
Kartellamt zwingt Amazon in die Knie: 59 Millionen Euro Strafe für Preismanipulation

Das Bundeskartellamt hat dem US-Giganten Amazon einen empfindlichen Schlag versetzt. Die Behörde untersagte dem Konzern am Donnerstag, die Preise von Dritthändlern auf dem deutschen Marketplace zu beeinflussen. Doch damit nicht genug: Erstmals in der Geschichte des deutschen Kartellrechts schöpft die Behörde den wirtschaftlichen Vorteil aus einem Wettbewerbsverstoß ab. Amazon muss satte 59 Millionen Euro zahlen.
Systematische Kontrolle der Händlerpreise aufgedeckt
Die Dimension des Falls ist beachtlich. Rund 60 Prozent aller auf der deutschen Amazon-Seite verkauften Waren stammen von unabhängigen Dritthändlern. Diese Händler legen ihre Preise selbst fest und tragen das volle wirtschaftliche Risiko. Doch genau hier setzte Amazon offenbar an: Der Konzern soll die Preise dieser Händler mithilfe interner Mechanismen systematisch überprüft haben. Angebote, die nach Amazons Maßstäben als zu teuer galten, wurden entweder komplett entfernt oder in ihrer Sichtbarkeit drastisch eingeschränkt.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt findet deutliche Worte für dieses Geschäftsgebaren. Amazon trete auf seiner eigenen Plattform als Händler auf und stehe damit im direkten Wettbewerb zu den anderen Anbietern. Eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Konkurrenten sei daher nur in absoluten Ausnahmefällen wie etwa bei Preiswucher zulässig.
Kleine Händler als Opfer der Marktmacht
Die Konsequenzen für die betroffenen Händler können verheerend sein. Wer seine eigenen Kosten nicht mehr decken kann, wird vom Marktplatz verdrängt. So einfach ist das Kalkül. Besonders kritisch bewertet das Bundeskartellamt die mangelnde Transparenz der Kontrollmechanismen. Für die Händler sei schlicht nicht nachvollziehbar, wie Preisgrenzen festgelegt werden und wo diese überhaupt liegen.
„Für die betroffenen Händler können die Eingriffe in die Preisgestaltung dazu führen, dass sie ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können – mit der Konsequenz, vom Marktplatz verdrängt zu werden."
Diese Aussage von Wettbewerbshüter Mundt verdeutlicht das Machtgefälle zwischen dem amerikanischen Tech-Riesen und den oft mittelständischen deutschen Händlern. Während Amazon mit seiner Marktmacht die Spielregeln diktiert, kämpfen kleine Unternehmer ums Überleben.
Amazon zeigt sich uneinsichtig
Der Konzern wies die Vorwürfe erwartungsgemäß zurück und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Amazon-Deutschlandchef Rocco Bräuniger argumentiert, die Entscheidung beruhe auf einer rein deutschen Vorschrift und stehe im direkten Widerspruch zu den verbraucherbezogenen Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kann innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Die Argumentation des Konzerns mutet dabei geradezu zynisch an: Man wäre als einziger Einzelhändler in Deutschland gezwungen, nicht wettbewerbsfähige Preise für Kunden hervorzuheben. Das ergebe für niemanden Sinn. Doch genau hier liegt der Denkfehler: Wettbewerb bedeutet eben nicht, dass ein marktbeherrschender Konzern die Preise seiner Konkurrenten kontrolliert.
Ein überfälliges Signal für den deutschen Mittelstand
Diese Entscheidung des Bundeskartellamts ist ein längst überfälliges Signal. Zu lange konnten amerikanische Tech-Giganten auf dem deutschen Markt schalten und walten, wie es ihnen beliebte. Der deutsche Mittelstand, das Rückgrat unserer Wirtschaft, wurde dabei systematisch unter Druck gesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung Bestand hat und nicht vor dem Bundesgerichtshof kassiert wird.
Denn eines ist klar: Wenn wir unsere wirtschaftliche Souveränität bewahren wollen, müssen wir den Mut haben, auch gegen die Großen vorzugehen. Die 59 Millionen Euro mögen für Amazon Peanuts sein – doch das Signal, das von dieser Entscheidung ausgeht, ist unbezahlbar.

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