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Kettner Edelmetalle
01.04.2026
16:44 Uhr

Neue BGH-Präsidentin aus Bayern: Wie die Große Koalition die Justizspitze besetzt

Die Personalkarusselle in der deutschen Justiz drehen sich – und wieder einmal geschieht dies hinter verschlossenen Türen, bevor die Öffentlichkeit auch nur einen Hauch davon mitbekommt. Wie nun bekannt wurde, soll Karin Angerer, derzeit Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg, zur neuen Präsidentin des Bundesgerichtshofs (BGH) aufsteigen. Ein Vorschlag der Unionsfraktion, den die SPD offenbar bereitwillig mittrage. Das Bundesjustizministerium habe bereits sein Einverständnis signalisiert.

Eine bayerische Karrierejuristin an der Spitze des BGH

Wer ist diese Frau, die bald das höchste deutsche Gericht für Straf- und Zivilsachen leiten soll? Die 62-jährige Angerer blickt auf eine beeindruckende Laufbahn zurück, die tief in der bayerischen Justizlandschaft verwurzelt ist. 1993 begann sie als Staatsanwältin in München, nachdem sie an der Freien Universität Berlin promoviert worden war. Es folgten Stationen im bayerischen Justizministerium, bei der damaligen EG-Kommission in Brüssel und als Richterin am Landgericht München II.

Zwischen 2006 und 2010 wirkte sie am Oberlandesgericht München, anschließend neun Jahre lang als Referatsleiterin im bayerischen Justizministerium. Danach fungierte sie als Vizepräsidentin des Landgerichts München II, leitete von 2021 bis 2023 das Justizprüfungsamt – wo sie für die bayerischen Staatsexamina verantwortlich zeichnete – und wurde schließlich 2023 Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg. Vor zwei Jahren wählte sie der Bayerische Landtag zudem zur nebenamtlichen Richterin am Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Der Richterwahlausschuss als demokratische Fassade?

Am 10. Juni soll Angerer durch den Richterwahlausschuss zunächst zur Richterin am Bundesgerichtshof gewählt werden. Diesem Gremium gehören 16 Landesminister und ebenso viele Bundestagsabgeordnete an. Es tritt auf Einladung der Bundesjustizministerin zusammen. Erst danach wäre ein Kabinettsbeschluss erforderlich, um Angerer tatsächlich zur BGH-Präsidentin zu ernennen. Die bisherige Amtsinhaberin Bettina Limperg geht Ende August in den Ruhestand.

Man darf sich durchaus fragen, wie viel demokratische Substanz in einem solchen Verfahren steckt, wenn die entscheidenden Weichen offenkundig längst gestellt sind, bevor der Richterwahlausschuss überhaupt zusammentritt. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD scheint sich einmal mehr in trauter Einigkeit zu üben – zumindest wenn es um die Besetzung von Spitzenposten geht. Ob diese Geschlossenheit auch bei den drängenden Problemen des Landes zu beobachten sein wird, steht freilich auf einem anderen Blatt.

Ein Signal für die Unabhängigkeit der Justiz?

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass mit Angerer eine erfahrene Juristin mit breiter praktischer Erfahrung – von der Staatsanwaltschaft über die Richterbank bis hin zur Justizverwaltung – für das Amt vorgesehen ist. Ihre bayerische Prägung lässt zumindest hoffen, dass an der Spitze des BGH künftig eine gewisse Bodenhaftung und ein Verständnis für rechtsstaatliche Prinzipien vorherrschen werden. In Zeiten, in denen das Vertrauen der Bürger in die Institutionen des Rechtsstaats zunehmend erodiert, wäre dies bitter nötig.

Denn die Herausforderungen sind gewaltig. Die Justiz ächzt unter einer Flut von Verfahren, die Gerichte sind chronisch überlastet, und die zunehmende Kriminalität im Land stellt die Strafjustiz vor immer größere Bewährungsproben. Eine BGH-Präsidentin, die nicht nur verwaltet, sondern auch den Mut hat, unbequeme Wahrheiten auszusprechen, wäre ein Gewinn für Deutschland. Ob Karin Angerer diese Rolle ausfüllen wird, bleibt abzuwarten. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

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