
Terror am CSD: Warum ließ der Staat den Gefährder laufen?

Knapp drei Monate nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day wächst der Druck auf Polizei, Justiz und Nachrichtendienste. Am 25. Juli 2026 raste ein Kleinbus im Tiergarten in eine Menschenmenge. Eine 65-jährige Polin starb, 31 Menschen wurden verletzt. Der mutmaßliche Attentäter war den Behörden seit Jahren als gefährlich bekannt.
Todesfahrt durch den Tiergarten
Gegen 22 Uhr lenkte der Fahrer nach Angaben der Ermittler einen weißen Citroën-Kleinbus über die Fußwege des Großen Tiergartens. Nach rund 350 Metern prallte das Fahrzeug gegen einen Baum. Danach soll er Passanten mit einer Machete angegriffen haben. Drei Opfer schwebten zeitweise in Lebensgefahr.
Hunderttausende hatten den ganzen Tag friedlich gefeiert. Um 22:15 Uhr brachen die Veranstalter ab. Einen Tag später stellte ein Spezialeinsatzkommando den 21-jährigen Abdul B. in einer Kleingartenkolonie in Spandau. Behördenangaben zufolge lief er mit einer Stichwaffe auf die Beamten zu und wurde erschossen. Auf einem Handy fanden Ermittler später ein Video mit einem Treueschwur auf den „Islamischen Staat“.
Eine Akte wie eine Sirene
Was seither über den in Berlin geborenen Deutschen mit libanesischer Familiengeschichte bekannt wurde, wirkt wie eine Liste verpasster Gelegenheiten. Medienberichten zufolge kannte der Verfassungsschutz ihn schon seit seinem 16. Lebensjahr als Islamisten. 2025 soll er versucht haben, über den Libanon nach Syrien zu gelangen. Dort saß er drei Monate in Haft. Auf seinem iPhone sollen mehr als 32.000 Dateien gefunden worden sein, darunter IS-Propaganda.
Zurück in Deutschland wurde er im November 2025 festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Seit Januar 2026 stufte ihn die Polizei als Gefährder ein. Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum war er laut Berichten seit Mai 2025 achtmal Thema. Das BKA-Prognosewerkzeug Radar-iTE ordnete ihn in die Kategorie „Rot“ ein, also hohes Risiko.
Jugendstrafe, Vorbewährung, Freiheit
Und dann? Am 12. Mai 2026 verurteilte ihn das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Über eine Bewährung wollte das Gericht erst später entscheiden. Abdul B. kam frei. Die Generalstaatsanwaltschaft soll eine höhere Strafe und die Fortdauer des Haftbefehls gefordert und Berufung eingelegt haben.
Danach beschattete ihn ein Mobiles Einsatzkommando rund zehn Tage lang fast lückenlos. Weil dabei kein „aktionsorientiertes Verhalten“ zu erkennen gewesen sei, fuhren die Behörden die Überwachung angesichts knapper Kapazitäten zurück. Ein Deradikalisierungsträger stufte ihn nach zwei Gesprächen als ungeeignet ein. Wichtige Informationen zu seiner Vorgeschichte sollen dort gefehlt haben. Auch das Jugendamt wusste Berichten zufolge nichts von der Gefährder-Einstufung.
Die Fragen, die niemand mehr wegmoderieren kann
- Warum kam ein Mann mit Risikostufe „Rot“ vor einem rechtskräftigen Urteil auf freien Fuß?
- Warum wurde die Überwachung in den Wochen vor einem der größten CSD-Umzüge Europas ausgedünnt?
- Warum flossen Informationen zwischen Polizei, Justiz, Jugendamt und Präventionsträgern offenbar nicht?
- Was weiß der Bundesnachrichtendienst über das Umfeld des mutmaßlichen Täters? Medienberichten zufolge schweigt er dazu.
Die Berliner Justiz hat die Kritik zurückgewiesen. Union und SPD kündigten an, schärfer mit Gefährdern umzugehen. Die Ermittlungen gegen Abdul B. selbst stellte die Bundesanwaltschaft nach seinem Tod ein. Ein Prozess, der Antworten liefern könnte, wird es also nie geben.
Breitscheidplatz lässt grüßen
Das Muster ist bekannt. Auch Anis Amri, der im Dezember 2016 einen Lkw in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche steuerte, galt den Behörden als Gefährder. Danach versprach die Politik Konsequenzen. Radar-iTE war eine davon. Zehn Jahre später zeigt sich: Ein Frühwarnsystem, das richtig anschlägt, nützt wenig, wenn daraus niemand Konsequenzen zieht.
Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Fall vor allem ein System, das Gefährder lieber verwaltet als stoppt. Ein Staat, der seine Bürger nicht schützen kann, verspielt das wichtigste Vertrauen überhaupt. Die Opfer und ihre Angehörigen haben Antworten verdient, und zwar mehr als Kranzniederlegungen und Betroffenheitsrhetorik.
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