
Kriminalpolizei jagt Rentner wegen „Pinocchio"-Kommentar – während Deutschland in Kriminalität versinkt

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein Heilbronner Rentner schreibt unter einen Facebook-Beitrag der Polizei die Worte „Pinocchio kommt nach HN" – garniert mit einem Emoji mit langer Nase – und drei Monate später flattert ihm Post von der Kriminalpolizei ins Haus. Der Vorwurf? Beleidigung einer Person des politischen Lebens gemäß Paragraf 188 des Strafgesetzbuches. Das Opfer dieser vermeintlich schweren Straftat: Bundeskanzler Friedrich Merz.
Die Märchenstunde der deutschen Justiz
Was war geschehen? Im Oktober 2025 besuchten Friedrich Merz und der damalige baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Stadt Heilbronn. Die örtliche Polizei informierte auf ihrer Facebook-Seite über ein temporäres Flugverbot anlässlich des hohen Besuchs. Darunter setzte besagter Rentner seinen mittlerweile berüchtigten Kommentar. Ein Kommentar, der – so viel sei vorweggenommen – nach Einschätzung namhafter Rechtsexperten zweifelsfrei von der Meinungsfreiheit gedeckt sein dürfte.
Doch das Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Heilbronn sah das offenbar anders. Im Rahmen ihres sogenannten „Social-Media-Monitorings" – man beachte den orwellschen Beigeschmack dieses Begriffs – durchkämmten die Beamten systematisch die Kommentarspalten ihrer eigenen Kanäle nach vermeintlich strafbarem Handeln. Und wurden fündig. Bei einem Rentner. Wegen eines Märchenfigur-Vergleichs.
Polizeisprecher Andreas Blind erklärte dazu mit der ihm offenbar eigenen Nüchternheit, dass Polizeibeamte beim Verdacht einer Straftat verpflichtet seien, dem nachzugehen. Über das weitere Vorgehen entscheide die Staatsanwaltschaft. Man fragt sich unwillkürlich: Gilt diese Pflicht auch bei den tausenden Messerangriffen, Überfällen und Gewalttaten, die Deutschland tagtäglich erschüttern? Oder nur bei Facebook-Kommentaren harmloser Senioren?
Rechtsexperten sprechen Klartext
Die juristische Einschätzung des Falls könnte eindeutiger kaum sein. Der Berliner Anwalt Moritz Ott stellte unmissverständlich klar, dass man Friedrich Merz selbstverständlich als Pinocchio bezeichnen dürfe. Dies falle in den Bereich der Meinungsäußerung und sei durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt. Da sich der Begriff auf eine Märchenfigur und nicht auf ein Schimpfwort beziehe, stehe auch keine Ehrverletzung im Sinne einer Formalbeleidigung im Vordergrund. Sein Fazit: Ein Bundeskanzler müsse so etwas aushalten.
Ähnlich äußerte sich der Hamburger Medienrechtsanwalt Michael Rath-Glawatz. Die Bezeichnung „Pinocchio" sei ein Werturteil, keine unwahre Tatsachenbehauptung. Personen, die im öffentlichen Leben stünden, müssten es hinnehmen, auch abschätzig kritisiert zu werden. Eine Ehrverletzung sehe er nicht. Selbst im – höchst unwahrscheinlichen – Fall einer Anklage sei allenfalls eine geringe Geldstrafe denkbar.
Déjà-vu: Die „Schwachkopf"-Affäre lässt grüßen
Der Fall erinnert auf geradezu schmerzhafte Weise an die sogenannte „Schwachkopf"-Affäre um den früheren Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Damals war es nach einer Anzeige wegen eines Internet-Memes sogar zu einer Hausdurchsuchung bei einem Rentner gekommen – ein Vorgang, der bundesweit für Empörung sorgte. Das Verfahren wurde später eingestellt. Man sollte meinen, die Behörden hätten aus diesem Debakel gelernt. Offensichtlich nicht.
Ein Kanzler, der Kritik nicht erträgt?
Besonders pikant wird der Fall, wenn man sich die Vorgeschichte des Bundeskanzlers vor Augen führt. Friedrich Merz versprach vor der Wahl, keine neuen Schulden zu machen – und peitschte dann ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen durch den Bundestag. Er kündigte an, illegale Einreisen „ausnahmslos" zurückzuweisen – um wenig später zu erklären, niemand spreche über Grenzschließungen. Er stellte Putin ein 24-Stunden-Ultimatum – und bestritt kurz darauf, jemals ein Ultimatum gestellt zu haben. Wer angesichts dieser dokumentierten Diskrepanzen zwischen Wort und Tat den Vergleich mit einer Märchenfigur zieht, deren Nase beim Lügen wächst, der übt schlicht sein demokratisches Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus.
Der betroffene Rentner selbst reagierte fassungslos. „Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig", sagte er. Als er im Freundes- und Bekanntenkreis von der Anzeige erzählt habe, hätten alle gedacht, er wolle sie auf den Arm nehmen. In seiner Stellungnahme an die Polizei argumentierte er, sein Kommentar stelle keine gezielte Beleidigung einer konkreten Person dar. Es werde weder ein Name genannt noch eine Person direkt angesprochen. Es handle sich um eine mehrdeutige, symbolische und satirische Meinungsäußerung im politischen Kontext.
Prioritäten einer überforderten Justiz
Deutschland hat derzeit über eine Million offene Strafverfahren. Der Deutsche Richterbund warnte erst kürzlich, dass in mehreren Dutzend Fällen Verdächtige schwerer Straftaten aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten, weil Fristen nicht eingehalten werden konnten. Die Gefängnisse sind überfüllt, die Kriminalität befindet sich auf einem Rekordniveau, Messerangriffe und Gewalttaten gehören mittlerweile zum traurigen Alltag in deutschen Städten.
Und was tut die Kriminalpolizei? Sie durchforstet Facebook-Kommentare nach Märchenfigur-Vergleichen. Man könnte lachen, wenn es nicht so bitter wäre. Diese groteske Prioritätensetzung ist symptomatisch für ein Land, dessen politische Führung offenbar mehr Angst vor der Kritik seiner Bürger hat als vor der realen Kriminalität auf seinen Straßen. Es ist die Meinung nicht nur unserer Redaktion, sondern eines Großteils der deutschen Bevölkerung, dass diese Fehlentwicklung direkt auf eine verfehlte Politik zurückzuführen ist, die lieber unbescholtene Rentner verfolgt, als die innere Sicherheit wiederherzustellen.
Ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt, ist bislang offen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt – in diesem Fall die Hoffnung darauf, dass in Deutschland noch ein Rest von gesundem Menschenverstand in den Behörden überlebt hat.
Helmut Kohl, so erinnern sich Zeitzeugen, brachte während seiner gesamten Amtszeit keine einzige Beleidigung zur Anzeige. Er soll sinngemäß gesagt haben, wer sich zum Kanzler wählen lasse, müsse das aushalten. Das war staatsmännische Größe. Was wir heute erleben, ist das genaue Gegenteil.
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