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Netzsperren made in USA: Kommt jetzt die große Internet-Mauer?

Netzsperren made in USA: Kommt jetzt die große Internet-Mauer?
Symbolbild: KI-generiert

Im US-Kongress liegen zwei neue Gesetzentwürfe, nach denen Gerichte ausländische Webseiten künftig landesweit sperren lassen könnten. Offiziell richten sie sich gegen Piraterie. Bürgerrechtler halten genau das für den Einstieg in eine dauerhafte Sperrinfrastruktur, und einer der beiden Texte nimmt sogar VPN-Dienste ins Visier.

Der Issa-Entwurf: Sperren ohne Anhörung

Den schärferen Vorstoß hat Mitte September der republikanische Abgeordnete Darrell Issa aus Kalifornien eingebracht. Sein „American Copyright Protection Act“ soll Rechteinhabern ein neues Werkzeug geben. Sie könnten ein Bundesgericht bitten, eine ausländische Seite zur „foreign piracy site“ zu erklären.

Die Hürde dafür ist niedrig. Nach dem Entwurf genügt der Nachweis, dass eine Seite hauptsächlich Urheberrechte verletzt oder kaum einen anderen geschäftlichen Zweck hat. Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) weist darauf hin, dass ein solches Urteil auch dann ergehen könnte, wenn sich die betroffene Seite vor Gericht gar nicht verteidigt.

Danach müssten Internetanbieter, DNS-Resolver und VPN-Dienste mit mindestens 100.000 monatlichen Nutzern in den USA „alle kommerziell zumutbaren Schritte“ unternehmen, damit die Seite für US-Nutzer nicht mehr erreichbar ist. VPN-Dienste galten bisher als Ausweg für jeden, der Sperren umgehen wollte. Dieser Weg wäre damit weitgehend versperrt.

Der parteiübergreifende Entwurf: harmloser, als er aussieht?

Wenige Tage später, am 24. September, folgte der „DEFEND IP Act“. Dahinter stehen Demokraten und Republikaner aus beiden Kammern, darunter die Abgeordneten Zoe Lofgren und Ben Cline sowie die Senatoren Thom Tillis, Chris Coons, Marsha Blackburn und Adam Schiff. Der Text fasst ältere Vorstöße zusammen. Das Grundprinzip ist dasselbe wie bei Issa, reine VPN-Anbieter sind hier allerdings ausdrücklich ausgenommen.

Die Initiatoren werben damit, dass jede Sperre von einem Gericht angeordnet werden müsse und die Meinungsfreiheit geschützt bleibe. Kritiker vermuten eine andere Taktik. Der Tech-Kanal Techlore warnt, der strenge Entwurf teste nur aus, wie weit man politisch gehen könne. In den gemäßigteren Text ließe sich später leicht eine VPN- oder Encrypted-DNS-Klausel einbauen. Beide Entwürfe würden private Unternehmen zu Sperrdienstleistern des Staates machen.

„Infrastruktur der Zensur“

Die Kritik fällt deutlich aus. Nach Ansicht der EFF schafft Site-Blocking Anreize für Zensur, für zu weit gehende Sperren und für missbräuchliche Anträge. Strafen für böswillige Sperrungen fehlten ebenso wie wirksame Rechtsmittel für Seiten, die versehentlich getroffen werden.

Die Organisation Public Knowledge spricht von einer „Infrastruktur der Zensur“. Sie warnt, dass Anordnungen gegen global arbeitende DNS-Resolver in der Praxis weltweite Sperren auslösen könnten. Kleine Firmen müssten dann selbst klagen, um wieder freigeschaltet zu werden, und bekämen für den Ausfall keine Entschädigung. Hinter dem Wunsch nach Netzsperren steht laut US-Medienberichten seit Jahren vor allem die Filmlobby Motion Picture Association.

Ein Déjà-vu aus dem Jahr 2012

Neu ist der Plan nicht. Schon 2012 scheiterten die Gesetze SOPA und PIPA nach massiven Protesten, als Wikipedia und andere Plattformen aus Protest einen Tag lang offline gingen. Seitdem kommt die Idee unter neuen Namen immer wieder zurück.

Europa zeigt, wie es schiefgehen kann

Wie solche Systeme in der Praxis aussehen, kann man in Europa beobachten:

  • Italien: Über die Plattform „Piracy Shield“ müssen Provider gemeldete IP-Adressen und Domains innerhalb von 30 Minuten sperren. Analysen zufolge traf das Hunderte legitime Seiten, zeitweise auch über Cloudflare gehostete Angebote und eine Telemedizin-Plattform.
  • Spanien: Die Fußballliga LaLiga ließ mit sogenannten dynamischen Anordnungen Hunderttausende Domains blockieren. Darunter waren Berichten zufolge auch Seiten von Greenpeace und der Harvard University.

Ein Fußballverband, der nebenbei eine Elite-Universität vom Netz nimmt, zeigt ziemlich genau, was mit „Kollateralschaden“ gemeint ist.

Wer entscheidet, was Piraterie ist?

Beide Entwürfe liegen derzeit in den Justizausschüssen. Die Richtung ist trotzdem schon erkennbar. Heute geht es um raubkopierte Filme und illegale Fußball-Streams. Wenn die technische Infrastruktur erst einmal steht, kann man ihren Zweck später mit wenig Aufwand ausweiten.

In Europa ist dieser Weg mit dem Digital Services Act der EU bereits eingeschlagen. Jetzt könnte ausgerechnet das Land folgen, das sich gern auf seine Meinungsfreiheit beruft. Für Bürger, die Wert auf Freiheit und Eigenverantwortung legen, sind das keine guten Aussichten.

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