Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
26.02.2026
14:58 Uhr

Gerichtliche Ohrfeige für den Verfassungsschutz: AfD darf vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem" gebrandmarkt werden

Gerichtliche Ohrfeige für den Verfassungsschutz: AfD darf vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem" gebrandmarkt werden

Es ist eine Entscheidung, die in Berlin wie eine Bombe einschlagen dürfte – und die so manchen politischen Akteur in arge Erklärungsnot bringt. Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt, die Partei als „gesichert rechtsextremistisch" einzustufen und zu behandeln. Bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens muss die Bundesbehörde stillhalten. Ein Paukenschlag.

Der Verfassungsschutz als politisches Instrument?

Man muss kein AfD-Sympathisant sein, um die Brisanz dieser Entscheidung zu erkennen. Seit Jahren wird der Verfassungsschutz von Kritikern als verlängerter Arm der jeweiligen Regierung betrachtet – ein Vorwurf, der durch die Umstände dieser Causa neue Nahrung erhält. Es war die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die in einer ihrer letzten Amtshandlungen die Weichen für die Einstufung stellte. Auf sage und schreibe 1.100 Seiten stützte sich das BfV, als es am 2. Mai 2025 nach mehrjähriger Prüfung zu dem Schluss kam, der Verdacht habe sich in „wesentlichen Teilen" zur Gewissheit verdichtet.

Doch genau hier liegt der Hund begraben: Das Gericht moniert, dass der Verfassungsschutz seine Quellen bislang nicht offenlegt. Ohne diese Transparenz könne man nicht zulasten der AfD annehmen, dass intern weitergehende Pläne verfolgt würden, als sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ersehen lasse. Mit anderen Worten: Wer anklagt, muss auch Beweise auf den Tisch legen. Ein rechtsstaatliches Grundprinzip, das offenbar in Erinnerung gerufen werden musste.

Weidel feiert – doch ein Freispruch ist es nicht

AfD-Chefin Alice Weidel ließ sich nicht lange bitten und sprach gegenüber Medien von einem „großen Erfolg für die AfD und einem großen Erfolg für die Demokratie in Deutschland". Man mag von der Partei halten, was man will – die Freude über diese Entscheidung ist aus ihrer Perspektive nachvollziehbar. Jahrelang wurde die AfD mit dem Stigma der Verfassungsfeindlichkeit belegt, was nicht nur ihre politische Arbeit erschwerte, sondern auch Millionen von Wählern unter Generalverdacht stellte.

Gleichwohl wäre es verfehlt, das Urteil als Persilschein zu interpretieren. Die Kölner Richter betonten ausdrücklich, dass weiterhin ein starker Verdacht bestehe, die Partei entfalte verfassungsfeindliche Bestrebungen. Auch stellte das Gericht fest, dass es innerhalb der AfD durchaus Strömungen gebe, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien. Für die Gesamtpartei lasse sich daraus jedoch keine verfassungsfeindliche Grundtendenz ableiten – ein feiner, aber entscheidender Unterschied.

Ein Lehrstück über Rechtsstaatlichkeit

Was bleibt? Zunächst die Erkenntnis, dass der Rechtsstaat funktioniert – auch wenn es manchen politischen Akteuren nicht schmecken dürfte. Das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht in Münster angefochten werden, und das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Der juristische Kampf ist also keineswegs beendet.

Doch die eigentliche Frage, die sich der aufmerksame Bürger stellen sollte, ist eine andere: Darf ein Inlandsgeheimdienst, der der Regierung unterstellt ist, die größte Oppositionspartei des Landes mit einem derart schwerwiegenden Label versehen – ohne seine Beweismittel offenzulegen? In einer funktionierenden Demokratie sollte die Antwort darauf eindeutig sein. Dass es erst eines Gerichtsurteils bedurfte, um diese Selbstverständlichkeit durchzusetzen, spricht Bände über den Zustand unserer politischen Kultur.

Beobachter werten die Entscheidung als schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz und als Mahnung an alle, die den Rechtsstaat für parteipolitische Zwecke instrumentalisieren wollen. Ob die neue Große Koalition unter Friedrich Merz daraus die richtigen Schlüsse zieht, bleibt abzuwarten. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen