Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
Menü
12.11.2025
13:36 Uhr

Geschlechterwechsel als Karriereturbo: Wenn die Frauenquote zum Bumerang wird

Was für eine herrliche Realsatire liefert uns das Düsseldorfer Polizeipräsidium! Ein findiger Beamter nutzt das von der Ampel-Koalition geschaffene Selbstbestimmungsgesetz, lässt sich zur Frau erklären – und schwupps, rutscht er auf der Beförderungsliste um satte 43 Plätze nach oben. Doch statt Applaus für diese kreative Auslegung der Gesetzeslage hagelt es eine Strafanzeige wegen Betrugsverdachts. Die Polizeipräsidentin wittert unlautere Motive, während der Anwalt der frischgebackenen Polizistin von Queerfeindlichkeit spricht. Willkommen in der schönen neuen Welt der Geschlechtervielfalt!

Die Crux mit der Frauenförderung

Der eigentliche Skandal liegt jedoch tiefer: Warum werden Frauen bei der Düsseldorfer Polizei überhaupt bevorzugt befördert? Die sogenannte Förderrichtlinie sieht vor, dass bei gleicher Qualifikation die Frau den Vorzug erhält. Ein klarer Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot, möchte man meinen. Doch in Zeiten, in denen Geschlechtergerechtigkeit zur Staatsräson erhoben wurde, gelten offenbar andere Maßstäbe. Männliche Beamte müssen sich hinten anstellen, während ihre weiblichen Kolleginnen auf der Überholspur Karriere machen – nicht etwa wegen herausragender Leistungen, sondern schlicht aufgrund ihres Geschlechts.

Die Ironie der Geschichte: Jahrzehntelang predigten Feministinnen, dass Frauen systematisch benachteiligt würden. Nun zeigt sich, dass die installierten Fördermechanismen längst zu handfesten Privilegien mutiert sind. Und wenn ein cleverer Beamter diese Spielregeln für sich nutzt? Dann ist plötzlich Feuer am Dach!

Selbstbestimmung mit Hindernissen

Das Selbstbestimmungsgesetz, einst als progressiver Meilenstein gefeiert, entpuppt sich als juristisches Minenfeld. Die Polizistin beteuert über ihren Anwalt, sie identifiziere sich schon seit Jahren als Frau. Die Behörde kontert mit Zeugenaussagen, wonach der Geschlechtswechsel rein taktisch motiviert gewesen sei. Noch pikanter: Die Polizistin soll angekündigt haben, den Eintrag wieder ändern zu wollen, um als Mann heiraten zu können.

Doch wer darf hier eigentlich über die Ernsthaftigkeit einer Geschlechtsidentität urteilen? Das Standesamt jedenfalls nicht – dort genügt eine simple Erklärung. Warum sollte dann ausgerechnet eine Polizeipräsidentin befugt sein, die innere Gefühlslage ihrer Mitarbeiter zu bewerten? Das Gesetz kennt keine Gesinnungsprüfung, keine Motivforschung, keine Bedingungen. Wer A sagt, muss auch B sagen – oder das Gesetz gleich wieder kassieren.

Der Betriebsfrieden als Totschlagargument

Besonders bemerkenswert ist die Argumentation des Polizeipräsidiums: Man sehe das Verhalten als "nicht zu rechtfertigende Störung des Betriebsfriedens" an. Ein faszinierender Vorwurf! Stört etwa die gesetzeskonforme Nutzung eines Bundesgesetzes den Betriebsfrieden? Oder ist es nicht vielmehr die diskriminierende Beförderungspraxis, die für Unmut sorgt? Wenn männliche Beamte jahrelang zusehen müssen, wie sie trotz gleicher oder besserer Qualifikation übergangen werden, dann ist das offenbar kein Problem für den Betriebsfrieden. Aber wehe, einer wehrt sich mit den Mitteln des Systems!

Die Polizeipräsidentin Miriam Brauns scheint hier in eine selbstgestellte Falle getappt zu sein. Entweder gilt das Selbstbestimmungsgesetz für alle – dann muss sie die Geschlechtsänderung akzeptieren. Oder sie stellt die Legitimität des Gesetzes infrage – dann müsste sie konsequenterweise auch die gesamte Transgender-Ideologie hinterfragen. Beides scheint ihr nicht zu behagen, also flüchtet sie sich in juristische Winkelzüge.

Die Büchse der Pandora

Dieser Fall ist nur die Spitze des Eisbergs. Überall in Europa nutzen findige Zeitgenossen die neuen Geschlechtergesetze für ihre Zwecke: In Österreich wechselte ein Straftäter kurz vor dem Haftantritt das Geschlecht, um in ein Frauengefängnis zu kommen. In der Schweiz gingen Männer als Frauen früher in Rente. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Was lernen wir daraus? Ideologiegetriebene Gesetze, die biologische Realitäten negieren und gesellschaftliche Grundkonstanten über Bord werfen, laden geradezu zum Missbrauch ein. Wenn das Geschlecht zur reinen Willenserklärung degradiert wird, wenn Mann und Frau zu beliebig austauschbaren Kategorien verkommen, dann darf sich niemand wundern, wenn Menschen diese Beliebigkeit für sich nutzen.

Zeit für eine Kehrtwende

Der Düsseldorfer Fall zeigt exemplarisch, wohin uns die Politik der letzten Jahre geführt hat. Statt auf Leistung und Kompetenz zu setzen, haben wir ein System geschaffen, das Geschlecht, Herkunft und sexuelle Orientierung zu Karrierefaktoren macht. Statt Gleichberechtigung herrscht positive Diskriminierung. Statt biologischer Fakten regiert die Gefühlslage.

Es wird höchste Zeit, zu traditionellen Werten zurückzukehren: Leistung muss sich wieder lohnen, unabhängig vom Geschlecht. Beförderungen sollten nach Kompetenz erfolgen, nicht nach Quote. Und Gesetze sollten der Realität Rechnung tragen, statt ideologischen Hirngespinsten zu folgen. Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz täte gut daran, hier schnellstmöglich gegenzusteuern – auch wenn die SPD als Koalitionspartner vermutlich bremsen wird.

Bis dahin bleibt uns nur, die absurden Auswüchse dieser Politik zu dokumentieren. Der Düsseldorfer Polizist hat uns einen Gefallen getan: Er hat die Absurdität des Systems bloßgelegt. Dafür gebührt ihm Dank – und hoffentlich auch die ersehnte Beförderung. Als Frau, versteht sich.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen