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11.11.2025
19:04 Uhr

Terror-Urteil in München: IS-Kämpfer erhalten milde Strafen für brutale Kriegsverbrechen

Das Oberlandesgericht München hat am Dienstag ein Urteil gefällt, das einmal mehr die fragwürdige Justizpraxis im Umgang mit islamistischen Terroristen offenbart. Drei ehemalige Mitglieder der Terrororganisation Islamischer Staat wurden zu Haftstrafen zwischen viereinhalb und knapp zehn Jahren verurteilt – ein Strafmaß, das angesichts der Schwere ihrer Taten geradezu verhöhnend wirkt.

Milde Urteile für barbarische Taten

Die verurteilten Männer gehörten der Liwa Jund al-Rahman an, einer Rebellengruppe, die sich 2014 dem IS anschloss und in Syrien ihr blutiges Handwerk verrichtete. Der Hauptangeklagte, der diese Terroreinheit gegründet und geführt hatte, erhielt lediglich neun Jahre und zehn Monate Haft. Er kontrollierte ein strategisch wichtiges Ölfeld in der Provinz Deir ez-Zor und orchestrierte einen brutalen Überfall auf schiitische Zivilisten in Hatlah.

Seine Komplizen kamen mit noch milderen Strafen davon: Der Propagandachef, der mit seinen Hetzvideos unzählige junge Menschen in den Dschihad trieb, muss nur sieben Jahre hinter Gitter. Der Kommandeur einer Mörser-Kompanie, dessen Geschosse vermutlich zahlreiche Unschuldige töteten, erhielt gerade einmal vier Jahre und sechs Monate.

Die perfide Verteidigungsstrategie

Besonders dreist mutet die Verteidigungsstrategie der Angeklagten an. Sie behaupteten allen Ernstes, sich in einem "berechtigten Freiheitskampf" befunden zu haben. Das Gericht wies diese absurde Argumentation zwar zurück, doch die verhängten Strafen lassen Zweifel aufkommen, ob die deutsche Justiz die Dimension islamistischen Terrors wirklich begriffen hat.

"Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat die lange Zeit seit den Taten"

Diese Begründung des Gerichts wirkt wie blanker Hohn. Als ob die verstrichene Zeit das Leid der Opfer mindern oder die Grausamkeit der Taten relativieren könnte! Die "besondere Brutalität des IS", die das Gericht immerhin erwähnte, spiegelt sich jedenfalls nicht im Strafmaß wider.

Ein fatales Signal in Zeiten steigender Terrorgefahr

Dieses Urteil sendet ein verheerendes Signal aus – sowohl an potenzielle Terroristen als auch an die verunsicherte Bevölkerung. Während Deutschland eine beispiellose Welle von Messerattacken und islamistisch motivierter Gewalt erlebt, demonstriert die Justiz einmal mehr ihre Nachsicht gegenüber denjenigen, die unsere freiheitliche Grundordnung mit Füßen treten.

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hatte versprochen, härter gegen islamistischen Terror vorzugehen. Doch solange deutsche Gerichte IS-Terroristen mit Samthandschuhen anfassen, bleiben solche Versprechen leere Worthülsen. Es braucht dringend eine Reform des Strafrechts, die der Bedrohung durch den islamistischen Terror angemessen begegnet.

Die bittere Realität

Während ehrliche Bürger für Bagatelldelikte drakonische Strafen fürchten müssen, kommen Terroristen, die für unvorstellbares Leid verantwortlich sind, mit vergleichsweise milden Urteilen davon. Diese Zweiklassenjustiz untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und befeuert die ohnehin schon vorhandene Politikverdrossenheit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – es bleibt zu hoffen, dass eine höhere Instanz diese Fehlentscheidung korrigiert. Doch die Erfahrung lehrt, dass deutsche Gerichte bei islamistischen Straftätern eher zu Milde als zu Härte neigen. Ein Umstand, der angesichts der aktuellen Sicherheitslage mehr als beunruhigend ist.

Es ist höchste Zeit, dass Deutschland aufwacht und erkennt: Der Kampf gegen den islamistischen Terror erfordert nicht nur starke Sicherheitskräfte, sondern auch eine Justiz, die dieser Bedrohung mit der gebotenen Härte begegnet. Andernfalls werden wir den Preis für diese falsch verstandene Nachsicht eines Tages bitter bezahlen müssen.

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