
Österreich wagt den Schritt: Kopftuchverbot für Schülerinnen beschlossen – nur die Grünen mauern
Was in Deutschland undenkbar erscheint, wird im Nachbarland Österreich zur Realität: Der Nationalrat in Wien hat am Donnerstag ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an Schulen verabschiedet. Ein längst überfälliger Schritt zum Schutz junger Mädchen vor religiösem und familiärem Druck – so sehen es zumindest die Befürworter. Doch wie nicht anders zu erwarten, stemmten sich ausgerechnet die Grünen als einzige Parlamentspartei gegen das Gesetz.
Breite Mehrheit für den Schutz junger Mädchen
Das neue Gesetz verbietet Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen", für Schülerinnen unter 14 Jahren. Die Regelung soll ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft treten, wobei bei Verstößen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro drohen. Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes sind von der Regelung ausgenommen.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr von den Neos betonte das Grundrecht auf freie persönliche Entwicklung, das jungen Mädchen durch das Verbot gewährleistet werden solle. Integrationsministerin Claudia Plakolm von der ÖVP ging noch einen Schritt weiter und bezeichnete das islamische Kopftuch unmissverständlich als „Zeichen der Unterdrückung". Sie verwies dabei auf den zunehmenden sozialen Zwang, dem junge Mädchen ausgesetzt seien – nicht selten ausgeübt durch männliche Jugendliche.
FPÖ sieht langjährige Forderung erfüllt
Die FPÖ, die das Verbot seit Jahren fordert, unterstützte den Gesetzesentwurf erwartungsgemäß. Bildungssprecher Hermann Brückl sprach von einem „bewusst gesetzten Zeichen des politischen Islam", dem man nun endlich entgegentrete. Eine Einschätzung, die angesichts der Realität an vielen österreichischen Schulen kaum von der Hand zu weisen ist.
Denn die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Das islamische Kopftuch hat in den vergangenen Jahren einen regelrechten Siegeszug durch Wiens Schulen angetreten. Was einst die Ausnahme war, ist vielerorts zur Regel geworden – mit allen gesellschaftlichen Konsequenzen, die damit einhergehen.
Grüne warnen vor Verfassungswidrigkeit
Die Grünen hingegen lehnten das Gesetz ab und warnten vor einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof. Eine Argumentation, die man durchaus als vorauseilenden Gehorsam gegenüber islamischen Verbänden interpretieren könnte. Tatsächlich kündigte die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) noch am selben Nachmittag eine Klage beim Verfassungsgerichtshof an.
„Kein Kind darf zum Kopftuch gezwungen werden, ebenso darf aber kein Kind durch staatliche Verbote an der freiwilligen Ausübung seiner Religion gehindert werden."
So die Stellungnahme von IGGÖ-Präsident Ümit Vural. Eine bemerkenswerte Argumentation, die die Frage aufwirft, wie „freiwillig" die Entscheidung eines Kindes unter 14 Jahren tatsächlich sein kann, wenn es in einem Umfeld aufwächst, in dem das Kopftuch als religiöse Pflicht gilt.
Verfassungsrechtliche Bedenken – ein bekanntes Muster
Auch NGOs und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag äußerten verfassungsrechtliche Bedenken. Diese ähneln jenen Argumenten, mit denen der Verfassungsgerichtshof bereits 2020 ein früheres Kopftuchverbot aufgehoben hatte. Beobachter halten daher auch diesmal eine neuerliche Aufhebung des Gesetzes für wahrscheinlich.
Es ist ein bekanntes Muster: Demokratisch gewählte Parlamente beschließen Gesetze zum Schutz der eigenen Bevölkerung und ihrer Werte – nur um dann von Gerichten ausgebremst zu werden, die sich auf abstrakte Grundrechte berufen. Die Toleranz gegenüber den Symbolen des politischen Islams erweist sich einmal mehr als Einbahnstraße.
Während Österreich zumindest den Versuch unternimmt, junge Mädchen vor religiösem Zwang zu schützen, scheint in Deutschland eine solche Debatte nach wie vor undenkbar. Hier dominiert weiterhin die Angst, als islamophob gebrandmarkt zu werden – auf Kosten derjenigen, die unseren Schutz am dringendsten benötigen würden.
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