
Mannheimer Amokfahrt: Lebenslange Haft und Psychiatrie für den Todesfahrer von Rosenmontag
Was als fröhlicher Rosenmontag in der Mannheimer Innenstadt beginnen sollte, endete in einem Blutbad. Zwei Menschen verloren ihr Leben, vierzehn weitere wurden teils schwer verletzt, als ein 40-jähriger Mann aus Ludwigshafen am 3. März 2025 mit seinem Fahrzeug gezielt in eine Menschenmenge raste. Nun hat das Landgericht Mannheim sein Urteil gesprochen: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes – verbunden mit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Kaltblütig geplant, brutal ausgeführt
Die Rekonstruktion der Tat offenbart ein erschreckendes Bild menschlicher Abgründe. Gegen 12.14 Uhr fuhr der Täter mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die belebte Fußgängerzone ein. Dann beschleunigte er. Gezielt. Bewusst nutzte er das Überraschungsmoment aus, wie Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer vor Gericht ausführte. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann hatten keine Chance – sie starben noch am Tatort.
Ursprünglich hatte der Deutsche die Amokfahrt offenbar in Offenbach geplant, wo sein Vater lebt. Doch dann kam ihm – so sein Verteidiger – blitzartig die Idee, die Tat nach Mannheim zu verlegen. Eine spontane Entscheidung mit tödlichen Folgen für völlig unbeteiligte Menschen.
Fluchtversuch mit Schreckschusswaffe
Als der Amokfahrer in einer Sackgasse wendete, stellte sich ihm ein mutiger Taxifahrer in den Weg. Der Täter reagierte, indem er mit einer Schreckschusswaffe auf seine eigene beschädigte Windschutzscheibe feuerte – ein Einschüchterungsversuch, der ihm die Flucht ermöglichte. Kurz darauf versuchte er, sich mit derselben Waffe das Leben zu nehmen, indem er sich in den Mund schoss. Anschließend versteckte er sich in einem Schienenkanal unter einem Kran, wo ihn die Polizei schließlich aufspürte.
Ein Leben voller Abgründe
Im Krankenhaus berichtete der Mann später von einer schweren Kindheit, geprägt von Gewalt, Drogen und Alkohol. Er habe seinen Job verloren und damit auch seine Krankenversicherung. Die Medikamente, die er offenbar dringend benötigte, konnte er sich nicht mehr leisten. Sein Verteidiger sprach von einer seelischen Krise, von starker Wut und Selbstzweifeln. Der Angeklagte habe bei der Fahrt selbst sterben wollen.
Ein Symptom einer kranken Gesellschaft?
Dieser Fall wirft einmal mehr ein grelles Schlaglicht auf die zunehmende Gewalt in Deutschland. Amokfahrten, Messerattacken, brutale Übergriffe – die Liste der Schreckensmeldungen wird immer länger. Und während die Politik sich in endlosen Debatten über Gendersprache und Klimaneutralität verliert, fühlen sich immer mehr Bürger in ihrem eigenen Land nicht mehr sicher.
Die Frage, wie ein psychisch schwer kranker Mensch ohne medizinische Versorgung durch das Raster fallen konnte, muss gestellt werden. Doch sie darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland ein grundsätzliches Sicherheitsproblem hat. Ein Problem, das nicht allein mit mehr Psychiatrieplätzen zu lösen ist, sondern das eine grundlegende Neuausrichtung der Innenpolitik erfordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Doch für die Hinterbliebenen der beiden Todesopfer und die vierzehn Verletzten wird kein Gerichtsurteil der Welt das Leid ungeschehen machen, das ihnen an jenem Rosenmontag zugefügt wurde.
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