
Hamburg treibt AfD-Verbotsverfahren voran: Demokratie oder Demokratieabbau?

Die Hamburgische Bürgerschaft hat einen Beschluss gefasst, der in seiner Tragweite kaum zu unterschätzen ist. Mit den Stimmen von SPD und Grünen wurde der Senat aufgefordert, sich für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland vorbereiten soll. Was sich auf den ersten Blick wie ein Akt der Verfassungstreue präsentiert, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als bedenklicher Angriff auf die demokratische Grundordnung selbst.
Die Voraussetzungen: Ein juristisches Kartenhaus
Der Antrag knüpft seine Umsetzung an eine entscheidende Bedingung: Das Verwaltungsgericht Köln müsste zunächst dem Bundesverfassungsschutz recht geben und die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem" bestätigen. Sollte die geplante Arbeitsgruppe dann zu dem Schluss kommen, dass ein Verbotsverfahren angezeigt sei, wolle sich Hamburg dafür einsetzen – oder alternativ einen Ausschluss der Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung prüfen.
Doch wie neutral ist eigentlich ein Verfassungsschutz, dessen Präsident Thomas Haldenwang selbst politisch nicht unumstritten ist und der einer weisungsgebundenen Behörde vorsteht? Diese Frage stellen sich mittlerweile nicht nur kritische Beobachter, sondern auch zahlreiche Bürger, die das Vertrauen in die Unparteilichkeit staatlicher Institutionen längst verloren haben.
Scharfe Rhetorik aus dem linken Lager
Die Debatte in der Hamburgischen Bürgerschaft offenbarte einmal mehr die ideologische Verbissenheit, mit der bestimmte politische Kräfte gegen die Opposition vorgehen. Die Grünen-Abgeordnete Sina Imhof sprach von einer „systematischen, aggressiv-kämpferischen Strategie der Zersetzung" – ein Begriff, der ironischerweise direkt aus dem Vokabular der Staatssicherheit der DDR stammt. Ausgerechnet jene, die sich als Hüter der Demokratie gerieren, bedienen sich der Sprache totalitärer Regime.
Innensenator Andy Grote erklärte seinerseits, das Grundgesetz schütze zwar auch seine Gegner, setze aber Grenzen, wenn Parteien „planvoll darauf hinarbeiteten, die Verfassungsordnung zu beschädigen oder zu beseitigen". Eine bemerkenswerte Aussage aus dem Munde eines Politikers, dessen eigene Partei gemeinsam mit den Grünen seit Jahren eine Politik betreibt, die von Millionen Deutschen als Angriff auf ihre Lebensgrundlagen empfunden wird.
Historische Parallelen drängen sich auf
Wer die Geschichte kennt, dem dürfte bei diesem Vorgehen ein kalter Schauer über den Rücken laufen. Die Ausschaltung politischer Opposition mit vermeintlich demokratischen Mitteln ist kein Novum in der deutschen Geschichte. Im Jahr 1933 wurden ebenfalls parlamentarische Wege genutzt, um unliebsame Parteien zu beseitigen. Auch in der DDR gab es formal Wahlen und ein Mehrparteiensystem – nur dass echte Opposition nicht geduldet wurde.
Die AfD liegt bundesweit in Umfragen bei etwa 20 bis 25 Prozent, in einigen ostdeutschen Bundesländern sogar deutlich darüber. Wer ein Viertel der Wählerschaft durch ein Parteiverbot mundtot machen will, der betreibt keine Demokratie, sondern deren Gegenteil. Was soll mit diesen Millionen Menschen geschehen? Sollen sie in Umerziehungslager gesteckt werden, wie manche Kommentatoren bereits sarkastisch fragen?
Hamburg: Schwächster AfD-Landesverband als Testballon?
Bemerkenswert ist auch der Ort, von dem dieser Vorstoß ausgeht. In Hamburg liegt die AfD bei lediglich etwa zehn Prozent – der schwächste Landesverband bundesweit. Startet man das Verbotsverfahren bewusst dort, wo der Widerstand am geringsten ist? Die Vermutung liegt nahe, dass Hamburg als Testballon dienen soll, bevor man sich an die Hochburgen der Partei wagt.
Dabei hätte die Hansestadt wahrlich andere Probleme zu lösen. Die selbstgesteckten Klimaziele, die grassierende Kriminalität, die marode Infrastruktur – all das scheint weniger wichtig zu sein als der Kampf gegen eine demokratisch gewählte Oppositionspartei. Wenn man keine guten Produkte anzubieten hat, verbietet man eben die Konkurrenz. So einfach ist das offenbar im Deutschland des Jahres 2026.
Die wahre Gefahr für die Demokratie
Die eigentliche Ironie dieser Entwicklung liegt darin, dass ausgerechnet jene Kräfte, die sich als Verteidiger der Demokratie inszenieren, deren Grundprinzipien mit Füßen treten. Eine Demokratie, die nur noch jene Meinungen zulässt, die dem herrschenden Establishment genehm sind, ist keine Demokratie mehr. Sie ist bestenfalls eine Simulation demokratischer Prozesse, schlimmstenfalls der Beginn einer neuen Form des Totalitarismus.
Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, ihre politischen Präferenzen frei zu äußern und entsprechend zu wählen. Wer dieses Recht beschneiden will, der stellt sich gegen das Volk – und nicht etwa an dessen Seite. Die Hamburgische Bürgerschaft täte gut daran, sich auf ihre eigentlichen Aufgaben zu besinnen, anstatt demokratische Grundrechte zu demontieren.
„Wenn man schlechte Produkte herstellt, verbietet man die Konkurrenz. Auf dem Niveau sind wir mittlerweile in Deutschland angekommen."
Diese Einschätzung eines Kommentators trifft den Nagel auf den Kopf. Es ist nicht die AfD, die die Demokratie gefährdet – es sind jene, die mit allen Mitteln verhindern wollen, dass der Wähler eine echte Wahl hat. Die Geschichte wird über diese Vorgänge urteilen, und dieses Urteil dürfte für die Initiatoren des Verbotsverfahrens wenig schmeichelhaft ausfallen.
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