
Kolonial-Schuld als Zahlungsauftrag: Linke will Steuergeld nach Namibia

Die Linksfraktion im Bundestag fordert von der Bundesregierung, den Nachfahren der Herero und Nama in Namibia „unverzüglich“ Wiedergutmachung zu leisten. Ihr Antrag soll am Donnerstagabend im Plenum beraten werden. Die Grünen legen einen eigenen Antrag vor. Er greift weniger weit, kostet aber ebenfalls Geld.
Was die Linke konkret verlangt
Laut dem Antrag soll Berlin die Verbrechen an den OvaHerero und Nama „vollumfänglich“ als deutsche Völkermorde anerkennen. Damit nicht genug: Die Fraktion um ihre Vorsitzende Heidi Reichinnek will einen neuen Mechanismus für „wiedergutmachende Gerechtigkeit“ schaffen. An die Stelle klassischer Entwicklungshilfe sollen demnach Rückgaben treten, und zwar von Land, Territorien, Kulturgütern und menschlichen Gebeinen.
Bei näherem Hinsehen wirft das Fragen auf. Wie gibt ein Staat Land zurück, das ihm seit mehr als hundert Jahren nicht mehr gehört? Das Deutsche Reich verlor seine Kolonien mit dem Ersten Weltkrieg. Seit 1990 ist Namibia ein souveräner Staat. Wie die Linke das praktisch lösen will, bleibt in ihrem Antrag offen.
Die Grünen: Gebeine, Gräber, Visa
Die Grünen fordern die Rückgabe von Gebeinen, die nach ihrer Darstellung aus Namibia „geraubt“ worden seien. Außerdem soll der Bund Geld für die Pflege der Gräber von Opfern der Kolonialzeit in Swakopmund bereitstellen. Auf EU-Ebene soll sich die Regierung zudem für leichtere Visaregeln für Namibier einsetzen. Gerade dieser Punkt dürfte bei vielen Bürgern für Stirnrunzeln sorgen, denn mit Aufarbeitung der Geschichte hat er wenig zu tun.
Ein dunkles Kapitel, das niemand bestreitet
Die historischen Tatsachen sind bekannt. Zwischen 1904 und 1908 schlugen deutsche Kolonialtruppen in Deutsch-Südwestafrika Aufstände der Herero und Nama blutig nieder. Am Anfang standen Angriffe der Aufständischen auf deutsche Farmen und Siedler. Was folgte, war ein Vernichtungsfeldzug. Zehntausende Menschen kamen ums Leben, viele von ihnen verdursteten in der Omaheke-Wüste oder starben in Lagern.
Berlin hat sich dieser Schuld gestellt. 2021 erkannte die Bundesregierung die Gräueltaten als Völkermord „aus heutiger Sicht“ an und bat um Vergebung. Der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) stellte 1,1 Milliarden Euro für Wiederaufbau und Entwicklung in Aussicht. Rechtsansprüche auf Entschädigung sollten daraus ausdrücklich nicht folgen.
Die Milliarde, die nie ankam
In Namibia stieß das Angebot auf heftigen Widerstand. Häuptlingsverbände der Herero und Nama nannten es einen „Affront gegen unsere Existenz“. Nach Angaben der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hat Windhuk der Gemeinsamen Erklärung bis heute nicht zugestimmt. Die Bundesregierung stuft sie lediglich als politische Absichtserklärung ein. Laut der Erklärung wären mit dem Betrag alle finanziellen Fragen „abschließend“ geregelt gewesen.
Auch die schwarz-rote Koalition hält an dieser Linie fest. Medienberichten zufolge lehnte sie im August 2025 Wiedergutmachungszahlungen an frühere Kolonien ab. Ihre Begründung: Ein völkerrechtlicher Anspruch setze die Verletzung einer Verpflichtung voraus, die es damals noch gar nicht gab. Die Völkermordkonvention der Vereinten Nationen stammt erst aus dem Jahr 1948.
Wer am Ende die Rechnung bezahlt
Moralische Verantwortung und Erinnerungskultur sind das eine. Eine offene Zahlungsverpflichtung ohne Ende ist etwas ganz anderes. Wer „unverzügliche“ Leistungen fordert, ohne Summen, Empfänger und Grenzen zu nennen, stellt im Grunde einen Blankoscheck aus. Bezahlen müssten ihn die Steuerzahler, die schon heute mit Rekordschulden, einem 500-Milliarden-Sondervermögen und einer lahmenden Wirtschaft zu kämpfen haben.
Eine Mehrheit dürften die Anträge im Bundestag kaum finden. Trotzdem lohnt es sich, genau hinzuschauen. Hier zeigt sich ein politisches Denken, für das die Kasse des Bundes eine unerschöpfliche Quelle ist. Aus Sicht unserer Redaktion ist echte Versöhnung nicht mit immer neuen Geldforderungen zu haben. Sie gelingt eher durch Partnerschaften auf Augenhöhe, von denen beide Länder etwas haben.
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