
Ökostrom-Falle in Franken: Nur elf von 65 Kraftwerken liefen!

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg ermittelt gegen vier Verantwortliche der insolventen Isar-Amper Erneuerbare Energien GmbH. Der Verdacht lautet auf gewerbsmäßigen Betrug. Hunderte Privatanleger hatten in Blockheizkraftwerke investiert. Jetzt stehen rund 32 Millionen Euro Schulden einem Vermögen von weniger als einer Million Euro gegenüber.
Für viele Sparer kommt es noch schlimmer: Der Insolvenzverwalter will womöglich sogar bereits ausgezahlte Renditen zurückholen.
Grünes Versprechen, kalte Hallen
Das Geschäftsmodell klang nach einer sauberen Sache. Anleger kauften allein oder gemeinsam ein Blockheizkraftwerk und verpachteten es an Isar-Amper. Die Firma kümmerte sich nach eigenen Angaben um Betrieb und Wartung, die Kunden sollten Monat für Monat ihren Anteil an den Stromerlösen erhalten.
Was Insolvenzverwalter Harald Schwartz bei seiner Bestandsaufnahme vorfand, passt dazu kaum. Von 65 Anlagen erzeugten zum Zeitpunkt der Insolvenz nur elf überhaupt Strom, und selbst die liefen nach seinen Angaben mit Verlust. Mehr als 40 Kraftwerke standen ungenutzt in Hallen. Nur 21 Geräte ließen sich den 59 beteiligten Kommanditgesellschaften zuordnen. An einem Standort fehlte die Anlage sogar ganz.
Wenn der Staat als Verkaufsargument herhalten muss
Ein Verkaufsprospekt aus dem Jahr 2014 versprach Einnahmen über 20 Jahre. Wer 5.590 Euro für ein kleines Paket zahlte, sollte am Ende 10.000 Euro bekommen. Bei 99.960 Euro Einsatz stellte das Unternehmen rund 182.000 Euro in Aussicht, also 759,33 Euro pro Monat. Als Gütesiegel diente dabei das Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Und genau dort liegt der Denkfehler, auf den viele hereinfielen. Das EEG vergütet eingespeisten Strom. Es garantiert aber weder, dass eine Anlage läuft, noch, dass sie wirtschaftlich arbeitet. Wo kein Strom fließt, fließt auch kein Geld. Die staatliche Förderung hat hier wohl vor allem eines erzeugt: ein trügerisches Gefühl von Sicherheit.
Totalverlust und dann noch die Rückforderung
Am 29. Juli 2025 stellte die Gesellschaft den Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Nürnberg eröffnete das Verfahren am 17. März 2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (Az. IN 1105/25). Inzwischen haben sich mehr als 170 Anleger beim Insolvenzverwalter gemeldet. Laut Medienberichten haben sie im Schnitt rund 8.000 Euro investiert. Ein einzelner Gläubiger soll 400.000 Euro fordern.
Der Verwalter vermutet ein Schneeballsystem. Frühere Auszahlungen könnten also teilweise aus dem Geld neuer Investoren gestammt haben. Solche Scheingewinne kann ein Insolvenzverwalter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich zurückfordern. Ein Anleger, der 80.000 Euro eingesetzt hatte, soll Berichten zufolge nun 20.000 Euro zurückzahlen. Er will sich juristisch dagegen wehren.
Unschuldsvermutung gilt
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat die Ermittlungen gegen vier Verantwortliche bestätigt. Ergebnisse hat sie bislang nicht veröffentlicht. Ob tatsächlich ein Betrug vorliegt, ist strafrechtlich nicht geklärt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Ein Muster, das sich wiederholt
Neu ist so ein Fall leider nicht, gerade in Nürnberg. Schon im November 2010 stoppte die dortige Justiz die „Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien“ (GFE), die Anleger mit angeblichen Wunder-Blockheizkraftwerken gelockt hatte. Bundesweit bekannt wurde auch Hendrik Holt aus dem Emsland: Er verkaufte erfundene Windparks, wurde 2022 wegen Betrugs verurteilt, setzte sich 2026 während eines Freigangs ab und wurde Medienberichten zufolge im September in Dubai gefasst.
Wo die Politik ganze Branchen mit Milliarden aus Subventionen und Umlagen anschiebt, finden sich offenbar immer wieder Geschäftsmodelle, die mehr auf Fördergeld setzen als auf echte Wirtschaftlichkeit. Für die Rechnung kommen am Ende die Sparer auf, die dem Etikett „grün und staatlich gefördert“ vertraut haben.
Was Anleger daraus lernen
Eine Sachwertanlage ist nur so viel wert, wie man selbst kontrollieren kann. Wer sein Kraftwerk nie gesehen hat, besitzt vor allem ein Versprechen. Ganz anders physisches Gold und Silber: Es hängt an keinem Betreiber, an keiner Förderkulisse und an keinem Pachtvertrag. Als Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio kann es deshalb ein solider Baustein sein, um Vermögen zu sichern.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser muss selbst recherchieren und ist für seine Anlageentscheidungen selbst verantwortlich. In rechtlichen Fragen, etwa zu Rückforderungen durch einen Insolvenzverwalter, sollten Betroffene eine qualifizierte Rechtsberatung einholen.
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