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Steuer-Zoff in der GroKo: Union droht der SPD mit Reform-Blockade!

Steuer-Zoff in der GroKo: Union droht der SPD mit Reform-Blockade!
Symbolbild: KI-generiert

In der schwarz-roten Koalition kracht es wieder. Unions-Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) droht der SPD, die geplante Einkommensteuerreform scheitern zu lassen, und zwar mit der höheren Reichensteuer als Hebel. Der Grund ist ein Versprechen an den Mittelstand, auf dessen Umsetzung die Union seit Monaten wartet.

Worum es im Kern geht

Beim Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 hatten sich CDU/CSU und SPD nach zehnstündiger Sitzung auf ein Paket mit 34 Punkten geeinigt. Herzstück ist eine Einkommensteuerreform, die kleine und mittlere Einkommen sowie Familien um rund zehn Milliarden Euro im Jahr entlasten soll. Sie soll 2027 und 2028 in zwei Stufen kommen.

Bezahlen sollen das vor allem die Gutverdiener. Laut den Beschlüssen soll der Satz von 45 Prozent künftig schon ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gelten. Ab 280.000 Euro kommt eine neue Stufe mit 47 Prozent hinzu. Auch Minijobber und Handwerkerkunden sollen mehr zahlen. Unterm Strich ist das eine Entlastung, die sich der Staat an anderer Stelle zurückholt.

Die Falle für Familienunternehmen

Brisant wird es beim Blick auf die Unternehmen. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG zahlen Körperschaftsteuer. Die hat die Koalition bereits zuvor beschlossen schrittweise von 15 auf zehn Prozent zu senken. Personengesellschaften dagegen, also das Rückgrat des deutschen Mittelstands, versteuern ihre Gewinne über die Einkommensteuer ihrer Gesellschafter.

Für sie wäre der höhere Reichensteuersatz also keine Abgabe auf private Luxuseinkommen, sondern eine echte Unternehmensteuer. Nach den Berechnungen im Bericht würde die Belastung je nach Rechtsform um sieben Prozentpunkte auseinanderklaffen. Middelberg spricht von einem unhaltbaren Zustand:

"Ein so weites Auseinanderfallen der Besteuerung je nach Rechtsform des Unternehmens ist inakzeptabel."

Ein Versprechen, das noch auf dem Papier steht

Gegensteuern sollte das sogenannte Optionsmodell. Damit können Personengesellschaften sich wie eine Körperschaft besteuern lassen. Das Instrument gibt es seit 2022, doch Praktiker halten es seit Langem für zu kompliziert und unattraktiv. Deshalb heißt es im Koalitionsbeschluss von Anfang Juli, die Bundesregierung werde "bis zum Herbst 2026" eine "Verbesserung des Optionsmodells" vorlegen.

Der Herbst ist inzwischen weit fortgeschritten. Laut Middelberg liegt jedoch nichts auf dem Tisch. Gegenüber dem "Handelsblatt" sagte er:

"Die Einkommensteuerreform ist nicht zustimmungsfähig ohne ein wirklich praktikables Modell, das Personengesellschaften den Wechsel in die Besteuerung nach der Körperschaftsteuer ermöglicht."

Und er legte nach: Ohne ein praktikables Optionsmodell könne es aus seiner Sicht keine Zustimmung zu der geplanten Steueranhebung geben.

Wer bremst hier eigentlich?

Das Finanzministerium führt SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil. Beobachter dürften sich deshalb fragen, ob die Verzögerung nur Bürokratie ist oder politisches Kalkül. Für die Sozialdemokraten ist die höhere Reichensteuer ein Prestigeprojekt. Eine Entlastung für Unternehmer passt da schlechter ins Bild.

Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Streit ein Grundproblem dieser Koalition. Ein Kanzler, der mit dem Versprechen von Wachstum und Entlastung angetreten ist, trägt eine Steuererhöhung mit, die ausgerechnet die Familienbetriebe treffen könnte. Gerade sie halten Arbeitsplätze und Ausbildung in den Regionen am Laufen, oft seit Generationen. Wer Leistung bestraft, sollte sich über ausbleibende Investitionen nicht wundern.

Wie geht es weiter?

Die Zeit drängt. Die Reform soll zum 1. Januar 2027 starten, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Legt das Finanzministerium kein überzeugendes Modell vor, könnte das gesamte Paket ins Wanken geraten, auch die versprochene Entlastung für Familien. Für viele Unternehmer, die längst unter hohen Energiepreisen und Bürokratie leiden, wäre das ein weiteres Signal fehlender Planungssicherheit.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden Informationen wieder. Für individuelle steuerliche oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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