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06.08.2026
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Köln kassiert den Rechtsstaat: Wie eine Stadtverwaltung 500 Abschiebefälle in ein Bleiberecht umdeutete

Es gibt Vorgänge, die erklären mehr über den Zustand dieses Landes als jede Sonntagsrede eines Ministers. Der Fall Köln gehört dazu. Interne Unterlagen, die einer Kölner Tageszeitung vorliegen und deren Inhalt inzwischen öffentlich ist, zeichnen das Bild einer Kommunalverwaltung, die geltendes Recht nicht etwa an mangelnden Ressourcen scheitern ließ – sondern es schlicht nicht anwenden wollte. Rund 500 vollziehbar ausreisepflichtige Personen standen auf einer Liste. Das Land Nordrhein-Westfalen bot an, das größte praktische Hindernis aus dem Weg zu räumen. Köln lehnte ab.

Ein Angebot, das man eigentlich nicht ablehnen kann

Im November 2024 meldete sich die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld bei den Kölner Kollegen. Auf der beigefügten Aufstellung: rund 500 Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Also ausnahmslos aus Staaten, die das deutsche Asylrecht als sichere Herkunftsstaaten einstuft. Viele von ihnen waren geduldet, weil ihnen die nötigen Reisedokumente fehlten – jenes ewige Standardargument, mit dem in Deutschland seit Jahren Abschiebungen versanden.

Coesfeld bot an, genau diese Papiere zu beschaffen. Die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern funktioniere seit Jahren, hieß es, die Rahmenbedingungen seien günstig. Damit wären Sammelabschiebungen wieder möglich gewesen. Die Antwort aus Köln kam nach sieben Tagen: Passersatzpapiere brauche man nicht. Die Betroffenen lebten schließlich schon lange hier. Stattdessen sollten Sozialpädagogen ihnen dabei helfen, eine dauerhafte Bleibeperspektive zu erlangen.

Aus einer Liste vollziehbar Ausreisepflichtiger wurde binnen einer Woche eine Kandidatenliste für den Daueraufenthalt. Das ist kein Verwaltungsversehen. Das ist eine politische Entscheidung.

Die Duldung als Bewährungsfrist zum Bleiberecht

Man muss sich die juristische Konstruktion vor Augen führen, um die Dreistigkeit zu erfassen. Das Aufenthaltsgesetz definiert die Duldung ausdrücklich als vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Die Ausreisepflicht bleibt bestehen – sie ruht lediglich. In Köln wurde aus diesem Provisorium offenbar eine Art Wartezeit auf das Bleiberecht: Wer nur lange genug nicht abgeschoben wird, darf am Ende bleiben. Eine perfidere Belohnung für Behördenversagen lässt sich kaum konstruieren.

Aus den Unterlagen geht nach dem berichteten Stand nicht hervor, dass die Stadt die rund 500 Fälle einzeln geprüft und dann verworfen hätte. Dokumentiert sei eine pauschale Absage. Selbstverständlich mag es im Einzelfall echte Abschiebehindernisse geben – aber eine Pauschalabsage ist keine Prüfung, sie ist eine Gesinnungsentscheidung.

Acht Kinder, 7.500 Euro, neun Strafverfahren

Besonders greifbar wird das Ganze an einem Fall, der ebenfalls auf der Liste stand: ein bosnischer Familienvater, der mit Frau und acht Kindern in Köln lebt. Die Familie soll monatlich staatliche Leistungen von rund 7.500 Euro beziehen. Der Mann wurde im Mai 2025 wegen Betrugs zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, zuvor sei er bereits in acht Fällen strafrechtlich aufgefallen. Auch Angehörige stünden im Strafregister. Und: Die Familie habe sich den Vermerken zufolge nicht selbst um Passersatzpapiere bemüht – obwohl gerade diese Mitwirkung regelmäßig Voraussetzung für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht wäre. Köln nahm sie dennoch ins Bleiberechtsprogramm auf. Sie lebt weiterhin in der Stadt.

Wer sich nun fragt, wie es um die Gesamtbilanz steht: Ende 2025 lebten in Köln 3.657 geduldete Ausländer, fast 900 davon bereits seit mehr als zehn Jahren in Deutschland. Welche Kosten dieser Personenkreis verursacht, könne die Stadt angeblich technisch nicht gesondert auswerten. Man lese das zweimal. Eine Verwaltung, die jeden Radweg zentimetergenau erfasst, will nicht wissen, was sie hier ausgibt. Abgeschoben wurden im gesamten Jahr 2025 ganze 245 Personen, darunter 130 Straftäter. Ob überhaupt jemand von der Coesfelder Liste ausgereist ist, kann die Verwaltung nicht sagen.

Nicht Unvermögen, sondern Unwille

Der Kölner Oberbürgermeister will den Vorgang nun untersuchen lassen. Man wünscht ihm Erfolg, wenngleich die entscheidende Frage schon jetzt beantwortet scheint: Es fehlt in Deutschland nicht an Flugzeugen, nicht an Papieren, nicht an Beamten. Es fehlt der politische Wille, das eigene Recht durchzusetzen. Und wo eine Behörde ihre eigene Weltanschauung über die Entscheidungen des Rechtsstaats stellt, entwertet sie jedes rechtskräftig abgeschlossene Asylverfahren gleich mit.

Die Botschaft, die von diesem Vorgang ausgeht, ist verheerend – und sie wird verstanden werden: Wer lange genug ausharrt und bei der Beschaffung seiner Papiere nicht mitwirkt, dem erklärt am Ende eine deutsche Behörde ausgerechnet den jahrelangen Nichtvollzug zum Bleibegrund. Das ist keine Humanität. Das ist die Kapitulation vor dem eigenen Gesetz – und ein Schlag ins Gesicht all jener Bürger, die dieses System mit ihren Steuern und Abgaben finanzieren.

Es ist nicht nur die Auffassung unserer Redaktion, sondern die eines großen Teils der Bevölkerung: Ein Staat, der seine eigenen Entscheidungen nicht mehr vollstreckt, verliert nicht bloß Kontrolle – er verliert Vertrauen. Und Vertrauen ist die einzige Währung, die keine Notenbank nachdrucken kann.

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