere Betroffene haben nicht die Mittel, sich gegen die geballte Macht eines auflagenstarken Magazins zur Wehr zu setzen?
- Themen:
- #SPD

Der Vermögens-Gipfel 2026Der Vermögens-Gipfel 2026Das Live-Webinar am 24. Juni – wie viel Steuer-Welle & digitaler Euro Sie 2026 kosten
Live mit Florian Homm, Peter Hahne, Tom Lausen, Ernst Wolff, Roger Köppel & Kayvan Soufi-Siavash – moderiert von Dominik Kettner. 100 % kostenlos.
Das Star-Aufgebot 2026

FlorianHomm

PeterHahne

TomLausen

ErnstWolff

RogerKöppel

KayvanSoufi-Siavash
- Kettner Edelmetalle News
- Finanzen
- Wirtschaft
- Politik

















