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Kettner Edelmetalle
20.08.2026
14:55 Uhr
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Sechsfachmord von Stade: Der Täter war längst ausreisepflichtig

Sechs Tote in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade – und ein mutmaßlicher Schütze, der zum Tatzeitpunkt gar kein Aufenthaltsrecht in Deutschland besaß. Das geht aus der Antwort der rot-grünen niedersächsischen Landesregierung auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hervor, über die NDR und "Süddeutsche Zeitung" berichten. Ob überhaupt jemals eine Abschiebung geprüft wurde? Der Landesregierung ist davon nach eigenen Angaben nichts bekannt.

Der 29. Juni – ein Konfliktgespräch endet im Massaker

Am 29. Juni 2026 soll der 45-jährige Fatih Khan G. in einer Stader Einrichtung sechs Menschen erschossen haben – vier Männer und zwei Frauen, Mitarbeiter des Jugendamts der Region Hannover und der Einrichtung selbst. Hintergrund soll Medienberichten zufolge ein Sorgerechtsstreit um seine damals drei Monate alte Tochter gewesen sein.

Frau und Kind des Mannes waren zum Tatzeitpunkt in der Einrichtung untergebracht und blieben unverletzt. Nach einer Verfolgungsjagd wurde der Verdächtige gefasst. In der Nacht zum 21. Juli nahm er sich Berichten zufolge in der Untersuchungshaft in der JVA Bremervörde das Leben. Einen Prozess wird es nie geben.

Ein Behördenlabyrinth ohne Ausgang

Die Chronologie liest sich wie eine Anklageschrift gegen den deutschen Verwaltungsapparat. Im Mai 2021 habe sich der Mann per E-Mail bei der Ausländerbehörde Hannover um einen Aufenthaltstitel bemüht – zur persönlichen Vorsprache sei er nie erschienen. Danach verliert sich seine Spur in einem Karussell der Zuständigkeiten:

  • Mai 2022: Erfassung im Ausländerzentralregister in Minden
  • Herbst 2022: Zuständigkeit der Ausländerbehörde Braunschweig
  • November 2022: Vermerk über einen Wegzug ins Ausland
  • Seit September 2025: Wohnsitz in Garbsen – ohne jede behördliche Anmeldung

Dass er 2021 und 2023 auch in Hannover gemeldet war, kam erst durch die Ermittlungen nach der Bluttat heraus. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion, Carina Hermann, spricht von Behördenversagen.

„Den Menschen ist nicht zu vermitteln, dass sich jemand ohne Aufenthaltsrecht offenbar über Jahre in unserem Land bewegt, mit Behörden und sogar mit der Polizei in Kontakt kommt und trotzdem niemand die notwendigen Konsequenzen zieht.“

2017: Der Hinweis, der versandete

Noch brisanter ist ein Vorgang aus dem Jahr 2017. Der Polizeiinspektion Goslar ging damals ein mündlicher Hinweis zu, der Mann sei aus einem türkischen Gefängnis geflohen. Eine Anfrage im Wege der polizeilichen Rechtshilfe wurde laut Landesregierung am 4. April 2017 dahingehend beantwortet, die Person sei den türkischen Behörden nicht bekannt.

Nach jüngeren Angaben aus der Türkei habe zwar ein nationaler Haftbefehl bestanden – international ausgeschrieben worden sei er jedoch nicht. Berichten zufolge saß der Mann von 2010 bis 2017 in seiner Heimat in Haft; ermittelt worden sein soll gegen ihn wegen mehrerer Sexualdelikte. Der parteilose Landtagsabgeordnete Jozef Rakicky fordert lückenlose Aufklärung: Wer den Hinweis gab, worauf er beruhte, was danach geschah.

Fragen, die niemand beantworten will

Ob Jugendamt und Staatsanwaltschaft Hannover von früheren Vorwürfen wussten, ließ die Landesregierung offen – unter Verweis auf laufende Ermittlungen und die Gefahr für die Strafrechtspflege. Gegen eine Frau, die dem Schützen bei der Flucht geholfen haben soll, wird weiter ermittelt; sie bestreitet die Vorwürfe und gibt an, unter Waffengewalt zur Fahrt gezwungen worden zu sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Aus Sicht unserer Redaktion ist dieser Fall kein Betriebsunfall, sondern das Symptom eines Staates, der seine eigenen Regeln nicht mehr durchsetzt. Sechs Familien zahlen dafür den höchsten Preis, den es gibt.

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