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15.08.2026
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„Lappen“ ist keine Straftat: OLG kassiert Urteil gegen X-Nutzer

„Lappen“ ist keine Straftat: OLG kassiert Urteil gegen X-Nutzer
Symbolbild: KI-generiert

Ein einziges Wort auf X, drei Gerichtsinstanzen, 1.800 Euro Strafe – und am Ende ein Freispruch. Das Oberlandesgericht Celle hat die Verurteilung eines Bürgers aufgehoben, der den Grünen-Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen im Januar 2024 als „Lappen“ bezeichnet hatte. Die Vorinstanzen hätten die Meinungsfreiheit nicht ausreichend gewichtet.

Ein Satz, der zwei Jahre Justiz beschäftigte

Auslöser war ein Post Dahmens zu den Bauernprotesten gegen den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck am Fähranleger Schlüttsiel. Daniel Kindl antwortete darauf mit den Worten: „Heul leise du Lappen. Das ist erst der Anfang.“

In Dahmens Namen wurde Strafantrag gestellt. Das Amtsgericht Springe verurteilte Kindl im April 2025 wegen Beleidigung zu 30 Tagessätzen à 60 Euro – 1.800 Euro für ein Schimpfwort. Das Landgericht Hannover bestätigte das Urteil im März dieses Jahres.

Selbst die Generalstaatsanwaltschaft Celle wollte die Verurteilung halten und beantragte, die Revision zu verwerfen. Der zuständige Strafsenat sah es anders – und sprach Kindl mit Beschluss vom 29. Juli frei.

Was die Richter der Vorinstanz ins Stammbuch schrieben

Das Landgericht sei „ohne hinreichende Abwägung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit“ von einer strafbaren Beleidigung ausgegangen, heißt es in der Entscheidung. Eine sogenannte Formalbeleidigung liege nicht vor: „Lappen“ sei weder gesellschaftlich absolut tabuisiert noch Fäkalsprache.

Auch Schmähkritik oder ein Angriff auf die Menschenwürde verneinte das Gericht. Kindl habe auf eine öffentliche Äußerung des Abgeordneten zu einem politischen Protest reagiert – und damit dessen Wirken als Politiker kritisiert.

Bürger dürfen Amtsträger im Zusammenhang mit deren Machtausübung auch scharf und personalisiert angreifen – der besondere Schutz der Meinungsfreiheit sei gerade aus dem Schutzbedürfnis gegenüber Machtkritik entstanden.

Der Kern der Begründung: Bei Politikern seien die Grenzen zulässiger Kritik weiter zu ziehen als bei Privatpersonen. Zwar räumte der Senat ein, dass der Ausdruck „Lappen“ kaum zur öffentlichen Meinungsbildung beitrage. Im konkreten Fall habe die Meinungsfreiheit dennoch überwogen. Auswirkungen auf Dahmens persönliche Integrität seien nicht festgestellt worden.

Steuerzahler trägt die Kosten – und der Streit geht weiter

Die Kosten des Strafverfahrens und Kindls notwendige Auslagen trägt die Landeskasse. Am Ende zahlt also der Bürger für ein Verfahren, das aus Sicht vieler Beobachter nie hätte geführt werden müssen.

Damit ist die Sache nicht erledigt. Nach Angaben von Kindls Anwalt Markus Haintz verlangte Dahmen zusätzlich eine Unterlassung; die Verteidigung erhob daraufhin vor dem Landgericht Hamburg eine negative Feststellungsklage. Dort sei im Juni zunächst ein Versäumnisurteil gegen den Abgeordneten ergangen, gegen das dieser Einspruch eingelegt habe. Eine weitere Verhandlung solle im September stattfinden.

Warum der Fall größer ist als ein Schimpfwort

Seit der Verschärfung des Beleidigungsstrafrechts im Jahr 2021 genießen Politiker gegen ehrverletzende Äußerungen im Netz besonderen Schutz. Kritiker warnten schon damals, dass daraus ein Instrument gegen unbequeme Bürger werden könne. Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Fall exemplarisch, wie schnell aus grobem Ton im Netz ein Strafverfahren wird – und wie wichtig es ist, dass Gerichte am Ende die Meinungsfreiheit verteidigen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere Einschätzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir erbringen keine Rechtsberatung; für die Beurteilung konkreter Einzelfälle wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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