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Kettner Edelmetalle
23.12.2025
16:59 Uhr

Hamburger Richter legitimieren journalistische Irreführung: Correctiv darf weiter Falschbehauptungen verbreiten

Ein Urteil, das aufhorchen lässt und zugleich erschreckt: Das Landgericht Hamburg hat dem umstrittenen Portal Correctiv grünes Licht gegeben, weiterhin von einem angeblichen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" zu schreiben – obwohl ein solcher Plan nachweislich nie existierte. Was sich wie ein schlechter Witz anhört, ist bittere juristische Realität in Deutschland.

Die Anatomie einer medialen Kampagne

Im Januar 2024 veröffentlichte Correctiv einen Bericht über ein privates Treffen in Potsdam, an dem unter anderem Vertreter der AfD teilgenommen hatten. Die Berichterstattung löste eine beispiellose Hysterie aus: Massenproteste auf den Straßen, hitzige Debatten über ein AfD-Verbot und internationale Schlagzeilen über angeblich geplante „Deportationen" eingebürgerter Migranten. Die öffentlich-rechtlichen Medien griffen das Narrativ begierig auf, Politiker aller etablierten Parteien überschlugen sich in ihrer Empörung.

Doch dann kam die ernüchternde Wahrheit ans Licht. In späteren Gerichtsverfahren musste Correctiv selbst einräumen, dass bei dem besagten Treffen niemals über die „Ausbürgerung deutscher Staatsbürger" gesprochen worden sei. Auch das Wort „Vertreibung" sei nie gefallen. Man reibt sich verwundert die Augen: Ein „Masterplan", der nie existierte, „Deportationen", die nie diskutiert wurden – und dennoch darf diese Darstellung als legitime Berichterstattung gelten?

Meinungsfreiheit als Deckmantel für Desinformation?

Das Hamburger Gericht argumentiert, die Formulierung sei als „bewertende Umschreibung" durch die Pressefreiheit gedeckt. Es handle sich um eine zulässige Meinungsäußerung, nicht um eine Tatsachenbehauptung. Juristisch mag diese Einordnung formal korrekt sein – politisch und gesellschaftlich setzt sie jedoch ein verheerendes Signal.

Der Unterschied zwischen einem geheimen Vertreibungsplan und einer ideologisch gefärbten Meinungsäußerung in einem privaten Rahmen ist erheblich – die mediale Wirkung aber gewaltig.

Kritiker sehen in dem Urteil einen Freibrief für suggestive Berichterstattung. Wenn Journalisten künftig Dinge behaupten dürfen, die nachweislich nicht stattgefunden haben, solange sie diese nur geschickt als „Meinung" verpacken, dann öffnet dies Tür und Tor für gezielte Desinformationskampagnen. Die Grenze zwischen seriösem Journalismus und politischer Propaganda verschwimmt zusehends.

Die realen Folgen einer fiktiven Geschichte

Besonders bitter: Das Urteil ignoriert vollständig die verheerenden Konsequenzen der Berichterstattung. Menschen mit Migrationshintergrund hätten aus Angst vor Abschiebung ihren Aufenthalt in Deutschland überdacht, einzelne Fachkräfte sogar ihre Abreise geplant. Die Verunsicherung war real – basierend auf einer Geschichte, die es so nie gegeben hat.

Die Empörung nach Veröffentlichung des Correctiv-Berichts war gewaltig. Hunderttausende gingen auf die Straße, getrieben von einer Erzählung, die sich als maßlos übertrieben herausstellte. Nun sorgt das juristische Nachspiel für ebenso viel Verstörung – allerdings aus gänzlich anderen Gründen.

Ein Symptom tieferliegender Probleme

Dieses Urteil reiht sich nahtlos ein in eine besorgniserregende Entwicklung: Medien, die sich als „Faktenchecker" gerieren, genießen offenbar einen Sonderstatus, der ihnen erlaubt, was anderen verwehrt bliebe. Die Frage drängt sich auf, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Würde ein konservatives Medium mit derart freizügigen „Meinungsäußerungen" ebenso glimpflich davonkommen?

Für das Vertrauen in den deutschen Journalismus ist dieses Urteil ein weiterer schwerer Schlag. Wenn selbst Gerichte legitimieren, dass Medien Narrative verbreiten dürfen, die nachweislich nicht der Realität entsprechen, dann muss sich niemand wundern, wenn immer mehr Bürger den etablierten Medien den Rücken kehren. Die Glaubwürdigkeitskrise des deutschen Journalismus hat soeben ein neues Kapitel erhalten.

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