
Nach AfD-Sieg: Türkische Gemeinde will Residenzpflicht kippen

Zwei Tage nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt meldet sich die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) mit einer weitreichenden Forderung zu Wort. Ihr Bundesvorsitzender Gökay Sofuoğlu verlangt von der Bundesregierung, die Residenzpflicht für Asylbewerber aufzuheben – Berichten zufolge, um Menschenleben zu schützen. Der Verband befürchtet, Migranten könnten in dem Bundesland zur Zielscheibe werden.
„Nicht erst reagieren, nachdem Menschen getötet wurden“
Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur wählte der Verbandschef drastische Worte. Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen-Anhalt hätten demnach keine Zeit mehr für theoretische Sicherheitsdebatten, die Politik müsse sie aktiv vor Rechtsextremisten schützen.
„Wir dürfen nicht erst reagieren, nachdem Menschen getötet wurden.“
Konkrete Vorfälle, die diese Warnung stützen würden, nennt der Verband in den vorliegenden Berichten nicht. Ein Wahlergebnis wird hier zum Sicherheitsrisiko erklärt – für Kritiker eine bemerkenswerte Umdeutung demokratischer Willensbildung.
Worum es rechtlich überhaupt geht
Die Residenzpflicht ist in Paragraph 56 des Asylgesetzes geregelt. Sie beschränkt Asylbewerber während des laufenden Verfahrens räumlich auf den Bezirk ihrer Aufnahmeeinrichtung; wer diesen verlassen will, braucht grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis.
Die Regel ist damit kein Schikaneinstrument, sondern ein Verwaltungsanker: Sie sorgt dafür, dass Behörden erreichbare Antragsteller haben und Lasten zwischen den Ländern verteilt werden. Fiele sie, wäre die Steuerung der Verteilung faktisch dahin – und mit ihr ein Teil der Kontrolle über laufende Verfahren.
Ein Erdrutsch, der die Republik erschüttert
Der Anlass für den Vorstoß ist ein historisches Ergebnis. Am Wahlsonntag kam die AfD nach Medienberichten auf 43,8 Prozent und wurde mit Abstand stärkste Kraft. Die CDU stürzte auf 17,2 Prozent ab, die SPD erreichte 9,3, die Grünen 8,9, die Linke 8,6 Prozent, das BSW zog mit 5,3 Prozent in den Landtag ein.
Für eine Mehrheit sind 42 Mandate nötig – die AfD hält 39. Alleinregieren kann sie also nicht. Kanzler Friedrich Merz zeigte sich Berichten zufolge schockiert; in der Union tobt seither ein Richtungsstreit über den Umgang mit der Konkurrenz von rechts.
Millionen aus der Staatskasse – und die Forderung nach mehr
Parallel verlangt der Verband mehr Steuergeld für Schutz-, Beratungs- und Präventionsangebote. Pikant: Laut Eintrag im Lobbyregister des Bundestags summierten sich die gemeldeten öffentlichen Zuwendungen an die TGD im Jahr 2025 auf rund 4,5 Millionen Euro – darunter etwa 1,3 Millionen aus einem Bundesprogramm des Familienministeriums, 1,6 Millionen für „Kultur macht stark / MeinLand“ und 630.000 Euro aus „Demokratie leben!“. Einen Teil davon leite der Verband nach eigenem Tätigkeitsbericht an andere Träger weiter.
Zugleich pocht Sofuoğlu darauf, die sogenannte Brandmauer dürfe „unter keinen Umständen eine Tür bekommen“. Co-Vorsitzende Mehtap Çağlar verwies auf rund 200.000 Arbeitskräfte, die dem Land in zehn Jahren fehlen würden.
Die Einordnung unserer Redaktion
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Vorgang ein strukturelles Problem: Wenn staatlich alimentierte Verbände politische Kampagnen gegen Wahlergebnisse führen, stellt sich die Frage nach der Neutralität öffentlicher Förderung. Wer Steuergeld verteilt, sollte erklären können, wofür. Genau das schulden Regierung und Ministerien den Bürgern – gerade jetzt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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