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06.02.2026
17:17 Uhr

Oberbayerische Kleinstadt greift zu fragwürdigen Methoden gegen AfD-Kulturzentrum

Oberbayerische Kleinstadt greift zu fragwürdigen Methoden gegen AfD-Kulturzentrum

Was sich derzeit im beschaulichen Weilheim in Oberbayern abspielt, ist ein Lehrstück darüber, wie weit etablierte Politiker zu gehen bereit sind, um eine demokratisch legitimierte Partei an der Ausübung ihrer grundlegenden Rechte zu hindern. Die Stadtväter greifen tief in die juristische Trickkiste – und offenbaren dabei ein bedenkliches Demokratieverständnis.

Vom Wahlkreisbüro zum Kulturzentrum

Die Geschichte beginnt harmlos genug: Anfang 2023 eröffnete die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy ihr Wahlkreisbüro in der oberbayerischen Kleinstadt. Zwei Jahre später mietete der Landtagsabgeordnete Benjamin Nolte zusätzlich das benachbarte ehemalige Starlight-Kino an. Die potenzielle Kapazität der Räumlichkeiten stieg damit von etwa 150 auf rund 250 Personen. Ein völlig normaler Vorgang, möchte man meinen – schließlich benötigen Parteien Räumlichkeiten für ihre Arbeit.

Doch was für jede andere Partei selbstverständlich wäre, ruft in Weilheim offenbar den politischen Notstand aus. Die bloße Vorstellung, die AfD könnte dort überregionale Veranstaltungen durchführen und den Standort als Anlaufstelle mit größerer Reichweite etablieren, versetzt den Stadtrat in hektische Betriebsamkeit.

Der baurechtliche Taschenspielertrick

Da direkte Verbote rechtlich nicht möglich sind – selbst Bürgermeister Markus Loth räumt ein, dass die Stadt „kaum juristische Mittel" habe –, greift man zu einem bemerkenswerten Kunstgriff. Mitte Januar beschloss der Stadtrat kurzerhand, den Bebauungsplan für den Bereich um das ehemalige Kino zu ändern. Künftig sollen dort Nutzungen ausgeschlossen werden, die „typischerweise einen hohen Stellplatzbedarf auslösen". Eine Formulierung, die so harmlos klingt wie sie durchsichtig ist.

Das Landratsamt bestätigte die Stoßrichtung unmissverständlich: „Eine Veranstaltungsnutzung im ehemaligen Kino und im jetzigen Bürgerbüro ist nicht zulässig." Man stelle sich vor, eine Kommune würde mit derselben Begründung ein Kulturzentrum der Grünen oder der SPD verhindern wollen – der Aufschrei wäre bis nach Berlin zu hören.

AfD kontert mit deutlichen Worten

Die AfD lässt sich von diesem durchsichtigen Manöver nicht einschüchtern. In einer Pressemitteilung erklärte die Partei, die Bebauungsplanänderung habe für sie „keine Relevanz". Benjamin Nolte geht noch weiter und bezeichnet das Vorgehen der Stadt schlicht als „rechtswidrig". Damit signalisiert die Partei, dass sie den baurechtlichen Hebel politisch nicht anerkennt und ihn als juristisch angreifbar betrachtet.

Nolte selbst beschreibt die geplanten Räumlichkeiten als potenzielles „Kulturzentrum" für „kulturelle Veranstaltungen jeglicher Art". Darüber hinaus bringt er die Möglichkeit ins Spiel, die Räume auch für lokale Organisationen zu öffnen. Ein Angebot, das in einer funktionierenden Demokratie eigentlich begrüßt werden sollte.

Demonstrationen und „Workshops" gegen demokratische Teilhabe

Flankiert wird das behördliche Vorgehen von der Bürgerinitiative „Wir in Weilheim", die mit Demonstrationen und sogenannten Workshops gegen das Kulturzentrum mobilisiert. Man fragt sich unwillkürlich, ob dieselben Bürger auch auf die Straße gehen würden, wenn eine Moschee oder ein linkes Kulturzentrum entstünde. Die Antwort dürfte auf der Hand liegen.

Ein Symptom des demokratischen Verfalls

Was sich in Weilheim abspielt, ist kein Einzelfall. Es reiht sich ein in eine lange Liste von Versuchen, die AfD mit allen Mitteln – und seien sie noch so fragwürdig – von der politischen Teilhabe auszuschließen. Dass dabei ausgerechnet jene, die sich als Verteidiger der Demokratie gerieren, zu Methoden greifen, die demokratischen Grundprinzipien Hohn sprechen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Bürgermeister Loth, der sich mittlerweile offen gegen das geplante Zentrum positioniert, sollte sich fragen, ob er mit seinem Vorgehen nicht genau jene Politikverdrossenheit befeuert, die er vorgibt bekämpfen zu wollen. Denn eines ist sicher: Die Bürger durchschauen solche Manöver längst. Und sie werden sich bei der nächsten Wahl daran erinnern, wer hier tatsächlich demokratische Grundrechte mit Füßen tritt.

Es bleibt abzuwarten, ob die AfD rechtliche Schritte gegen die Bebauungsplanänderung einleiten wird. Die Erfolgsaussichten dürften nicht schlecht stehen – denn ein Bebauungsplan, der offensichtlich nur erlassen wurde, um eine bestimmte Partei zu behindern, dürfte vor Gericht kaum Bestand haben.

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