
Grundrechte im Ausverkauf: Straßburger Gericht wischt Corona-Beschwerden ohne Prüfung vom Tisch
Was viele Bürger bereits während der Pandemie befürchteten, scheint sich nun auf europäischer Ebene zu bestätigen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zwei Beschwerden gegen deutsche Corona-Maßnahmen für unzulässig erklärt – und zwar ohne sich auch nur ansatzweise inhaltlich mit den vorgebrachten Argumenten auseinanderzusetzen. Eine inhaltliche Prüfung? Fehlanzeige. Eine Begründung für die Ablehnung? Nicht der Rede wert. So sieht also der vielgepriesene europäische Grundrechtsschutz in der Praxis aus.
Ein Bußgeld für das Atmen an frischer Luft
Der erste Fall mutet geradezu kafkaesk an. Ein Bürger wurde in Bayern zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt, weil er am 2. September 2020 einen Bahnsteig – wohlgemerkt unter freiem Himmel – ohne die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung betreten hatte. Was genau unter einer solchen Bedeckung zu verstehen sei, hatte die zugrunde liegende Verordnung nicht einmal näher definiert. Der Beschwerdeführer durchlief den gesamten deutschen Rechtsweg, legte zahlreiche wissenschaftliche Studien vor, die auf mögliche gesundheitliche Nachteile durch lang anhaltendes und wiederholtes Maskentragen hinwiesen – und stieß auf allen Ebenen auf taube Ohren.
Die deutschen Gerichte weigerten sich schlichtweg, in eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maskenpflicht einzusteigen. Die Betroffenheit des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit wurde durchgehend geleugnet. Man behauptete einfach, die Maskenpflicht sei angemessen – Punkt, Ende der Diskussion. Dass damit auch das verfassungsrechtliche Gebot verletzt wurde, eingeschränkte Grundrechte in den entsprechenden Gesetzen zu zitieren, interessierte offenbar niemanden.
Der EGMR als letzte Hoffnung – die sich als Illusion erwies
Vor dem EGMR argumentierte der Beschwerdeführer, dass die Situation in Deutschland eine grundlegend andere sei als etwa in der Ukraine, wo der Gerichtshof bereits 2022 eine ähnliche Beschwerde abgewiesen hatte. Denn verfassungswidrige Verordnungen sind nach deutschem Recht nichtig. Eine Bestrafung auf Grundlage einer nichtigen Verordnung verstößt gegen den fundamentalen Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz". Zudem habe die Weigerung der deutschen Gerichte, sich inhaltlich mit dem Vorbringen zu befassen, die Rechte auf ein faires Verfahren und auf wirksame Beschwerde verletzt.
Doch der zuständige Einzelrichter Alain Chablais, der erst am 1. September 2024 zum liechtensteinischen Richter am EGMR gewählt worden war, folgte dieser Argumentation nicht. Eine Begründung hielt er offenbar für überflüssig. Die Frage, ob Maskentragen möglicherweise gesundheitsschädlich sein könnte, wollte er sich augenscheinlich gar nicht erst stellen.
Der Fall des Weimarer Familienrichters: Rechtsbeugung als Strafe für Zivilcourage?
Noch brisanter ist der zweite Fall. Der ehemalige Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hatte Schulen untersagt, Schülern das Tragen von Gesichtsmasken, die Einhaltung von Mindestabständen und die Teilnahme an Corona-Schnelltests vorzuschreiben. Seine Entscheidung stützte er auf drei Sachverständigengutachten und begründete sie ausführlich mit der Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen sowie der Schädigung des geistigen, körperlichen und seelischen Wohls der betroffenen Kinder.
Was folgte, war kein Dank für richterliche Unabhängigkeit, sondern ein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung. Ein Richter, der es wagte, Corona-Maßnahmen kritisch zu hinterfragen und das Wohl von Kindern in den Vordergrund zu stellen, wurde kriminalisiert. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: In einem Land, das sich als Rechtsstaat versteht, wird ein Richter bestraft, weil er sein Amt so ausübte, wie es das Grundgesetz eigentlich vorsieht.
Dettmar rügte in seiner Beschwerde an den EGMR, dass der Bundesgerichtshof sich mit seiner eigenen Rechtsprechung zur Rechtsbeugung nicht auseinandergesetzt habe. Nach ständiger Rechtsprechung sei eine umfassende und wertende Gesamtbetrachtung sämtlicher objektiver und subjektiver Umstände erforderlich. Weder das Landgericht Erfurt noch der BGH hätten diesen Prüfungsmaßstab eingehalten. Willkürlich habe der BGH behauptet, es komme weder auf Dettmars Motivlage noch auf die inhaltliche Richtigkeit seiner Entscheidung an – eine nicht begründete Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung. Bezüglich fast aller vorgeworfenen Verfahrensfehler sei zudem kein Vorsatz festgestellt worden.
Ein Gericht unter politischem Druck?
Warum der EGMR beim gegebenen Sachverhalt eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren von vornherein auszuschließen vermochte, bleibt ein Rätsel – oder eben auch nicht. Denn in jüngerer Zeit war der Gerichtshof unter erheblichen Druck geraten. Regierungen jener Länder, die den EGMR mit Finanzmitteln ausstatten, hielten seine Urteile zunehmend für übergriffig. Wer die Hand beißt, die einen füttert, lebt bekanntlich gefährlich. Ob dieser Druck die richterliche Unabhängigkeit in Straßburg beeinflusst hat, darf zumindest gefragt werden.
Die beiden Fälle werfen ein grelles Schlaglicht auf den Zustand des Grundrechtsschutzes in Europa. Wenn selbst die letzte Instanz – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – Beschwerden gegen massive Grundrechtseingriffe ohne jede inhaltliche Prüfung und ohne Begründung abweist, dann stellt sich die fundamentale Frage: Wozu existiert dieses Gericht überhaupt?
Die Corona-Jahre haben tiefe Narben in der deutschen Gesellschaft hinterlassen. Millionen Bürger wurden gegängelt, bestraft und in ihrer Freiheit beschnitten – oft auf Grundlage von Verordnungen, deren Verfassungsmäßigkeit nie ernsthaft geprüft wurde. Kinder litten unter Masken, Isolation und Testpflichten, deren Nutzen bis heute wissenschaftlich umstritten ist. Und nun zeigt sich: Auch die europäische Gerichtsbarkeit war offenbar nicht willens, als Korrektiv zu fungieren. Der Rechtsstaat hat in der Pandemie auf ganzer Linie versagt – von der kommunalen Ebene bis hinauf nach Straßburg. Eine Aufarbeitung dieser beispiellosen Grundrechtseinschränkungen bleibt überfällig. Doch wer soll sie leisten, wenn selbst die höchsten Gerichte wegschauen?

- Kettner Edelmetalle News
- Finanzen
- Wirtschaft
- Politik











