
Klingbeils Steuer-Griff: Ist nach Bitcoin bald Ihr Gold dran?

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die steuerfreie Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowerte abschaffen. Schon am 14. Oktober könnte sich das Bundeskabinett mit dem Vorhaben befassen. Brisant ist dabei, dass das eigene Ministerium Kryptowerte steuerlich ausdrücklich in eine Reihe mit Gold stellt.
Was Berlin konkret plant
Laut einem Referentenentwurf vom 30. September sollen Kryptowerte künftig als Kapitalvermögen gelten. Für Coins, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden, wären Gewinne dann unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Medienberichten zufolge würde die Abgeltungsteuer von 25 Prozent greifen, dazu mögliche Zuschläge. Für ältere Bestände soll Bestandsschutz gelten.
Den Grünen ging selbst das nicht schnell genug. Ihr Antrag auf sofortige Abschaffung der Frist scheiterte am 8. Oktober im Bundestag mit 132 zu 445 Stimmen. Der Widerstand aus der Bevölkerung ist groß: Eine Petition für den Erhalt der Regelung kam auf 44.439 Mitzeichnungen. Am 12. Oktober befasste sich der Petitionsausschuss damit.
Die Petentin wies dort auf einen aus ihrer Sicht bemerkenswerten Widerspruch hin. Die Reform könne kurzfristige Spekulanten mit hohem Einkommen sogar entlasten. Zahlen müssten dagegen ausgerechnet die Sparer, die langfristig vorsorgen.
Der Satz, der Goldbesitzer aufhorchen lässt
Die Jahresfrist nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes gilt nicht nur für Bitcoin. Auch Gold, andere Edelmetalle und Fremdwährungsgeschäfte fallen darunter. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage betonte das Finanzministerium Berichten zufolge diesen „systematischen Gleichklang“. Würde die Frist nur bei Kryptowerten fallen, wäre diese Systematik durchbrochen.
Bei der Anhörung soll ein Vertreter des Ministeriums zudem angedeutet haben, dass die Steuerfreiheit nach einem Jahr auch bei weiteren Wirtschaftsgütern entfallen könnte. Konkrete Pläne für Gold gibt es nach bisherigen Berichten nicht. Noch nicht, möchte man ergänzen. Darf man sich bei diesen Signalen darauf verlassen?
Warum harte Werte dem Fiskus nicht gefallen
Gold und Bitcoin lassen sich nicht beliebig vermehren. Die weltweite Goldmenge wächst durch den Bergbau nur um etwa 1,5 bis 1,7 Prozent pro Jahr. Bei Bitcoin liegt die Rate derzeit bei rund 0,82 Prozent. Spätestens 2140 ist bei 21 Millionen Einheiten endgültig Schluss.
Euro und Dollar dagegen verlieren über die Jahre Kaufkraft. Kritiker sehen einen direkten Zusammenhang mit der ausufernden Staatsverschuldung. Allein Deutschland hat ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro aufgelegt, obwohl Friedrich Merz im Wahlkampf solide Finanzen versprochen hatte. Wer der schleichenden Geldentwertung ausweicht, entzieht sich aus Sicht der Kritiker genau dem System, das diese Schulden finanzieren soll.
Ganz Europa sucht neue Einnahmen
Deutschland steht mit seinen Plänen nicht allein. In den Niederlanden unterstellt der Staat für 2026 auf bestimmte Anlagen einen pauschalen Ertrag von sechs Prozent. Darauf werden 36 Prozent Steuer fällig, auch wenn nichts verkauft wurde. Ab 2028 sollen nicht realisierte Wertzuwächse noch stärker besteuert werden.
Frankreich, das an den Anleihemärkten derzeit unter Druck steht, geht noch weiter. Ein Parlamentsausschuss billigte den Vorschlag, die Wegzugsteuer auf Kryptovermögen ab 800.000 Euro auszuweiten. Betroffen wären Steuerpflichtige, die in mindestens sechs der letzten zehn Jahre in Frankreich veranlagt waren. Wer auswandert, würde damit auf Gewinne zahlen, die er nie realisiert hat.
Was das für Sparer bedeutet
Noch gilt die Haltefrist, für Gold ebenso wie für Bitcoin. Die Debatte zeigt aber, wie schnell bewährte Regeln zur Verhandlungsmasse werden, sobald dem Staat das Geld ausgeht. Physisches Gold und Silber bleiben trotzdem ein bewährter Baustein, um Vermögen abzusichern und ein breit gestreutes Portfolio zu ergänzen. Mit der Kaufkraftfrage hat diese Stärke nichts zu tun. Anleger sollten die weiteren Beratungen in Kabinett, Bundestag und Bundesrat aufmerksam verfolgen.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser sollte eigenständig recherchieren und ist für seine Anlageentscheidungen selbst verantwortlich. Für steuerliche oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
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