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Kettner Edelmetalle
13.08.2026
13:01 Uhr
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Nur noch ein Gericht: Kabinett kürzt Rechtsweg gegen Verfassungsschutz

Im Windschatten der großen Geheimdienstreform steckt ein Paragraf, der es in sich hat: Wer sich künftig gegen eine Einstufung durch den Verfassungsschutz wehren will, soll nur noch eine einzige Gerichtsinstanz bekommen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am Mittwoch beschlossen. Drei Instanzen werden damit zu einer – ohne Berufung, ohne Revision.

Aus drei mach eins

Bisher galt der klassische Weg: Verwaltungsgericht Köln, dann Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, danach Revision zum Bundesverwaltungsgericht. Künftig soll für Vereinigungen und Parteien direkt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuständig sein – als erste und letzte Instanz. Möglich macht das eine unscheinbare Ergänzung in Paragraf 50 der Verwaltungsgerichtsordnung.

Der Unterschied ist alles andere als technisch. Bislang durften zwei Gerichte die zugrunde liegenden Tatsachen prüfen – also das Material, auf das der Verfassungsschutz seine Bewertung stützt. Künftig schaut nur noch ein einziges Gericht auf die Faktenlage. Eine Verfassungsbeschwerde bliebe zwar möglich, prüft aber keine Tatsachen neu, sondern Verfassungsfragen.

Warum die AfD im Hintergrund mitschwingt

Der zeitliche Zusammenhang ist offensichtlich. Der Verfassungsschutz führt die AfD Medienberichten zufolge seit Februar 2021 als Verdachtsfall; das OVG Münster bestätigte diese Einstufung 2024. Im Mai 2025 stufte das Bundesamt die Partei bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch" ein – nach einem für die AfD erfolgreichen Eilverfahren darf diese Bezeichnung derzeit öffentlich nicht verwendet werden. Das Hauptsacheverfahren läuft.

Die Juristenfachzeitschrift Legal Tribune Online titelte dazu bereits im Juli zugespitzt, künftig gebe es „nur noch kurzer Prozess für die AfD". Auf laufende Verfahren dürfte die Neuregelung dem Bericht zufolge nicht durchschlagen, weil eine ausdrückliche Übergangsregelung fehle. Für alle künftigen Einstufungen aber würde sie greifen – und zwar für jede beobachtete Gruppierung, ob Islamisten, Linksextremisten oder Neonazis.

Mehr Macht, weniger Kontrolle?

Der rund 700 Seiten starke Entwurf, erarbeitet von Kanzleramt und Innenministerium, weitet die Befugnisse der Dienste deutlich aus: Online-Durchsuchungen, Abgleich biometrischer Daten mit Internetquellen, und der BND soll bei laufenden Cyberangriffen sogar aktiv in fremde IT-Infrastruktur eingreifen dürfen. Im Gegenzug verspricht die Regierung mehr Kontrolle – etwa durch den Unabhängigen Kontrollrat und eine Befristung der Verdachtsfall-Beobachtung auf fünf Jahre.

Kritik kommt aus der Opposition. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Ulrich Thoden, sprach im ARD-Morgenmagazin von Aktionismus und warnte vor einer Ausweitung von Kompetenzen bei gleichzeitiger Rücknahme der Kontrolle. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), hielt dagegen: Das Trennungsgebot gelte weiter, die Reform werde einer Prüfung in Karlsruhe standhalten.

Ein Rechtsstaat misst sich an seinen Gegnern

Befürworter argumentieren, jahrelange Instanzenzüge lähmten den Staat. Das ist nachvollziehbar. Aus Sicht unserer Redaktion bleibt dennoch ein unangenehmer Beigeschmack: Ausgerechnet dort, wo der Staat über die politische Zulässigkeit von Meinungen und Parteien urteilt, wird die gerichtliche Kontrolle gestrafft. Wer heute applaudiert, weil es die politische Konkurrenz trifft, sollte bedenken, dass Mehrheiten wechseln.

Als Nächstes geht der Entwurf ins parlamentarische Verfahren. Für den BND drängt die Zeit ohnehin: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis Jahresende gesetzt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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