
Hubigs Po-Foto-Verbot: Anwaltverein zerlegt Gesetzentwurf der Justizministerin

Es klingt zunächst nach einem nachvollziehbaren Anliegen: Wer heimlich Joggerinnen filmt, soll dafür belangt werden können. Doch was Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) daraus gestrickt hat, sprengt nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) jeden vernünftigen Rahmen. In einer bemerkenswert scharfen Stellungnahme zerpflückt der Juristenverband das geplante „Po-Foto-Verbot" und fordert dessen ersatzlose Streichung. Die Botschaft der Anwälte ist eindeutig: Der Entwurf öffne Tür und Tor für eine flächendeckende Kriminalisierung völlig alltäglicher Aufnahmesituationen.
Wenn der Vater bei der Schulaufführung zum Verdächtigen wird
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden soll, wer „in sexuell bestimmter Weise" die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer Person fotografiert oder filmt. Das entscheidende Wort lautet hier: bekleidet. Es geht also nicht um heimliche Nacktaufnahmen, die ohnehin längst strafbar sind, sondern um ganz normale Bilder, deren strafrechtliche Bewertung ausschließlich davon abhängen soll, was im Kopf des Fotografen vorgeht.
Der DAV illustriert die Absurdität dieses Ansatzes mit lebensnahen Beispielen: Wer beim Beachvolleyball die Spielerinnen ablichtet, wer einen Schwimmer in Badehose fotografiert oder eine Tänzerin auf dem Stadtfest – all diese Aufnahmen würden „nicht nach dem äußeren Erscheinungsbild zusätzlich sexualisiert, sondern erst durch das, was im Kopf des Aufnehmenden vorgeht". Die Juristen warnen drastisch: Selbst der Vater, der die Schulaufführung seiner Kinder filme, könne unter Verdacht geraten und müsse anschließend seine Motive rechtfertigen.
Das Einfallstor für massive Eingriffe in die Privatsphäre
Besonders pikant ist, was die Strafverfolgung dann unausweichlich nach sich ziehen würde. Um die „Motivlage" eines Beschuldigten aufzuklären, müssten Ermittler regelmäßig auf das gesamte Bildmaterial, die Browserhistorie und die Chatkommunikation des Verdächtigten zugreifen. Der DAV bringt es auf den Punkt: Das Tatbestandsmerkmal werde so zum „Einfallstor für umfassende Eingriffe in den persönlichen Datenbestand". Wer sich in Deutschland mit einer Kamera in der Hand bewegt, könnte sich künftig auf eine umfassende digitale Durchleuchtung gefasst machen müssen – wegen eines bekleideten Hinterteils im Hintergrund.
Vom Einzelfall zur Generalverdächtigung
Auslöser der ganzen Kampagne war ein einzelner Vorfall: Die Kölnerin Yanni Gentsch wurde beim Joggen heimlich gefilmt, scheiterte mit ihrer Anzeige an der bestehenden Rechtslage und startete daraufhin eine Petition mit rund 137.000 Unterstützern. Im August 2025 wurde diese dem nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach von den Grünen überreicht, der die Sache an Bundesjustizministerin Hubig weiterreichte – wo sie auf fruchtbaren Boden fiel.
Hubig erklärte gegenüber der Rheinischen Post, Frauen müssten sich im öffentlichen Raum „so selbstverständlich bewegen können wie Männer". Sexueller Belästigung und digitalem Voyeurismus müsse der Staat „entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts". Das Muster ist altbekannt: Ein Einzelfall wird zum Anlass für eine pauschale Verschärfung genommen, bei der am Ende Millionen unbescholtener Bürger unter Generalverdacht geraten – während die echten Probleme der inneren Sicherheit, die das Land täglich erschüttern, weitgehend ungelöst bleiben.
Symbolpolitik statt echter Lösungen
Es entsteht der Eindruck, dass sich die politische Aufmerksamkeit lieber auf den symbolischen Kampf gegen die „bekleidete Brust auf einem Foto" richtet, als auf jene Probleme, die die Bürger tatsächlich umtreiben. Während alltägliche Fotografen kriminalisiert werden sollen, bleibt die ausufernde Gewaltkriminalität in Innenstädten und auf Bahnhöfen ein offener Krisenherd. Die Prioritätensetzung der Bundesregierung ist – freundlich formuliert – fragwürdig.
Hinzu kommt das prinzipielle Problem eines Strafrechts, das nicht mehr objektiv beweisbare Handlungen sanktioniert, sondern Gedanken und innere Absichten. Wann fotografiert ein Mensch „in sexuell bestimmter Weise"? Welcher Richter, welcher Staatsanwalt soll das beurteilen? Die Antwort des DAV ist deutlich: Niemand kann das verlässlich. Genau deshalb wäre die Norm so gefährlich – sie macht Strafbarkeit zur Frage einer behördlichen Mutmaßung.
Ein Gesetz mit offenem Ausgang
Wann das Vorhaben im Bundeskabinett behandelt wird, ist laut Bundesjustizministerium noch nicht absehbar. Die Frist für die Stellungnahmen von Ländern und Verbänden endet diese Woche. Es bleibt zu hoffen, dass die scharfe Kritik aus der Anwaltschaft Wirkung zeigt und der Entwurf entweder grundlegend überarbeitet oder ganz beerdigt wird. Denn ein Rechtsstaat, der seine Bürger pauschal verdächtigt und zur Rechtfertigung ihrer inneren Beweggründe zwingt, hat seinen liberalen Charakter ein Stück weit eingebüßt.
Während die Politik also fleißig daran arbeitet, das Strafrecht weiter ins Diffuse zu verschieben, bleibt für den Bürger eine ernüchternde Erkenntnis: Verlassen kann man sich auf staatliche Vernunft offenbar immer weniger. Umso wichtiger wird es, in unsicheren Zeiten Vermögensbestandteile zu wählen, die unabhängig von politischen Launen und gesetzgeberischer Hyperaktivität ihren Wert bewahren. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich über Jahrhunderte als verlässlicher Anker bewährt – gerade dann, wenn der Staat seinen Bürgern immer weniger Vertrauen entgegenbringt.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die hier wiedergegebenen Einschätzungen entsprechen der Meinung unserer Redaktion sowie den uns vorliegenden öffentlichen Informationen. Für konkrete rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Eine Haftung für die hier dargestellten Inhalte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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