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Kettner Edelmetalle
21.07.2026
10:29 Uhr

Kinder im Fadenkreuz: Wenn der Staat beim Schutz der Schwächsten versagt

Kinder im Fadenkreuz: Wenn der Staat beim Schutz der Schwächsten versagt

Es sind Zahlen, die einem den Atem stocken lassen. Zahlen, die in einem Rechtsstaat, der sich selbst gern als Hüter der Menschenwürde inszeniert, eigentlich niemals vorkommen dürften. Und doch stehen sie schwarz auf weiß im neuen Bundeslagebild, das am Dienstag in Berlin präsentiert wurde. Die Fallzahlen bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen in Deutschland bleiben auf einem erschreckend hohen Niveau – und in vielen Bereichen steigen sie sogar weiter an.

Ein digitaler Sumpf, in dem sich Täter sicher fühlen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Präsident Holger Münch und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch, Kerstin Claus, präsentierten ein Bild, das jeden Vater und jede Mutter dieses Landes alarmieren muss. Immer häufiger verlagert sich das Grauen ins Internet. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne direkten Körperkontakt sei mit 4.861 Fällen um satte 16,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Cybergrooming, Livestreaming, Sextortion – Begriffe, die vor wenigen Jahren kaum jemand kannte, sind heute traurige Realität im Alltag unzähliger Familien.

Besonders perfide: Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz eröffne den Tätern völlig neue Möglichkeiten. Reale Aufnahmen ließen sich ohne großes Fachwissen manipulieren, künstliche Inhalte binnen Sekunden erschaffen. Der technische Fortschritt, den man uns als Segen verkauft, wird hier zur Waffe gegen die Wehrlosesten unserer Gesellschaft.

Höchstwerte, wohin man blickt

Während Straftaten mit kinderpornografischen Inhalten mit 41.677 Fällen leicht rückläufig seien (minus 2,7 Prozent), erreichten die Delikte im Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten mit 11.515 Fällen einen neuen traurigen Höchststand – ein Anstieg um fast 20 Prozent. Bemerkenswert dabei: Etwa die Hälfte der Tatverdächtigen seien selbst minderjährig, oftmals dem Phänomen der sogenannten „Selbstfilmenden“ zuzurechnen.

„Täter dürfen sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen“, mahnte Dobrindt und forderte wirksame Instrumente wie die IP-Adressenspeicherung.

Wo bleibt der entschlossene Staat?

Und genau hier liegt der wunde Punkt. Seit Jahren wird über die IP-Adressenspeicherung debattiert, gestritten, verwässert und wieder verschoben. Während Ideologen in Berlin lieber darüber diskutierten, wie man Sprache gendergerecht verstümmelt, versagte der Staat bei seiner ureigensten Aufgabe: dem Schutz seiner Kinder. Kerstin Claus brachte es auf den Punkt – das Bundeslagebild könne das wahre Ausmaß der Gewalt im Netz gar nicht abbilden. Cybergrooming treffe fast jeden dritten Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Fast jeden dritten!

Wie konnte es so weit kommen? Ein Land, das Milliarden für fragwürdige Klimaprojekte und ausufernde Sozialexperimente ausgibt, findet nicht die Mittel und den politischen Willen, seine Schwächsten zu schützen. Das ist kein Versagen des Zufalls, sondern das Resultat jahrelanger politischer Prioritätensetzung, die an den wahren Sorgen der Bürger vorbeiregierte. Und es ist nicht nur die Meinung unserer Redaktion, sondern die eines Großteils der deutschen Bevölkerung, dass hier endlich ein Umdenken einsetzen muss.

Was jetzt geschehen muss

Claus forderte zu Recht, dass Cybergrooming endlich strafbar gemacht und Sextortion als eigenständige Sexualstraftat erfasst werde. Es ist ein Armutszeugnis, dass solche Selbstverständlichkeiten überhaupt noch eingefordert werden müssen. Wir brauchen einen Staat, der nicht wegschaut, sondern handelt – konsequent, entschlossen und ohne ideologische Scheuklappen. Die Kinder dieses Landes verdienen nichts Geringeres.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsbeistand.

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