
Lebenslang für den Attentäter von München – doch wer verurteilt das Versagen des Staates?
Es sind Urteile wie dieses, die eine bittere Wahrheit offenlegen: Die deutsche Justiz kann am Ende sühnen, aber sie kann nicht verhindern. Das Oberlandesgericht München hat den Afghanen Farhad N. wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Am 13. Februar 2025 hatte der damals 24-Jährige sein Auto in eine Kundgebung der Gewerkschaft Verdi gesteuert. Eine Mutter und ihre zweijährige Tochter starben. 44 weitere Menschen wurden verletzt.
„Allahu Akbar“ – und alle taten überrascht
Nach der Tat habe der Täter „Allahu Akbar“ gerufen, so die Ermittlungen. Er habe islamistische Beiträge im Netz veröffentlicht, das Motiv später gestanden und in der Untersuchungshaft randaliert – Justizbeamte habe er als Ungläubige bezeichnet und ihnen den Tod angedroht. Von einem Einzelfall, einem psychisch verwirrten Fahrfehler oder einem „Unfall“ war hier von Anfang an nicht auszugehen. Und doch dauerte es damals wieder Stunden, bis das übliche Ritual von Betroffenheitsfloskeln und Spekulationsverboten von den ersten klaren Worten abgelöst wurde.
Ein abgelehnter Asylbewerber mit Duldung – das Muster wiederholt sich
Der biografische Verlauf dieses Falles liest sich wie das Protokoll eines behördlichen Totalversagens. 2001 in Kabul geboren, 2016 als unbegleiteter Minderjähriger über Italien nach Deutschland eingereist. Der Asylantrag: im September 2017 abgelehnt. Die Klage dagegen: 2020 abgewiesen, weil das Verwaltungsgericht München seine Verfolgungsgeschichte als erfunden einstufte. Ein Gericht stellte also amtlich fest, dass dieser Mann das deutsche Asylsystem belogen hatte. Die Konsequenz? Eine Duldung. Abschiebung „nicht möglich“.
Wer nach nachgewiesener Lüge im Land bleiben darf, dem hat der Staat ausdrücklich mitgeteilt, dass seine Regeln folgenlos sind.
Zwei Menschen mussten sterben, damit diese Kette aus Duldung, Untätigkeit und juristischer Selbstfesselung überhaupt öffentlich sichtbar wurde. Und selbst das lebenslange Urteil bedeutet nicht automatisch lebenslang: Nach fünfzehn Jahren kann eine Aussetzung zur Bewährung geprüft werden – die festgestellte besondere Schwere der Schuld dürfte diese Perspektive allerdings erheblich verschieben.
Die Politik und ihr Wortschatz der Ohnmacht
Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz nannte die Tat furchtbar und forderte, der Täter müsse die volle Härte des Rechtsstaats spüren. Friedrich Merz, damals Kanzlerkandidat, versprach, Recht und Ordnung konsequent durchzusetzen; es müsse sich etwas ändern in Deutschland. AfD-Chefin Alice Weidel fragte damals bereits, ob das immer so weitergehen solle, und forderte die Migrationswende. Anderthalb Jahre später darf jeder Bürger selbst beurteilen, wie viel sich tatsächlich geändert hat. Die Nachrichtenlage der vergangenen Tage – von Messerangriffen bis zu Kommunen, die Ausreisepflichtige um jeden Preis behalten wollen – spricht eine eigene Sprache.
Wer die Grenze nicht schützt, schützt auch nicht die Menschen dahinter
Man muss kein Prophet sein, um festzustellen: Solange Ablehnungsbescheide keine Ausreise, sondern nur Papierberge produzieren, bleibt jedes Urteil ein nachträgliches Pflaster auf offener Wunde. Es ist nicht allein die Meinung dieser Redaktion, dass Deutschland Politiker braucht, die wieder für dieses Land und seine Bürger regieren, statt gegen sie – Umfragen und Wahlergebnisse der vergangenen Jahre zeigen, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung genau das denkt.
Zwei Menschen, eine Mutter und ihr Kind, wurden auf offener Straße getötet. Das ist keine Statistik. Das ist die Rechnung für Jahre politischer Feigheit – und sie wird weiter präsentiert, solange sich nichts Grundlegendes ändert.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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