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02.09.2025
12:39 Uhr

Sachsens Justizministerin fordert biologische Geschlechtertrennung im Strafvollzug

Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat sich nach dem spektakulären Fall des flüchtigen Straftäters Sven Liebich, der sich kurz vor Haftantritt zur "Svenja-Marla" umbenannte, für eine grundlegende Reform des Selbstbestimmungsgesetzes ausgesprochen. Die CDU-Politikerin forderte, Transpersonen künftig ausschließlich nach ihrem biologischen Geschlecht in Gefängnissen unterzubringen - ein Vorstoß, der die ideologischen Auswüchse der gescheiterten Ampel-Politik endlich korrigieren könnte.

Das Selbstbestimmungsgesetz als Einfallstor für Missbrauch

"Der Staat darf nicht seine Autorität verlieren", erklärte Geiert gegenüber der Sächsischen Zeitung und traf damit den Nagel auf den Kopf. Was die ehemalige Ampel-Regierung mit ihrem ideologisch verblendeten Selbstbestimmungsgesetz angerichtet hat, zeigt sich nun in aller Deutlichkeit: Ein wegen Volksverhetzung verurteilter Straftäter konnte durch einen simplen Verwaltungsakt seinen Geschlechtseintrag ändern und hätte beinahe seine Haftstrafe in einem Frauengefängnis verbracht.

Die Ministerin kritisierte scharf, dass das Gesetz 2024 "trotz aller Warnungen aus der Justiz, der Polizei und der Gesellschaft aus ideologischen Gründen relativ schnell durchgesetzt" worden sei. Eine Kritik, die längst überfällig war und zeigt, wie weit sich die Politik unter der Ampel von der Realität und den Bedürfnissen der Bevölkerung entfernt hatte.

Ein Bärendienst für wirklich Betroffene

Besonders bemerkenswert ist Geierts Warnung vor den gesellschaftlichen Folgen: "Den Menschen, die geschützt werden sollten, ist mit diesem Gesetz ein Bärendienst erwiesen worden. In der Gesellschaft wird die Akzeptanz eher sinken als steigen." Diese Einschätzung dürfte den Kern des Problems treffen. Während die Ampel-Ideologen glaubten, mit ihrem Gesetz Toleranz zu fördern, erreichten sie das genaue Gegenteil.

"Ich bin dafür, den Justizvollzug und die Strafverfolgung aus dem Anwendungsbereich des Selbstbestimmungsgesetzes ausdrücklich herauszunehmen."

Der Fall Liebich als Weckruf

Der Fall des zu 18 Monaten Haft verurteilten Sven Liebich, der sich kurz vor Haftantritt zur "Svenja-Marla" erklärte und dann untertauchte, offenbart die grotesken Auswüchse des Selbstbestimmungsgesetzes. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) brachte es auf den Punkt: "Der Fall Liebich zeigt, wie simpel das Selbstbestimmungsgesetz missbraucht werden kann, um Öffentlichkeit, Justiz und Politik auf der Nase rumzutanzen."

Es ist ein Skandal, dass ein rechtskräftig verurteilter Straftäter durch einen simplen Verwaltungsakt versuchen konnte, sich Vorteile im Strafvollzug zu verschaffen. Die Sicherheit von Frauen in Haftanstalten wurde dabei offenbar als nachrangig betrachtet - ein weiteres Beispiel dafür, wie die Ideologie der ehemaligen Ampel-Regierung reale Gefahren ignorierte.

Die neue Bundesregierung muss handeln

Die Forderungen aus Sachsen sollten ein Weckruf für die neue Große Koalition unter Kanzler Friedrich Merz sein. Der "Schnellschuss der Ampel-Koalition", wie Geiert es treffend formulierte, muss dringend korrigiert werden. Es kann nicht sein, dass biologische Männer, die sich kurz vor Haftantritt zur Frau erklären, in Frauengefängnissen untergebracht werden.

Die Justizministerin forderte die Bundesregierung auf, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Dabei gehe es nicht darum, das Selbstbestimmungsgesetz komplett abzuschaffen, sondern "die Vernunft" walten zu lassen und nachzusteuern. Ein pragmatischer Ansatz, der zeigt, dass in der CDU wieder konservative Werte und gesunder Menschenverstand Einzug halten.

Zurück zur biologischen Realität

Was Geiert vorschlägt, ist nichts anderes als eine Rückkehr zur biologischen Realität im Strafvollzug. Die Sicherheit der Insassen, insbesondere der Frauen in Haftanstalten, muss Vorrang vor ideologischen Experimenten haben. Es ist höchste Zeit, dass die Politik wieder auf die Warnungen aus Justiz und Polizei hört, anstatt gesellschaftspolitische Experimente auf dem Rücken der Bürger auszutragen.

Die neue Bundesregierung täte gut daran, den sächsischen Vorstoß aufzugreifen und das Selbstbestimmungsgesetz zumindest in sensiblen Bereichen wie Justiz und Strafverfolgung außer Kraft zu setzen. Nur so kann verhindert werden, dass Kriminelle das Gesetz für ihre Zwecke missbrauchen und die Autorität des Staates weiter untergraben wird.

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