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28.09.2026
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Steinmeiers Wutrede in Karlsruhe: Wer sind die „Vulgärdemokraten“?

Steinmeiers Wutrede in Karlsruhe: Wer sind die „Vulgärdemokraten“?
Symbolbild: KI-generiert

Das Bundesverfassungsgericht feiert seinen 75. Geburtstag, und der Bundespräsident nutzt den Festakt für eine Kampfansage. Frank-Walter Steinmeier hat am Montag in Karlsruhe vor sogenannten „Vulgärdemokraten“ und „Verächtern des Rechtsstaates“ gewarnt. Er fordert, dass sich nicht nur die Demokratie, sondern auch die Justiz wehren können müsse.

Ein Jubiläum mit erhobenem Zeigefinger

Der Anlass hätte feierlicher kaum sein können. Am 28. September 1951 nahm das höchste deutsche Gericht seine Arbeit auf. Seitdem gilt es als Hüter des Grundgesetzes, als letzte Instanz zwischen Bürger und Staatsgewalt und als Institution, die weit über Deutschland hinaus Ansehen genießt.

Doch statt einer reinen Würdigung hielt Steinmeier eine politische Grundsatzrede. An den politischen Rändern würden Kräfte stärker, die Demokratie und Rechtsstaat als „System“ verächtlich machten. Viele Bürger sorge das, und diese Sorge sei nachvollziehbar. Seine Antwort darauf:

„Das Grundgesetz gilt – für alle und in allen deutschen Ländern“

Frontalangriff auf den „angeblichen Volkswillen“

Am schärfsten wurde der Bundespräsident, als es um das Verhältnis von Mehrheit und Macht ging. Es gebe „Vulgärdemokraten“, die sich auf Mehrheiten und einen „angeblichen Volkswillen“ beriefen, um für sich uneingeschränkte Macht zu beanspruchen. Diese Kräfte sprächen von einer „illiberalen Demokratie“ und wollten sich weder von der Verfassung noch von Gerichten Grenzen setzen lassen.

„All dies ist ein gefährlicher Irrweg. Demokratie ist liberal – in der Diktion unseres Jubilars: freiheitlich – oder sie ist keine Demokratie“

Wer Demokratie nur als Wahlakt verstehe, übersehe laut Steinmeier, dass auch Mehrheiten an Voraussetzungen gebunden seien. Dazu zählte er Chancengleichheit, fairen politischen Wettbewerb, Meinungsfreiheit, Minderheitenrechte und die parteipolitische Neutralität staatlicher Institutionen. Als abschreckende Beispiele nannte er Polen und Ungarn sowie „Angriffe auf den Rechtsstaat jenseits des Atlantiks“. Letzteres ist ein kaum verhüllter Seitenhieb in Richtung Washington.

Starke Worte, aber an wen gerichtet?

Namen nannte der Bundespräsident nicht. Wer die deutsche Debatte verfolgt, ahnt allerdings, wem solche Formeln hierzulande gewöhnlich gelten. Und genau hier beginnt das Unbehagen.

Kritiker dürften einwenden, dass sich die Liste der demokratischen Voraussetzungen wie ein Maßstab liest, an dem sich das politische Berlin selbst messen lassen muss. Ist ein fairer Wettbewerb gegeben, wenn gewählten Oppositionsabgeordneten reihenweise Posten verweigert werden? Und gilt die geforderte Neutralität auch für ein Staatsoberhaupt, das jahrzehntelang SPD-Politiker war und dem Kritiker schon oft parteiische Zuspitzungen vorgeworfen haben?

Die heikle Richterfrage

Steinmeier lobte ausdrücklich die Grundgesetzänderung von Ende 2024. Damals wurden zentrale Strukturen des Gerichts in der Verfassung festgeschrieben, darunter zwei Senate, 16 Richter und die zwölfjährige Amtszeit. Außerdem gibt es seither einen Ersatzmechanismus, falls die Richterwahl im Bundestag blockiert wird. Dann legte der Bundespräsident nach:

„Wer sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung stellt, der kann keine Richterin oder Richter sein.“

Dem Satz wird kaum jemand widersprechen. Brisant ist die Frage, wer im Einzelfall festlegt, wer „gegen“ die Grundordnung steht. Wie politisch aufgeladen die Besetzung des Gerichts längst ist, hat der Streit um die Richterwahl im Sommer 2025 gezeigt. Damals zog die von der SPD nominierte Kandidatin nach wochenlangem Widerstand aus der Union zurück.

Das Fazit: Ein Gericht verdient Respekt, keine Vereinnahmung

Zum Abschluss nannte Steinmeier das Verfassungsgericht einen „Glücksfall für unsere liberale Demokratie“. Seine Unabhängigkeit müsse gegen politische Einflussnahme und autoritäre Bestrebungen verteidigt werden.

Da hat er recht. Unabhängigkeit bedeutet allerdings auch, dass Karlsruhe nicht zur Bühne für die politischen Botschaften der Mächtigen wird. Ein Rechtsstaat überzeugt die Bürger nicht mit Etiketten wie „Vulgärdemokraten“, sondern durch gleiche Regeln für alle. Steinmeiers Amtszeit endet im kommenden Frühjahr. Viele Bürger dürften sich dann ein Staatsoberhaupt wünschen, das eint statt belehrt.

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