
Karlsruhe segnet Mietpreisbremse ab – und treibt Vermieter weiter in die Enge
Es ist ein Urteil, das man in seiner Vorhersehbarkeit fast schon langweilig nennen könnte – wäre es nicht so folgenschwer. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse abgewiesen und damit einmal mehr demonstriert, wohin die Reise in diesem Land geht: weg vom Eigentum, weg von der Vertragsfreiheit, hin zu immer mehr staatlicher Regulierung des Wohnungsmarktes.
Eine Berliner Vermieterin kämpft – und verliert
Der Fall ist schnell erzählt. Eine Berliner Vermieterin war von ihren Mietern erfolgreich auf Rückzahlung vermeintlich überhöhter Mieten verklagt worden. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil im Dezember 2024 bestätigt. Der letzte Strohhalm – die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe – wurde nun ebenfalls abgeschnitten. Die Richter befanden, die Vermieterin sei durch die Mietpreisbremse nicht in ihren Grundrechten verletzt worden. Die Beschwerde wurde nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Nicht einmal einer inhaltlichen Prüfung hielt man das Anliegen offenbar für würdig.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein Eigentümer darf sein Eigentum nicht mehr frei am Markt anbieten, wird zur Rückzahlung bereits vereinbarter Mieten gezwungen – und das höchste deutsche Gericht sieht darin keinen Grundrechtseingriff. Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland, Anno 2026.
Die Mietpreisbremse: Gut gemeint, schlecht gemacht
Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt, angeblich um „übermäßige Mietsteigerungen bei Neuvermietungen zu begrenzen". In sogenannten angespannten Wohnungsmärkten – darunter natürlich Berlin, die Hauptstadt der gescheiterten Wohnungspolitik – darf die Miete bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Was auf dem Papier nach sozialem Ausgleich klingt, ist in Wahrheit ein Investitionskiller ersten Ranges. Denn wer investiert noch in Wohnungsbau oder Sanierung, wenn der Staat die Rendite deckelt, gleichzeitig aber die Kosten für Handwerker, Baumaterialien und – nicht zu vergessen – die politisch verordneten Zwangsmaßnahmen wie energetische Sanierungen und Wärmepumpen-Pflicht explodieren lässt? Die Antwort ist so simpel wie ernüchternd: niemand.
Der Teufelskreis der Regulierung
Es ist ein ökonomisches Grundgesetz, das offenbar in den Amtsstuben und Gerichtssälen dieser Republik in Vergessenheit geraten ist: Preisdeckel führen zu Knappheit. Jede Mietpreisbremse verknappt den verfügbaren Wohnraum, weil sie Investitionen in Neubau und Bestandssanierung unattraktiv macht. Das Ergebnis? Noch weniger Wohnungen, noch höherer Druck auf den Markt, noch lautere Rufe nach – richtig – noch mehr Regulierung. Ein Teufelskreis, der an planwirtschaftliche Verhältnisse erinnert, die man eigentlich seit 1989 überwunden glaubte.
Statt den Wohnungsbau durch Bürokratieabbau, schnellere Genehmigungsverfahren und steuerliche Anreize anzukurbeln, setzt die Politik auf Symptombekämpfung. Die Mietpreisbremse ist nichts anderes als ein Pflaster auf einer klaffenden Wunde – sie verdeckt das Problem, löst es aber nicht. Im Gegenteil: Sie verschärft es mit jedem Jahr, das sie in Kraft bleibt.
Eigentumsrechte unter Beschuss
Was dieses Urteil besonders bedenklich macht, ist die Signalwirkung. Das Bundesverfassungsgericht, das eigentlich als Hüter der Grundrechte fungieren sollte, bestätigt damit eine Entwicklung, die das Eigentumsrecht – immerhin in Artikel 14 des Grundgesetzes verankert – zunehmend aushöhlt. „Eigentum verpflichtet", heißt es dort. Doch zwischen Verpflichtung und Enteignung durch die Hintertür verläuft ein schmaler Grat, den die deutsche Politik mit beunruhigender Leichtfüßigkeit überschreitet.
Wer heute als Vermieter in Deutschland agiert, sieht sich einem Dickicht aus Regulierungen, Auflagen und Preisdeckeln gegenüber, das seinesgleichen sucht. Die Kosten steigen – durch Inflation, durch politisch gewollte Energiewende-Auflagen, durch explodierende Handwerkerpreise. Doch die Einnahmen werden gedeckelt. Wie lange kann das gutgehen?
Die wahren Leidtragenden
Ironischerweise sind es am Ende genau jene Menschen, die die Mietpreisbremse angeblich schützen soll, die unter ihr leiden werden. Denn wenn Vermieter nicht mehr investieren, verfällt der Wohnungsbestand. Wenn kein Neubau mehr entsteht, weil sich die Investition schlicht nicht rechnet, wird die Wohnungsnot noch dramatischer. Und wenn private Eigentümer aufgeben und verkaufen, landen die Wohnungen nicht selten bei großen Konzernen, die sich die besten Anwälte leisten können, um jede Regulierung zu umgehen.
Die neue Große Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz hätte die Chance gehabt, hier einen anderen Kurs einzuschlagen. Doch mit der SPD als Koalitionspartner dürfte eine marktwirtschaftliche Wende auf dem Wohnungsmarkt wohl Wunschdenken bleiben. Stattdessen wird weiter reguliert, gedeckelt und umverteilt – bis der letzte private Vermieter das Handtuch wirft.
Sachwerte als Anker in unsicheren Zeiten
Für Anleger, die angesichts solcher Entwicklungen nach Alternativen suchen, wird eines immer deutlicher: Immobilien als Kapitalanlage verlieren in Deutschland zunehmend an Attraktivität. Die politischen Risiken – von der Mietpreisbremse über Zwangssanierungen bis hin zu möglichen weiteren Eingriffen in das Eigentumsrecht – machen eine seriöse Kalkulation nahezu unmöglich. In einem solchen Umfeld gewinnen physische Edelmetalle wie Gold und Silber als Instrument der Vermögenssicherung weiter an Bedeutung. Sie unterliegen keiner politischen Preisregulierung, keiner Zwangssanierung und keinem Mietpreisdeckel. Sie sind, was sie immer waren: ein zeitloser Wertspeicher in einer Welt, die den Respekt vor dem Eigentum zunehmend verliert.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jede Investitionsentscheidung sollte auf Basis eigener, gründlicher Recherche und gegebenenfalls nach Rücksprache mit einem qualifizierten Finanzberater getroffen werden. Für Anlageentscheidungen und deren Folgen übernehmen wir keinerlei Haftung.

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