
Kinderbuch-Test vor Gericht: Irakerin fliegt mit Fake-Deutschzeugnis auf!

Laut ihrem Zeugnis sprach sie fast fehlerfrei Deutsch, vor Gericht brauchte sie dann einen Dolmetscher. Das Amtsgericht im niedersächsischen Wildeshausen hat eine 45-jährige Irakerin wegen Einbürgerungsbetrugs zu einer Geldstrafe von 2.760 Euro verurteilt. Aufgeflogen ist sie mit einem einzigen Absatz aus einem Kinderbuch.
Ein Absatz genügte
Wie die Kreiszeitung berichtet, habe die Richterin die Angeklagte zuerst nach dem Inhalt ihrer Sprachprüfung gefragt. Darauf habe die Frau keine Antwort gehabt. Danach sollte sie den ersten Absatz eines Kinderbuchs vorlesen, also Lesestoff für Grundschüler.
Verstanden habe man nur wenige Worte, heißt es in dem Bericht. Die Richterin wird mit dem Satz zitiert:
„80 bis 90 Prozent waren falsch.“
Auf dem Papier sah das ganz anders aus. Das vorgelegte Zertifikat bescheinigte ihr nach Angaben der Zeitung die volle Punktzahl im mündlichen Teil und 209 von 225 Punkten im schriftlichen Teil. Mit diesem Ergebnis würden auch viele Muttersprachler gut dastehen.
Die Behörde wurde misstrauisch
Schon beim Landkreis Oldenburg, wo die Frau ihre Einbürgerung beantragt hatte, war den Sachbearbeitern laut Bericht etwas aufgefallen. Ihr Deutsch habe nicht zu den hervorragenden Prüfungswerten gepasst. Außerdem sei die Handschrift in der schriftlichen Prüfung eine andere gewesen als in einem später ausgefüllten Test.
Erst nach mehrfacher Nachfrage habe die Angeklagte zugegeben, Hilfe gehabt zu haben. Dass die Behörde hier genau hingeschaut hat, verdient Anerkennung. Die Frage ist aber, wie viele solcher Zeugnisse in anderen Ämtern ohne Prüfung durchgegangen sind.
Gefälschte Zertifikate in großer Zahl
Ein Einzelfall ist das offenbar nicht. Schon im vergangenen Jahr hatte eine RTL-Recherche Hunderte Fälle von Einbürgerungsbetrug aufgedeckt. Dem Bericht zufolge soll der Leiter einer einzigen süddeutschen Ausländerbehörde innerhalb einer Woche rund 340 manipulierte Nachweise über Sprach- und Integrationstests entdeckt haben. Einzelne Polizeibehörden sollen in mehr als 1.000 Fällen wegen Handels mit gefälschten Sprachzertifikaten ermitteln.
Das ist kein Kavaliersdelikt. Der deutsche Pass bringt volle Bürgerrechte mit sich, darunter das Wahlrecht und die Freizügigkeit in der ganzen EU. Wer ihn mit gekauften Ergebnissen erschleicht, schadet allen, die die Prüfung ehrlich und mit viel Mühe bestanden haben.
Berlin zieht nach
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat inzwischen reagiert. Seit dem 1. November gilt die Sprachprüfung nicht mehr als bestanden, wenn ein Teil unzureichend bearbeitet wurde. Medienberichten zufolge sollen manche Teilnehmer bisher mit gekauften Lösungen bestanden haben, obwohl sie den schriftlichen Teil leer gelassen hatten. Ein Ministeriumssprecher sagte der Bild, schriftliche Sprachkenntnisse seien eine
„wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige und eigenverantwortliche Integration“.
Das klingt selbstverständlich. Bemerkenswert ist eher, dass es erst jetzt so geregelt wird.
Rekord bei den Einbürgerungen
Den Hintergrund bildet die Einbürgerungsreform der Ampel-Koalition unter Führung der SPD. Seit 2024 können Ausländer schon nach fünf statt nach acht Jahren eingebürgert werden, und die doppelte Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich erlaubt. Die Zahlen steigen seitdem stetig. Im vergangenen Jahr erhielten 333.343 Ausländer den deutschen Pass, so viele wie nie seit Beginn der einheitlichen Statistik im Jahr 2000.
Mehr Anträge bedeuten mehr Akten, mehr Zeitdruck und mehr Gelegenheiten für Betrüger. Kritiker sehen darin den eigentlichen Fehler: Die Hürden wurden gesenkt, aber die Kontrollen wurden nicht verstärkt. Aus Sicht unserer Redaktion muss die deutsche Staatsbürgerschaft wieder als etwas gelten, das man sich verdient. Gesetze allein reichen dafür nicht. Die Ämter brauchen auch die Leute und die Mittel, um Nachweise wirklich zu überprüfen.
Bis dahin bleibt eine unbequeme Frage: Wie viele Fälle bleiben unentdeckt, weil niemand ein Kinderbuch zur Hand nimmt?
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