
Liest Brüssel bei ChatGPT mit? Kommission weicht heikler Frage aus

Ist Ihr Gespräch mit ChatGPT wirklich privat? Diese Frage hat die AfD-Europaabgeordnete Christine Anderson der EU-Kommission gestellt, und zwar gleich in zwei parlamentarischen Anfragen. Eine eindeutige Antwort hat sie nicht bekommen. Hunderte Millionen Europäer bleiben damit im Unklaren, wie weit der Zugriff von Behörden auf ihre KI-Gespräche reichen könnte.
Ein Chatbot wird zur Suchmaschine
Der Hintergrund: Am 31. August 2026 hat die Kommission ChatGPT als „sehr große Online-Suchmaschine“ (VLOSE) im Sinne des Digital Services Act (DSA) eingestuft. Es ist das erste Mal, dass ein generativer KI-Dienst so eingeordnet wird. Brüssel spricht von einem „hybriden Dienst“: Das Programm beantwortet Anfragen und durchsucht dabei auch das Internet.
Die Schwelle für die Einstufung liegt bei 45 Millionen Nutzern im Monat. OpenAI nennt für die Suchfunktion in der EU rund 159 Millionen, also mehr als dreimal so viele. Überprüfen lässt sich das allerdings nicht. In ihren Antworten an Anderson räumte die Kommission ein, dass OpenAI nicht angegeben habe, wie diese Zahl berechnet wurde. Brüssel stützt eine so folgenreiche Einstufung also auf eine Angabe, deren Herkunft es selbst nicht kennt.
Die entscheidende Frage bleibt offen
Brisanter ist der zweite Teil der Anfragen (P-003394/2026 und P-003415/2026). Der DSA erlaubt dem zuständigen nationalen Koordinator für digitale Dienste, der Kommission und akkreditierten Forschern, Daten von sehr großen Suchmaschinen anzufordern. Für ChatGPT ist die irische Medienaufsicht Coimisiún na Meán zuständig.
Anderson wollte wissen, ob dazu auch private Prompts, Gesprächsverläufe, Personalisierungsdaten und gespeicherte Erinnerungen gehören. Sie fragte außerdem nach besonders sensiblen Daten im Sinne von Artikel 9 der DSGVO, also etwa nach Angaben zu Gesundheit oder politischer Überzeugung. Die Kommission verwies nur allgemein auf die DSGVO und auf die Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta. Wo die Suchfunktion endet und das rein private Gespräch beginnt, ließ sie offen.
Anderson sitzt auch im Sonderausschuss zum „Europäischen Schutzschild für die Demokratie“, der unter Kritikern umstritten ist. Sie reagierte deutlich:
„Millionen Menschen vertrauen ChatGPT teilweise sehr persönliche Informationen an – über Gesundheit, Familie, Finanzen und politische Überzeugungen. Doch die EU-Kommission verweigert auf die entscheidende Frage, ob private Gespräche vor staatlichem Zugriff geschützt sind, eine klare Antwort. Private KI-Gespräche gehen den Staat nichts an. Die Kommission muss endlich offenlegen, was sie kontrollieren will, auf welcher Grundlage und wo ihre Befugnisse enden.“
Die Befugnisse wachsen weiter
OpenAI hat nach Angaben der Kommission vier Monate Zeit, die zusätzlichen Pflichten umzusetzen. Die Frist endet um den Jahreswechsel 2026/2027. Danach greifen die strengeren Regeln des DSA:
- Bewertung und Minderung „systemischer Risiken“, auch für Wahlen und die öffentliche Sicherheit
- jährliche unabhängige Prüfungen
- Datenzugang für zugelassene Forscher
- erweiterte Transparenzberichte
Für diese Pflichten ist allein die Kommission zuständig. Begriffe wie „systemische Risiken“ sind dabei sehr dehnbar. Kritiker warnen seit Jahren, dass der DSA damit zu einem Werkzeug werden könne, mit dem unliebsame Meinungen zurückgedrängt werden.
Kein Arztgeheimnis für den Chatbot
Dass Chatverläufe nicht tabu sind, zeigt schon die Rechtsprechung. Gerichte haben in anderen Fällen festgestellt, dass Gespräche mit Chatbots keinen besonderen Schutz genießen, wie ihn etwa Gespräche mit Anwälten oder Ärzten haben. Grundsätzlich ist es also möglich, dass private Unterhaltungen angefordert werden.
Viele Nutzer erzählen der KI Dinge, die sie nicht einmal ihrem Hausarzt anvertrauen würden. Zugleich zieht die EU immer neue Aufsichtsrechte an sich. Eine klare und verbindliche Grenze für den Zugriff auf private Gespräche müsste da selbstverständlich sein. Dass die Kommission eine solche Grenze nicht nennt, ist bezeichnend.
Für die Bürger bleibt bis dahin vorerst nur, selbst vorsichtig zu sein: Was man nicht schreibt, kann auch niemand anfordern.
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