
Heizungsgesetz-Reform: Reiches Mogelpackung mit grünem Beigeschmack

Es war eines der zentralen Wahlversprechen der Union: Das verhasste „Heizungsgesetz" Robert Habecks – jenes ideologische Monstrum, das die Ampel-Koalition letztlich in den Abgrund riss – sollte auf den Müllhaufen der Geschichte wandern. Doch was Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nun in die Ressortabstimmung geschickt hat, riecht weniger nach Kehrtwende, sondern eher nach Kosmetik mit grünem Lippenstift. Eine Mogelpackung, die den eigentlichen Kostendruck auf Eigentümer und Mieter aufrechterhält.
Vom großen Versprechen zur kleinen Korrektur
Der vorliegende Gesetzentwurf, über den das Kabinett am 13. Mai entscheiden soll, beerdigt zumindest die berüchtigte 65-Prozent-Regel. Jene Vorgabe also, wonach neu installierte Heizungen zu mindestens zwei Dritteln mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Eigentümer dürften aufatmen: Beim Heizungstausch wären künftig wieder mehr Systeme zulässig – Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösungen, ja sogar Gas- und Ölheizungen sollen wieder eingebaut werden dürfen. Auch die ursprünglich für den 1. Juni vorgesehene Ausweitung auf Großstädte mit über 100.000 Einwohnern wird auf den 1. November verschoben, um nicht für wenige Monate eine Vorschrift in Kraft zu setzen, die anschließend ohnehin wieder fallen soll.
So weit die guten Nachrichten – und damit hat es sich auch schon weitgehend.
Die „Bio-Treppe": Die Falle hinter der Liberalisierung
Denn wer glaubt, der Spuk sei vorbei, irrt gewaltig. An die Stelle der starren 65-Prozent-Regel tritt eine sogenannte „Bio-Treppe", die neue Öl- und Gasheizungen ab 2029 zur schrittweisen Beimischung „klimaneutraler" Brennstoffe wie Biomethan oder grünem Wasserstoff zwingt. Zunächst sollen es zehn Prozent sein, ab 2030 fünfzehn Prozent, ab 2035 dreißig Prozent und ab 2040 sage und schreibe sechzig Prozent. Übersetzt heißt das: Wer heute auf eine fossile Heizung setzt, finanziert ab Ende des Jahrzehnts eine teure, künstlich verteuerte Brennstoffmixtur, die in Wahrheit nichts anderes ist als eine ideologische Strafsteuer durch die Hintertür.
Streichung von Paragraf 72: Ein Hoffnungsschimmer
Immerhin ein Lichtblick: Der berüchtigte Paragraf 72 des Gebäudeenergiegesetzes – jenes absolute Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 – soll vollständig entfallen. Bisher galt: Egal wie alt, egal wie funktionsfähig, ab 2045 sollten alle fossilen Heizungen pauschal stillgelegt werden. Mehrere Städte hatten ihre Pläne zur Demontage des Gasnetzes bereits an diesem Datum ausgerichtet, manche wollten sogar früher abschalten. Diese kalte Enteignung von Millionen Hauseigentümern wird nun zumindest auf dem Papier kassiert. Ein kleiner Sieg der Vernunft – aber auch nicht mehr.
Die Brüsseler Fessel bleibt
Das eigentliche Problem rührt Reiche ohnehin nicht an: die EU-Gebäuderichtlinie. Diese verpflichtet Deutschland, den Primärenergieverbrauch bis 2030 um sechzehn Prozent gegenüber 2020 abzusenken – etwa zur Hälfte durch Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude. Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen schätzt, dass allein in Deutschland rund 2,4 Millionen Wohnhäuser zu dieser Kategorie zählen. Die jährlich erforderlichen Investitionen, um diese Häuser auch nur eine Effizienzstufe nach oben zu hieven, lägen bei mindestens 17,2 Milliarden Euro – und das bis 2030. Die tatsächlichen Kosten dürften noch deutlich darüber liegen.
Demgegenüber stehen die im Entwurf veranschlagten Entlastungen von gerade einmal fünf Milliarden Euro für die Bürger und 2,3 Milliarden Euro für die private Wirtschaft – und das sind, wohlgemerkt, die mutmaßlich beschönigten Zahlen aus dem Ministerium selbst. Ein Tropfen auf den heißen Stein, während die Brüsseler Sanierungswalze mit voller Wucht über deutsche Eigentümer rollt.
Sozialpolitischer Taschenspielertrick zwischen Mietern und Vermietern
Statt die wahren Stellschrauben anzufassen, hat sich die Koalition aus Union und SPD auf einen klassischen Verteilungstrick verlegt: Vermieter sollen ab dem 1. Januar 2029 die Hälfte der Kosten für klimaneutrale Brennstoffe in neu installierten Heizungen tragen. Gleiches gilt für Netzentgelte und CO₂-Kosten, die ab 2028 hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Wer ernsthaft glaubt, diese Kosten würden nicht über kurz oder lang auf die Miete umgelegt, der glaubt vermutlich auch, dass Windräder bei Flaute Strom produzieren. Die Rechnung zahlt am Ende immer derselbe: der Bürger.
Ein Heizgesetz, das niemanden glücklich macht
Das Handwerk ist verunsichert. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima warnt bereits vor rückläufigen Aufträgen und fordert endlich verlässliche Rahmenbedingungen. Eigentümer wissen nicht, was sie investieren sollen. Mieter fürchten weitere Kostenwellen. Und während Bundeskanzler Friedrich Merz im Wahlkampf vollmundig die Abschaffung des Habeck-Gesetzes versprach, bleibt unter dem Strich eine halbgare Reform, die das ideologische Fundament unangetastet lässt. Das grüne Dogma der erzwungenen Wärmewende lebt weiter – nur eben mit etwas freundlicherem Gesicht.
Fazit: Vermögenssicherung wird wichtiger denn je
Die Reform Reiches zeigt einmal mehr, wie sehr deutsche Eigentümer und Mieter den politischen Launen Berlins und Brüssels ausgeliefert sind. Wer in Immobilien investiert hat, sieht sich dauerhaft mit unkalkulierbaren regulatorischen Risiken konfrontiert. Energetische Sanierungspflichten, schwankende Brennstoffvorgaben, CO₂-Bepreisung – die Liste der staatlich verordneten Kostenfallen wächst beständig. In diesem Umfeld gewinnt die Diversifikation des eigenen Vermögens immer mehr an Bedeutung. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber bieten in einem solchen Umfeld einen unbestechlichen Wertanker: Sie unterliegen keiner Sanierungspflicht, keiner Bio-Treppe und keiner Brüsseler Richtlinie. Eine sinnvolle Beimischung im Portefeuille kann daher gerade in Zeiten politischer Willkür für jene Stabilität sorgen, die andere Anlageklassen nicht mehr garantieren können.
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