
Linkspartei stellt sich hinter verurteilte Gewalttäterin der „Hammerbande"

Was muss eigentlich noch geschehen, damit der deutsche Verfassungsschutz endlich dort hinschaut, wo tatsächlich verfassungsfeindliche Umtriebe stattfinden? Die Linkspartei im Europäischen Parlament hat sich in einer beispiellosen Aktion öffentlich mit der verurteilten Linksextremistin Simeon „Maja" T. solidarisiert – einer Person, die wegen schwerer Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Unter dem pathetischen Titel „Siamo tutti Maja T." – zu Deutsch: „Wir sind alle Maja T." – verbreitet die Fraktion eine Pressemitteilung, die das rechtsstaatliche Urteil als „politischen Schauprozess" diffamiert.
Gewalt gegen Andersdenkende als „demokratische Pflicht"?
Die Dreistigkeit, mit der hier linksextreme Gewalt verharmlost wird, verschlägt einem den Atem. In der Stellungnahme der Linkspartei heißt es allen Ernstes, der Fall zeige eine „zunehmende Kriminalisierung von Antifaschisten". Man spricht von einem „besorgniserregenden Trend" und behauptet: „Das hat nichts mit öffentlicher Sicherheit zu tun, es geht darum, Dissens zum Schweigen zu bringen."
Zur Erinnerung: Simeon „Maja" T. wurde verurteilt, weil sie als Mitglied der berüchtigten „Hammerbande" im Jahr 2023 mehrere Menschen mit Teleskopschlagstöcken brutal zusammengeschlagen hat. Neun Personen wurden niedergeknüppelt, sechs davon schwer verletzt. Das ist keine politische Meinungsäußerung, das ist organisierte Gewaltkriminalität.
Schirdewan spricht von „Schauprozess"
Besonders entlarvend äußerte sich der Co-Vorsitzende der europäischen Linken, Martin Schirdewan, der dem Prozess in Budapest persönlich beiwohnte. Er bezeichnete das Urteil als „Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der in Ungarn niemals hätte stattfinden dürfen". Die acht Jahre Haft seien „trotz lückenhafter Anklage, allein auf Indizien gestützt" verhängt worden.
Man fragt sich unwillkürlich: Welche Beweislage hätte Herr Schirdewan denn gerne? Videoaufnahmen der Täter beim Zuschlagen? Unterschriebene Geständnisse? Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich sogar 24 Jahre Haft gefordert – das Gericht blieb also deutlich unter dieser Forderung. Von einem „drakonischen" Urteil kann keine Rede sein.
Die perfide Rhetorik der Gewaltverherrlichung
Besonders perfide ist die Formulierung der Linkspartei: „Antifaschismus ist kein Terrorismus. Der Widerstand gegen Rassismus und Autoritarismus ist eine demokratische Pflicht." Mit solchen Sätzen wird brutale Gewalt gegen politisch Andersdenkende zur hehren Bürgerpflicht verklärt. Wer entscheidet eigentlich, wer ein „Faschist" ist und damit zum legitimen Opfer von Schlagstockattacken wird? Offenbar die selbsternannten Antifaschisten selbst.
Grüne Politiker forderten Überstellung nach Deutschland
Dass sich auch Grünen-Politiker wie die ehemalige Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt und der Europaabgeordnete Daniel Freund für eine Überstellung der Täterin nach Deutschland einsetzten, überrascht kaum noch. Die Begründung – angeblich fehlende rechtsstaatliche Standards in ungarischen Gefängnissen – wirkt wie ein durchsichtiger Vorwand, um eine verurteilte Gewalttäterin vor den Konsequenzen ihrer Taten zu schützen.
Das Bundesverfassungsgericht bewertete die Auslieferung nach Ungarn später tatsächlich als rechtswidrig – allerdings mit einer bemerkenswerten Begründung: Ungarn habe nicht hinreichend versichert, dass „nicht-binäre" Personen im Strafvollzug nicht diskriminiert würden. Die Schwere der begangenen Straftaten spielte bei dieser Entscheidung offenbar eine untergeordnete Rolle.
Die „Hammerbande" – eine Serie linksextremer Gewalt
Der Fall Maja T. ist kein Einzelfall. Die sogenannte „Hammerbande" oder „Antifa Ost" hat eine ganze Serie von Gewaltverbrechen begangen. Im September 2025 wurde die mutmaßliche Komplizin Hanna S. wegen Beteiligung an den Angriffen in Budapest zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zuvor hatte bereits Lina E., eine der führenden Figuren der Gruppierung, in Deutschland eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten erhalten.
Während der Verfassungsschutz sich mit bemerkenswerter Ausdauer auf die AfD konzentriert, solidarisieren sich Parteien, die im Bundestag und im Europaparlament sitzen, offen mit verurteilten Gewalttätern. Die Doppelmoral könnte kaum offensichtlicher sein: Wer mit einem nicht vorbestraften konservativen Aktivisten spricht, wird medial geächtet. Wer hingegen brutale Schläger als politische Gefangene verklärt, darf weiterhin als respektabler Demokrat auftreten.
Ein Alarmsignal für den Rechtsstaat
Diese offene Solidarisierung mit Gewalttätern durch eine im Parlament vertretene Partei sollte jeden Demokraten alarmieren. Wenn politische Gewalt je nach Täter und Opfer unterschiedlich bewertet wird, erodiert das Fundament des Rechtsstaats. Die Botschaft, die hier gesendet wird, ist fatal: Gewalt von links ist keine Gewalt, sondern „Widerstand". Opfer linker Gewalt sind keine Opfer, sondern hatten es verdient.
Deutschland braucht dringend eine Rückbesinnung auf rechtsstaatliche Grundprinzipien – und einen Verfassungsschutz, der seinen Namen verdient. Solange verurteilte Gewalttäter von Parlamentariern als Helden gefeiert werden, während friedliche Bürger wegen ihrer politischen Meinung diffamiert werden, stimmt etwas Grundlegendes nicht mehr in diesem Land.

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