Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
27.02.2026
18:01 Uhr

Kopftuchverbot als Verfassungsfeindlichkeit? Kölner Gericht erklärt politische Debatte für tabu

Kopftuchverbot als Verfassungsfeindlichkeit? Kölner Gericht erklärt politische Debatte für tabu

Was darf man in Deutschland noch fordern, ohne gleich als Verfassungsfeind gebrandmarkt zu werden? Diese Frage stellt sich mit bedrückender Dringlichkeit, nachdem das Verwaltungsgericht Köln in seiner jüngsten Entscheidung zum AfD-Verfahren eine bemerkenswerte Rechtsauffassung formuliert hat. Die Forderung nach einem Kopftuchverbot an Schulen sei, so die Richter, „offen diskriminierend" und offenkundig verfassungswidrig. Ein Satz, der tief blicken lässt – und der weit über den konkreten Fall hinaus Sprengkraft besitzt.

Ein Urteil mit doppeltem Boden

Zunächst die gute Nachricht für die AfD: Das Verwaltungsgericht entschied im Eilverfahren, dass der Verfassungsschutz die Partei vorläufig nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch" einstufen und behandeln dürfe. Lediglich die Bezeichnung als Verdachtsfall bleibe bestehen. Soweit, so erwartbar. Doch in der Begründung dieses Beschlusses verbirgt sich eine juristische Zeitbombe, die den demokratischen Diskurs in Deutschland nachhaltig beschädigen könnte.

Im Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2025 stand ein einziger, knapper Satz: Man fordere ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere in Schulen, nach dem Vorbild anderer europäischer Länder. Keine näheren Ausführungen, keine gesetzliche Ausgestaltung – eine politische Forderung, wie sie in zahlreichen europäischen Demokratien längst Realität ist. Frankreich etwa hat bereits 2004 religiöse Symbole an öffentlichen Schulen verboten. Ist Frankreich damit ein verfassungsfeindlicher Staat?

Karlsruhe war sich selbst nicht einig

Die Kölner Richter stützen ihre Argumentation auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015, als Karlsruhe ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen kippte. Doch diese Entscheidung als unumstößliches Dogma zu behandeln, grenzt an intellektuelle Unredlichkeit. Denn selbst innerhalb des zuständigen Senats war man sich damals keineswegs einig. Zwei Richter verfassten Minderheitsvoten, in denen sie der Mehrheitsmeinung ausdrücklich widersprachen. Sind diese beiden Bundesverfassungsrichter nun ebenfalls Verfassungsfeinde?

Die Ironie könnte kaum größer sein. Selbst linksliberale Medien räumten seinerzeit ein, dass der Wandel der Rechtsprechung weniger juristisch als vielmehr politisch motiviert gewesen sei. 2003 hatte der konservativere Zweite Senat noch anders entschieden, 2015 war der liberalere Erste Senat zuständig. Richter Wilhelm Schluckebier, der das Urteil vorbereitet hatte, musste am Ende ein Minderheitsvotum schreiben – ausgerechnet er, der die Materie am besten kannte. Wenn Verfassungsrecht derart von der politischen Zusammensetzung eines Spruchkörpers abhängt, wie kann dann eine darauf aufbauende politische Forderung pauschal als verfassungsfeindlich gelten?

Die schleichende Verengung des Sagbaren

Was hier geschieht, ist symptomatisch für eine besorgniserregende Entwicklung in der deutschen Rechtskultur. Politische Positionen, die in anderen westlichen Demokratien völlig selbstverständlich diskutiert werden, sollen hierzulande aus dem Diskurs verbannt werden. Wer ein Kopftuchverbot an Schulen fordert – wohlgemerkt: nicht die Abschaffung der Religionsfreiheit, sondern eine Regelung für den öffentlichen Raum –, wird vom Verwaltungsgericht in die Nähe des Verfassungsfeindes gerückt. Das ist nicht nur juristisch fragwürdig, sondern demokratiepolitisch brandgefährlich.

Man muss kein AfD-Sympathisant sein, um zu erkennen, dass hier eine rote Linie überschritten wird. Wenn Gerichte beginnen, legitime politische Forderungen als verfassungsfeindlich zu klassifizieren, dann verengt sich der Raum des demokratisch Verhandelbaren in einer Weise, die am Ende allen schadet – nicht nur einer einzelnen Partei. Heute ist es das Kopftuchverbot, morgen vielleicht die Forderung nach strengeren Einwanderungsregeln, übermorgen der Wunsch nach einer restriktiveren Asylpolitik.

Europa macht es vor – nur Deutschland nicht

Der Blick über die Grenzen offenbart die ganze Absurdität dieser Rechtsauffassung. In Frankreich gilt seit über zwanzig Jahren ein Verbot religiöser Symbole an öffentlichen Schulen. Belgien, Österreich und die Schweiz haben ähnliche Regelungen eingeführt oder intensiv diskutiert. Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Kopftuchverbote in bestimmten Kontexten für zulässig erklärt. Sind all diese Länder und Institutionen verfassungsfeindlich? Oder ist es vielleicht Deutschland, das sich mit seiner zunehmend ideologisierten Rechtsprechung ins Abseits manövriert?

Für den konkreten Ausgang des AfD-Verfahrens spielte die Kopftuch-Bewertung letztlich keine entscheidende Rolle. Das Gericht kam trotz seiner strengen Einschätzung zu dem Ergebnis, dass die Gesamtschau aller Positionen der Partei nicht für eine Einstufung als gesichert rechtsextrem ausreiche. Doch der Schaden ist angerichtet. Denn wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzt und in anderen Verfahren herangezogen wird, dann darf in Deutschland über eine restriktive Islamisierungspolitik nicht einmal mehr nachgedacht werden – geschweige denn öffentlich diskutiert.

Ein Alarmsignal für die Meinungsfreiheit

Die Große Koalition unter Friedrich Merz wäre gut beraten, diese Entwicklung nicht einfach hinzunehmen. Denn was hier auf dem Spiel steht, ist nichts Geringeres als die Substanz der demokratischen Debattenkultur. Wenn Gerichte politische Forderungen kriminalisieren, die in halb Europa zum normalen politischen Spektrum gehören, dann stimmt etwas Grundlegendes nicht mehr im Verhältnis von Justiz und Demokratie. Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, über die Gestaltung des öffentlichen Raumes zu streiten – auch und gerade dann, wenn es um sensible Themen wie Religion, Integration und kulturelle Identität geht.

Deutschland braucht keine Gerichte, die den Diskurs verengen, sondern Politiker, die den Mut haben, unbequeme Debatten zu führen. Alles andere wäre ein Verrat an den Grundprinzipien einer offenen Gesellschaft – jener Gesellschaft, die das Grundgesetz eigentlich schützen soll.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen