
Sieg für die Meinungsfreiheit: X muss Nutzerdaten nicht an staatlich geförderte Aktivisten herausgeben
Ein bemerkenswerter Triumph für die digitale Selbstbestimmung zeichnet sich am Berliner Landgericht ab: Der Kurznachrichtendienst X, vormals als Twitter bekannt, muss seine wertvollen Nutzerdaten nicht an zwei politisch gut vernetzte Nichtregierungsorganisationen herausgeben. Diese Entscheidung könnte richtungsweisend für den künftigen Umgang mit sensiblen Nutzerdaten in Deutschland sein.
Der durchsichtige Versuch einer Datenoffenlegung
Besonders pikant an diesem Fall: Die klagenden Organisationen "Democracy Reporting International" und die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" werden großzügig aus Steuermitteln beziehungsweise von internationalen Geldgebern alimentiert. Democracy Reporting International soll seit 2016 sage und schreibe 22,7 Millionen Euro aus der Staatskasse erhalten haben - vornehmlich vom Auswärtigen Amt und dem Entwicklungsministerium. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wiederum erhielt nach eigenen Angaben etwa zwei Millionen Dollar von der Open Society Foundation des umstrittenen US-Milliardärs George Soros.
Skandalöser Befangenheitsfall deckt System-Verstrickungen auf
Der Fall nahm eine überraschende Wendung, als herauskam, dass der ursprünglich zuständige Richter in der Vergangenheit für eine der klagenden Organisationen tätig war. Dieser hatte zunächst sogar im Schnellverfahren, ohne X anzuhören, den NGOs Recht gegeben. Erst durch einen erfolgreichen Befangenheitsantrag wurde diese höchst fragwürdige Entscheidung gekippt. Der neu eingesetzte Richter kam dann zu einem völlig anderen Urteil.
Ein Sieg für den Datenschutz - eine Niederlage für aktivistische Übergriffe
Die Entscheidung des Gerichts ist mehr als nur ein juristischer Erfolg für X. Sie ist ein wichtiges Signal gegen den zunehmenden Versuch staatlich geförderter Organisationen, unter dem Deckmantel der Forschung an private Nutzerdaten zu gelangen. Besonders bemerkenswert: Die klagenden Organisationen wurden zur Übernahme sämtlicher Rechts- und Verwaltungskosten verpflichtet - ein deutliches Zeichen dafür, wie abwegig ihr Ansinnen war.
Die fragwürdige Rolle deutscher Behörden
Dieser Fall wirft auch ein bezeichnendes Licht auf die Förderpolitik der Bundesregierung. Während man einerseits den Datenschutz hochhält, werden andererseits Millionenbeträge an Organisationen überwiesen, die genau diesen Schutz aufweichen wollen. Diese Doppelmoral passt ins Bild einer Politik, die zunehmend die Kontrolle über die digitale Meinungsbildung anstrebt.
Das Urteil ist damit nicht nur ein Erfolg für X und seine Nutzer, sondern auch eine wichtige Wegmarke im Kampf um digitale Selbstbestimmung gegen übergriffige Kontrollversuche staatlich geförderter Akteure. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung Signalwirkung für ähnliche Fälle in der Zukunft haben wird.
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