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Kettner Edelmetalle
10.02.2026
19:31 Uhr

Schluss mit der Flutkatastrophe auf der Bühne: Behörde streicht absurde Sprinkler-Pflicht in Theatern

Es klingt wie eine Realsatire, die sich kein Dramaturg hätte ausdenken können: Deutsche Theater wurden in den vergangenen Jahren nicht etwa durch Flammen zerstört, sondern durch ihre eigenen Löschanlagen regelrecht ertränkt. Görlitz, Brandenburg, Bautzen, das Berliner Ensemble – gleich zweimal – die Liste der Opfer automatischer Sprinklersysteme liest sich wie ein Trauerspiel in mehreren Akten. Gebrannt hat es in keinem einzigen dieser Fälle. Doch der Wasserschaden ging jeweils in die Hunderttausende.

Wenn der Schutz zum Zerstörer wird

Nun hat die Fachkommission Bauaufsicht endlich reagiert und einen Beschluss gefasst, der so überfällig war wie eine Generalprobe am Vorabend der Premiere. Die automatische Auslösung von Löschanlagen auf Großbühnen soll künftig nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben werden. Stattdessen sollen manuelle Auslösesysteme zum Einsatz kommen. Die entsprechende Änderung betrifft die Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättVO) – ein Regelwerk, das eigentlich dem Schutz von Menschenleben dient, in der Praxis jedoch mehr Schaden angerichtet hat als verhindert.

Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG) verbreitete die Nachricht mit kaum verhohlener Erleichterung. Man könne förmlich den kollektiven Seufzer der Theaterhäuser hören, die sich jahrelang gegen die, so wörtlich, „Absurditäten technischer Übersteuerung" behaupten mussten. Bestehende Einbauten dürfen nun umprogrammiert werden, neue Anlagen müssen über keine automatische Auslösung mehr verfügen.

Ein Sieg der Vernunft – aber warum erst jetzt?

Man darf sich durchaus fragen, warum es erst einer ganzen Serie von Wasserschäden bedurfte, bevor die zuständigen Behörden handelten. Es ist ein Muster, das man in Deutschland leider allzu gut kennt: Vorschriften werden erlassen, niemand hinterfragt sie, und wenn die Realität ihre Untauglichkeit beweist, dauert es Jahre, bis die Bürokratie reagiert. Der Bautzener Intendant Lutz Hillmann hatte öffentlich gefordert, die Vorschriften zu überdenken – und siehe da, plötzlich ging es.

Dabei soll keineswegs der Eindruck entstehen, Brandschutz in Theatern sei überflüssig. Ganz im Gegenteil. Die Geschichte lehrt uns das Gegenteil auf grausame Weise. Am 8. Dezember 1881 kamen beim Brand des Wiener Burgtheaters 384 Zuschauer ums Leben – eine Katastrophe, die zur Einführung strenger Sicherheitsvorschriften führte. Notausgänge, nach außen öffnende Türen, feuerfeste Vorhänge – all das sind Errungenschaften, die auf dem Leid jenes Abends gründen. Noch bis zur Jahrhundertwende wurde mit offenem Gaslicht beleuchtet, und wer jemals in einem historischen Theatersaal gesessen hat, versteht sofort, welches Inferno dort hätte entstehen können.

Das strukturelle Missverständnis zwischen Bühne und Wirklichkeit

Theater sind besondere Orte. Sie leben davon, dass das Publikum die Grenze zwischen Fiktion und Realität für einen Abend vergisst. Genau darin liegt aber auch eine spezifische Gefahr: Wenn ein Feueralarm ertönt, während auf der Bühne gerade ein Haus in Flammen steht – etwa im dritten Akt von Kleists „Käthchen von Heilbronn" –, braucht das Publikum einen Moment, um zu begreifen, dass die Gefahr diesmal real ist. Eine Verzögerung, die im Ernstfall tödlich sein kann.

Umso wichtiger ist es, dass geschultes Personal die Entscheidung trifft, ob eine Löschanlage ausgelöst werden muss – und nicht ein Sensor, der den Unterschied zwischen Bühnennebel und echtem Rauch nicht kennt. Die Automatik ist an genau dieser Unterscheidung regelmäßig gescheitert. Ein Mensch, der den Knopf drückt, kann das fiktive Drama vom echten Brandfall unterscheiden. Eine Maschine kann das nicht.

Ein Lehrstück über deutsche Regulierungswut

Der Fall der Theater-Sprinkleranlagen ist im Grunde ein Lehrstück über ein viel größeres Problem: die deutsche Neigung zur Überregulierung. Man schreibt Vorschriften vor, die auf dem Papier vernünftig klingen, in der Praxis aber kontraproduktiv wirken. Man baut Sicherheitssysteme ein, die mehr zerstören als schützen. Und wenn dann der Schaden da ist, zeigt niemand mit dem Finger auf die Vorschrift – sondern auf den Betreiber, der sie nicht richtig umgesetzt habe.

Es ist bezeichnend, dass es ein Technikerverband war, der die „technische Übersteuerung" beklagte. Fachleute, die die Grenzen ihres eigenen Fachs erkennen und benennen – das ist in Deutschland leider keine Selbstverständlichkeit. In einer Zeit, in der die Politik immer neue Regulierungen und Vorschriften produziert, von der Energiewende bis zum Heizungsgesetz, sollte dieser Fall als Mahnung dienen: Nicht jede gut gemeinte Vorschrift ist auch eine gute Vorschrift. Manchmal ist weniger Regulierung der bessere Schutz.

Bleibt zu hoffen, dass die Theaterhäuser nun endlich aufatmen können – und dass die nächste Flut, die über eine deutsche Bühne hereinbricht, wieder nur eine inszenierte ist.

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