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18.10.2026
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Stromsteuer-Chaos: Merz verspricht, Klingbeil zweifelt – schon wieder!

Stromsteuer-Chaos: Merz verspricht, Klingbeil zweifelt – schon wieder!
Symbolbild: KI-generiert

Zwei Tage lang hat das CDU-Präsidium in Berlin beraten, wie sich das verlorene Vertrauen zurückholen lässt. Zum Abschluss am 12. Oktober kündigte Kanzler Friedrich Merz eine Senkung der Stromsteuer für alle an. Wenige Stunden später meldete Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) Zweifel an der Finanzierung an. Die neue Glaubwürdigkeit hielt also nicht mal einen Tag.

Krisenklausur nach dem Wahldebakel

Der Druck auf die CDU ist enorm. Im September verlor die Partei drei Landtagswahlen. In Mecklenburg-Vorpommern verpasste sie Medienberichten zufolge erstmals in ihrer Geschichte überhaupt den Einzug in ein Landesparlament. Ein historischer Tiefpunkt.

Merz gab sich nach der Klausur zerknirscht. Wörtlich sagte er laut Tagesschau:

„Wir müssen uns aus einem Tief herausarbeiten, auch aus einer Vertrauenskrise.“

Den Weg heraus sollen Entlastung, Gerechtigkeit und Sicherheit weisen. Als erstes greifbares Signal präsentierte der Kanzler die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß. Einen festen Termin nannte er allerdings nicht. Bezahlen will er die Senkung aus Spielräumen im Haushalt, sofern sich das Wachstum „verfestigt und verstetigt“.

Klingbeil tritt auf die Bremse

Genau an diesem Punkt widersprach der Vizekanzler. Gegen die Forderung an sich habe er nichts einzuwenden, sagte Klingbeil. Auch über das erwartete Wachstum freue er sich. Die Annahme, dass sich daraus dauerhaft eine Stromsteuersenkung finanzieren ließe, könne er aber nicht bestätigen.

Damit wackelt die zentrale Rechenannahme des Kanzlers. Und eine Frage drängt sich auf: Hat im Kanzleramt vorher niemand mit dem Finanzministerium gesprochen? Eine Regierung, die ihre wichtigsten Ankündigungen nicht abstimmt, wirkt eher wie zwei Lager, die sich gegenseitig misstrauen.

Ein altes Versprechen im neuen Gewand

Das Ärgerliche: Neu ist an dem Versprechen nichts. Die Union hatte die Stromsteuersenkung schon im Februar 2025 in ihrem „Sofortprogramm“ zugesagt, später landete sie auch im Koalitionsvertrag mit der SPD. Im Juli 2025 entschied der Koalitionsausschuss dann, nur Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft zu entlasten. Privathaushalte und viele kleine Betriebe gingen leer aus. Medienberichten zufolge sparte sich der Bund so rund 5,4 Milliarden Euro pro Jahr. Kritiker sprachen damals von Wortbruch.

Dabei geht es um überschaubare Beträge. Für Haushalte liegt die Stromsteuer laut Finanzministerium seit 2003 unverändert bei 2,05 Cent je Kilowattstunde. Das EU-Minimum beträgt 0,1 Cent. Ein Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden im Jahr würde brutto also nur rund 90 Euro sparen. Und selbst das bekommt die Koalition bisher nicht hin.

Ein Muster, das Vertrauen kostet

Die Stromsteuer ist dabei nicht der erste Fall. Im Wahlkampf hatte Merz noch die Schuldenbremse verteidigt. Kurz nach der Wahl stützte er dann eine Lockerung der Schuldenregeln und ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur. Als Grund nannte er die veränderte Sicherheitslage. Zurückzahlen müssen diese Schulden am Ende Steuerzahler und kommende Generationen.

Auch aus den eigenen Reihen kommt Kritik. Der frühere CSU-Chef Horst Seehofer bescheinigte Merz kurz vor der Klausur einen „massiven Glaubwürdigkeitsverlust“ und nannte dabei auch die ausgebliebene Stromsteuersenkung. Am nächsten Tag folgte prompt der nächste Konflikt.

Was die Bürger eigentlich brauchen

Dabei stauen sich die Aufgaben. Bei Rente, Pflege, Arbeitszeit und Staatsfinanzen fehlen bis heute Reformen, die den Namen verdienen. Unternehmen fehlt die Planungssicherheit, Verbraucher warten weiter auf Entlastung. Aus Sicht unserer Redaktion ist das Problem dieser Regierung nicht ein Mangel an Ankündigungen. Ihr fehlt die Verbindlichkeit. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss liefern. Mit neuen Versprechen allein wird das nichts.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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