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30.06.2025
16:04 Uhr

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk zensiert AfD: Nur 2 Prozent der Politikergäste trotz 20 Prozent Wählerstimmen

Die systematische Ausgrenzung der zweitstärksten Oppositionspartei in den Morgenmagazinen von ARD und ZDF offenbart das demokratische Defizit des gebührenfinanzierten Rundfunks. Eine aktuelle Auswertung des ÖRR-Blogs enthüllt schockierende Zahlen: Von 143 Politikergästen in den ersten 100 Sendungen seit der Bundestagswahl gehörten gerade einmal drei der AfD an – das entspricht mageren zwei Prozent. Dies steht in krassem Missverhältnis zu den über 20 Prozent der Wählerstimmen, die die Partei bei der letzten Bundestagswahl erzielte.

Regierungsparteien dominieren die Bildschirme

Während die AfD faktisch von der morgendlichen Meinungsbildung ausgeschlossen wird, feiern die Regierungsparteien eine regelrechte Dauerpräsenz in den Studios. Die Union, die bei der Wahl lediglich 28,5 Prozent der Stimmen erhielt, stellte sage und schreibe 70 der 143 Gäste – fast die Hälfte aller Einladungen. Diese groteske Überrepräsentation setzt sich bei der SPD fort: Mit 40 Auftritten erreicht sie einen Anteil von 28 Prozent bei einem Wahlergebnis von gerade einmal 16,4 Prozent.

Man könnte meinen, die Öffentlich-Rechtlichen hätten ihre eigene Wahlmathematik entwickelt, bei der Regierungsnähe mehr zählt als Wählerwille. Die Grünen scheinen als einzige Partei fair behandelt zu werden – ihre 17 Einladungen entsprechen mit 11,9 Prozent ziemlich genau ihrem Wahlergebnis von 11,6 Prozent. Ein Zufall? Wohl kaum, wenn man bedenkt, wie sehr die grüne Agenda die Berichterstattung der Sender prägt.

BSW und FDP ebenfalls unterrepräsentiert

Neben der AfD trifft es auch das Bündnis Sahra Wagenknecht hart: Nur ein einziger Vertreter durfte in hundert Sendungen auftreten – bei einem Wahlergebnis von fast fünf Prozent. Die FDP, einst Liebling der Talkshows, wurde nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag mit nur drei Einladungen abgestraft. Die Linke hingegen durfte sich über neun Auftritte freuen – bei knapp neun Prozent Wählerstimmen eine fast faire Behandlung.

Systematische Ausgrenzung als Muster

Diese Ungleichbehandlung beschränkt sich keineswegs auf die Morgenmagazine. Eine frühere Auswertung zeigte, dass von 75 Politikergästen in den großen Talkshows von ARD und ZDF nur ein einziger AfD-Vertreter eingeladen wurde. Man muss sich fragen: Wie können Sender, die sich gerne als Hüter der Demokratie inszenieren, eine Partei derart konsequent ausgrenzen, die Millionen von Bürgern gewählt haben?

Die Antwort liegt auf der Hand: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich längst von seinem Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung verabschiedet. Stattdessen betreibt er eine Art Hofberichterstattung für die etablierten Parteien, während unbequeme Stimmen systematisch zum Schweigen gebracht werden. Diese Praxis erinnert fatal an Zeiten, in denen Medien als verlängerter Arm der Regierung fungierten.

Gebührenzahler finanzieren ihre eigene Entmündigung

Das Perfide daran: Die Bürger müssen diese einseitige Berichterstattung auch noch zwangsfinanzieren. Mit über acht Milliarden Euro jährlich leisten sich die Deutschen den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt – nur um dann festzustellen, dass ihre politischen Präferenzen dort keine Rolle spielen. Ein Viertel der Wähler wird faktisch mundtot gemacht, während die Regierungsparteien ihre Botschaften ungehindert verbreiten können.

Es ist höchste Zeit, dass dieser Missstand beendet wird. Ein wirklich demokratischer Rundfunk würde die politische Landschaft so abbilden, wie sie ist – nicht so, wie sie sich manche Redakteure wünschen. Die systematische Ausgrenzung der AfD ist nicht nur ein Verstoß gegen journalistische Standards, sondern auch ein Schlag ins Gesicht all jener Bürger, die diese Partei gewählt haben. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag nicht erfüllen will oder kann, stellt sich die Frage nach seiner Daseinsberechtigung in der heutigen Form umso dringlicher.

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