280.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
27.09.2026
10:03 Uhr
KI-generiert

Kassel kippt den Schutz: Arbeitsfähige Afghanen können gehen!

Kassel kippt den Schutz: Arbeitsfähige Afghanen können gehen!
Symbolbild: KI-generiert

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat ein Asyl-Urteil gefällt, das bundesweit Folgen haben könnte. Gesunde, arbeitsfähige Männer aus Afghanistan haben demnach in der Regel keinen Anspruch mehr auf subsidiären Schutz. Auch Abschiebungsverbote ließen sich für diese Gruppe nicht mehr begründen, so die Richter.

Worum es geht, zeigen die Zahlen. Nach Angaben der Bundesregierung galt Ende vergangenen Jahres für 117.500 Afghanen ein Abschiebungsverbot, rund 16.100 hatten subsidiären Schutz. Seitdem dürfte sich daran wenig geändert haben.

Ein Fall aus Herat als Blaupause

Im konkreten Verfahren ging es um einen Mann aus der westafghanischen Provinz Herat. Er kam 2015 nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehnte seinen Asylantrag im Mai 2017 ab. Flüchtlingsstatus gab es keinen, subsidiären Schutz ebenfalls nicht, und ein Abschiebungsverbot sah die Behörde auch nicht.

Der Afghane klagte und bekam zunächst recht. Im August 2021 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Bamf, ihm subsidiären Schutz zu gewähren. Damals rückten die Taliban im ganzen Land vor. Die Richter gingen deshalb davon aus, dass der Mann als Zivilist in Herat schon wegen seiner bloßen Anwesenheit in Gefahr geraten könnte.

Kurz darauf übernahmen die Islamisten die Macht, und der Westen holte seine Leute in teils chaotischen Evakuierungsflügen außer Landes. Fast fünf Jahre später sieht die Lage vor Ort nach Einschätzung der Justiz völlig anders aus.

Kein Bürgerkrieg, keine Gefahrendichte

Der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs argumentiert nüchtern. Seit August 2021 herrsche in Afghanistan kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt mehr. Die wiederkehrenden Spannungen mit Pakistan erreichten gerade in Herat nicht die Gefahrendichte, die für subsidiären Schutz nötig sei. Dass Afghanistan in den aktuellen Iran-Krieg hineingezogen werde, dafür sahen die Richter ebenfalls keine ausreichenden Hinweise.

Der Vorsitzende Richter Martin Sander erklärte gegenüber Medien, für welche Männer das gelte:

„Die Bedeutung des Urteils besteht darin, dass der Senat nunmehr davon ausgeht, dass jedenfalls für erwachsene, gesunde und arbeitsfähige Männer, die mindestens eine der Landessprachen sprechen, im heimischen Kulturkreis sozialisiert wurden und über ein familiäres Netzwerk vor Ort verfügen, in der Regel die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines nationalen Abschiebungsverbotes nicht gegeben sind.“

Ein junger, gesunder Mann mit Familie vor Ort gerate trotz der harten Lebensbedingungen nicht in existenzielle Not, heißt es in der Entscheidung (Az.: 12 A 869/26.A). Sander zufolge liegt das Gericht damit auf der Linie der meisten aktuellen Urteile deutscher Verwaltungsgerichte. Ein juristischer Ausreißer ist die Kasseler Entscheidung also nicht, sie bestätigt eher einen Trend.

Union jubelt, Pro Asyl empört sich

Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, begrüßte das Urteil. Die Richter bestätigten eine Auffassung, die man schon länger vertrete, sagte er: Afghanistan sei für die genannten Gruppen ein weitgehend sicheres Rückkehrland. Die Abschiebungen werde man daher weiter vorantreiben.

Die Bilanz ist allerdings bescheiden. Seit die schwarz-rote Koalition im Mai 2025 angetreten ist, wurden rund 250 Afghanen zurückgeführt, darunter viele Schwerkriminelle und Gefährder. Gemessen an sechsstelligen Zahlen von Ausreisepflichtigen und Geduldeten ist das kaum mehr als ein Anfang. Amnesty International, Pro Asyl und Grünen-Politiker kritisieren trotzdem schon diese Praxis scharf und verweisen auf eine aus ihrer Sicht katastrophale humanitäre Lage.

Kein Freifahrtschein, aber ein Signal

Pauschal zulässig sind Abschiebungen nach Afghanistan durch das Urteil nicht. Gerichte müssen weiterhin jeden Einzelfall prüfen, also Alter, Gesundheit, Erwerbsfähigkeit, Familie, Herkunftsregion und eine mögliche individuelle Verfolgung. Die Revision ließ der Senat nicht zu. Der Kläger kann dagegen aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Aus Sicht unserer Redaktion ist die Richtung dennoch klar. Ein Schutzstatus, der für die Lage von 2021 gedacht war, kann nicht auf Dauer gelten, wenn es diese Lage nicht mehr gibt. Die Justiz hat ihren Teil getan, jetzt ist die Regierung von Friedrich Merz gefordert. Viele Bürger dürften das Versprechen einer Migrationswende künftig daran messen, wie viele Rückführungen tatsächlich stattfinden.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Wer rechtliche Fragen im Einzelfall hat, sollte sich an einen Fachanwalt wenden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen