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Kettner Edelmetalle
16.12.2025
17:45 Uhr

Späte Gerechtigkeit: Bauern nach Habeck-Blockade zu Strafen verurteilt

Fast zwei Jahre nach den aufsehenerregenden Ereignissen an der Fähre in Schlüttsiel hat das Amtsgericht Husum nun doch Strafbefehle gegen sechs Landwirte erlassen. Die Beschuldigten hatten im Januar 2024 den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck an der Rückkehr von seiner Privatreise auf Hallig Hooge gehindert – ein Vorfall, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte und die aufgeheizte Stimmung zwischen Landwirtschaft und grüner Politik eindrücklich dokumentierte.

Geldstrafen und eine Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft Flensburg hatte Anfang Dezember Anträge wegen gemeinschaftlicher Nötigung gegen fünf Männer und eine Frau gestellt. Das Gericht folgte diesen Anträgen und verhängte gegen fünf der Beschuldigten Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen, wobei die einzelnen Tagessätze zwischen 80 und 120 Euro liegen. Besonders hart traf es einen 37-jährigen Mann: Er erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und muss zusätzlich 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Diesem Beschuldigten werden neben der Nötigung auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch vorgeworfen. Er soll die Polizeikette am Fähranleger durchbrochen haben. Die Verurteilten im Alter zwischen 33 und 60 Jahren können gegen die Strafbefehle Einspruch einlegen, was zu einer Hauptverhandlung führen würde.

Ein Rückblick auf die turbulenten Ereignisse

Am 4. Januar 2024 hatten etwa 350 Landwirte den Fähranleger in Schlüttsiel blockiert und Habeck nach seiner Rückkehr von einer Privatreise am Verlassen des Schiffes gehindert. Die Fähre musste aus Sicherheitsgründen wieder ablegen und nach Hooge zurückkehren. Erst Stunden später, mitten in der Nacht, konnte der damalige Vizekanzler an Land gehen.

Die Proteste richteten sich gegen die von der Ampelregierung geplanten Streichungen von Agrarsubventionen – ein Thema, das die deutschen Bauern zu Recht auf die Barrikaden trieb. Die Landwirte sahen sich durch die Politik der Grünen in ihrer Existenz bedroht, während die Bundesregierung den Vorfall damals als Zeichen einer „Verrohung" der politischen Kultur bezeichnete.

Juristische Kehrtwende nach anfänglicher Einstellung

Die rechtliche Aufarbeitung des Vorfalls verlief alles andere als geradlinig. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Flensburg im Januar 2025 mitgeteilt, die Verfahren weitgehend einzustellen. Die Begründung: Es konnten keine Protestteilnehmer für Nötigung, Bedrohung oder Beleidigung identifiziert werden. Die Polizei hatte aus Deeskalationsgründen keine Personalien aufgenommen, und die Auswertung von Film- und Bildmaterial brachte wegen der schlechten Qualität in der Dunkelheit keine verwertbaren Erkenntnisse.

Erst im Februar 2025 erfolgte eine rechtliche Neubewertung, die zur Fortsetzung der Ermittlungen und schließlich zu den jetzt verhängten Strafbefehlen führte. Die Leitende Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp hatte bereits 2024 klargestellt:

„Dass wir hier Straftatbestände haben, ist vollkommen unbestritten."

Ein Symptom tieferer Probleme

Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die politische Situation in Deutschland während der Ampel-Ära. Während die Bauern für ihre Existenz kämpften und ihren Unmut über eine als lebensfremd empfundene Agrarpolitik zum Ausdruck brachten, reagierte die damalige Bundesregierung mit dem Vorwurf der „Verrohung". Dass die Landwirte zu solchen Mitteln griffen, war letztlich auch ein Ausdruck der Verzweiflung über eine Politik, die die Interessen der arbeitenden Bevölkerung systematisch ignorierte.

Die nun verhängten Strafen mögen juristisch korrekt sein – politisch bleibt die Frage, ob eine Regierung, die ihre Bürger derart gegen sich aufbringt, nicht selbst einen erheblichen Teil der Verantwortung trägt. Mit dem Ende der Ampelkoalition und der neuen Großen Koalition unter Friedrich Merz bleibt abzuwarten, ob die deutsche Agrarpolitik künftig einen anderen Kurs einschlägt.

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