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Kettner Edelmetalle
26.02.2026
22:51 Uhr

Gericht zwingt Verfassungsschutz in die Knie: Behörde muss Aussagen über AfD löschen

Es ist ein Paukenschlag, der in der Geschichte der Bundesrepublik seinesgleichen sucht. Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht nur untersagt, die AfD weiterhin als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einzustufen – die Richter gehen noch deutlich weiter. Per einstweiliger Anordnung muss die Behörde konkrete Aussagen über die angebliche Programmatik der Partei von ihrer Webseite tilgen. Wer hätte gedacht, dass ausgerechnet ein deutsches Gericht dem politisch instrumentalisierten Inlandsgeheimdienst derart unmissverständlich die Grenzen aufzeigt?

Nicht nur die Einstufung fällt – auch die Begründungen sind unzulässig

Der Beschluss geht weit über die bloße Rücknahme des Labels „gesichert rechtsextremistisch" hinaus. Die Richter haben dem Verfassungsschutz untersagt, von einer „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei" zu sprechen. Auch die Behauptung, wonach sich die Anhaltspunkte für die Einstufung als Verdachtsfall „in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet" hätten, darf nicht länger verbreitet werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgelder von bis zu 10.000 Euro. Man stelle sich vor: Eine Behörde, die eigentlich die Verfassung schützen soll, wird vom Gericht daran gehindert, unbelegte Behauptungen über eine demokratisch gewählte Partei zu verbreiten. Welch bittere Ironie.

Keine gerichtsfesten Beweise für zentrale Vorwürfe

Besonders brisant ist, was das Gericht zu den inhaltlichen Kernvorwürfen des Verfassungsschutzes festgestellt hat. Die Behörde hatte der AfD ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis" sowie eine „insgesamt migranten- und muslimfeindliche Haltung" unterstellt. Doch genau dafür konnte das Bundesamt keinen gerichtsfesten Nachweis erbringen. Die Programmschriften der Partei würden vielmehr auf das Gegenteil verweisen, so die Feststellung der Richter. Auch die Behauptung, die AfD wolle bestimmten Bevölkerungsgruppen „einen rechtlich abgewerteten Status zuweisen", darf nicht mehr aufrechterhalten werden.

Man muss sich diese Dimension einmal vergegenwärtigen: Jahrelang hat eine dem Bundesinnenministerium unterstellte Behörde Behauptungen über eine Oppositionspartei in die Welt gesetzt, für die es schlicht keine belastbaren Belege gibt. In einer funktionierenden Demokratie wäre dies ein Skandal ersten Ranges. In Deutschland anno 2026 scheint es lediglich eine Fußnote zu sein.

Dobrindt will weiterkämpfen – doch mit welchen Waffen?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, unter dessen Aufsicht der Verfassungsschutz operiert, gibt sich unbeeindruckt. Man wolle sich nun auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren, ließ er verlauten. Eine bemerkenswerte Ankündigung, wenn man bedenkt, dass das Gericht die gesamte Argumentationskette der Behörde regelrecht zerpflückt hat. Mit welchen neuen, plötzlich aufgetauchten Beweisen will Dobrindt im Hauptverfahren punkten, wenn schon die bisherige Beweislage nicht einmal für ein Eilverfahren ausreichte?

Juristen weisen darauf hin, dass ein Eilbeschluss dieser Tragweite in der Regel das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens vorwegnimmt. Gerichte treffen solche Entscheidungen nicht leichtfertig. Dass die Richter in Köln derart deutlich wurden, spricht Bände über die Qualität – oder besser gesagt: die mangelnde Qualität – der vom Verfassungsschutz vorgelegten Belege.

Ein Symptom einer tiefgreifenden Krise

Dieser Gerichtsbeschluss ist weit mehr als ein juristischer Etappensieg für die AfD. Er ist ein vernichtendes Zeugnis für den Zustand des deutschen Rechtsstaats. Seit Jahren beobachten wir, wie staatliche Institutionen zunehmend als politische Kampfinstrumente gegen die Opposition eingesetzt werden. Der Verfassungsschutz, einst gegründet als Bollwerk gegen tatsächliche Verfassungsfeinde, mutierte unter der Ägide von Nancy Faeser und ihren Nachfolgern zum verlängerten Arm der Regierungspolitik.

Dass die Behörde den Löschanordnungen offenbar bereits nachgekommen ist – die betreffenden URLs leiten nur noch auf die Startseite weiter –, zeigt immerhin, dass der Rechtsstaat in Deutschland noch nicht vollständig erodiert ist. Doch die Tatsache, dass es überhaupt eines Gerichtsbeschlusses bedurfte, um eine Bundesbehörde daran zu hindern, unbelegte Behauptungen über eine demokratisch legitimierte Partei zu verbreiten, sollte jeden freiheitsliebenden Bürger zutiefst beunruhigen.

Die sogenannte „Brandmauer" gegen die AfD, die von CDU/CSU und SPD mit geradezu religiösem Eifer aufrechterhalten wird, bekommt durch diesen Beschluss tiefe Risse. Denn wenn selbst ein Gericht feststellt, dass die zentralen Vorwürfe gegen die Partei nicht belegbar sind – worauf gründet sich dann noch die Weigerung, mit der zweitstärksten politischen Kraft des Landes zusammenzuarbeiten? Die Antwort ist so simpel wie ernüchternd: auf nichts als politisches Kalkül und den verzweifelten Versuch, die eigene Macht zu sichern.

Die größte Gefahr für die Demokratie geht nicht von der Opposition aus, sondern von einer Regierung, die staatliche Institutionen zur Bekämpfung politischer Konkurrenten missbraucht.

Deutschland braucht dringend eine Rückkehr zu rechtsstaatlichen Grundprinzipien. Dazu gehört ein Verfassungsschutz, der seinen Namen verdient – und nicht als politische Waffe gegen unliebsame Oppositionsparteien instrumentalisiert wird. Ob die neue Große Koalition unter Friedrich Merz den Mut aufbringt, diese überfällige Kurskorrektur vorzunehmen, darf angesichts von Dobrindts trotziger Ankündigung bezweifelt werden. Doch eines hat das Verwaltungsgericht Köln unmissverständlich klargestellt: Der Rechtsstaat lässt sich nicht beliebig verbiegen – auch nicht von denen, die vorgeben, ihn zu schützen.

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