
Tierhaltungskennzeichnung bei Schweinefleisch erneut verschoben – Start erst 2027

Der Bundestag hat am Donnerstag eine weitere Verzögerung bei der verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsform für Schweinefleisch beschlossen. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD stimmte für eine Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, wodurch der ursprünglich geplante Starttermin vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben wird.
Bereits die zweite Verschiebung des Gesetzes
Es handelt sich bereits um die zweite Verschiebung des Inkrafttretens der Kennzeichnungspflicht. Das Gesetz wurde bereits im August 2023 unter der damaligen Ampel-Regierung verabschiedet. Ursprünglich war der 1. August 2025 als Starttermin vorgesehen gewesen. Die aktuelle Bundesregierung begründet die erneute Verzögerung mit dem Wunsch, das Gesetz praxistauglicher zu gestalten. Aus den Bundesländern war zuvor erhebliche Kritik am bürokratischen Aufwand der Regelung laut geworden.
Geltungsbereich bleibt vorerst eingeschränkt
Das Gesetz bezieht sich in seiner aktuellen Fassung ausschließlich auf frisches Schweinefleisch aus Deutschland, das verpackt oder unverpackt in den Handel gelangt. Beim Verkauf soll künftig ersichtlich sein, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden – etwa ob sie im Stall oder auf Weiden lebten. Das System unterscheidet dabei fünf verschiedene Haltungsstufen.
Für Schweinefleisch aus dem Ausland sowie für andere Fleischsorten wie Rind oder Geflügel gilt die Kennzeichnungspflicht bislang nicht. Freiwillige Angaben der Hersteller bleiben jedoch weiterhin möglich.
Handel setzt bereits auf freiwillige Kennzeichnung
In der Praxis sind freiwillige Angaben zur Haltungsform im deutschen Lebensmittelhandel bereits weit verbreitet. Entsprechende Siegel finden sich nicht nur auf Schweinefleisch, sondern auch auf Hühner- und Rindfleisch, Eiern sowie Milchprodukten. Diese werden durch eine gemeinsame Initiative von Einzelhandelsketten, Erzeugern und Lebensmittelherstellern vergeben.
Große deutsche Supermarktketten arbeiten parallel seit einigen Jahren an einer Umstellung ihres Sortiments auf höhere Haltungsstufen. Der Discounter Aldi kündigte bereits 2023 an, bis 2030 ausschließlich Fleisch- und Wurstwaren aus den höchsten Haltungsstufen anzubieten. Auch Lidl und Edeka haben in den vergangenen Monaten angekündigt, ihr Angebot an Molkereiprodukten höherer Haltungsstufen auszuweiten.
Verbraucherinteresse als treibende Kraft
Die Unternehmen verweisen bei ihren Initiativen auf entsprechende Kundenwünsche. Tierwohl und Transparenz seien zunehmend wichtige Einkaufskriterien für die Verbraucher. Damit zeigt sich, dass der Markt in diesem Bereich teilweise schneller agiert als der Gesetzgeber – eine Entwicklung, die sowohl Befürworter als auch Kritiker staatlicher Regulierung mit Interesse verfolgen dürften.
Die erneute Verschiebung verdeutlicht die Herausforderungen bei der Umsetzung von Verbraucherschutzgesetzen in der Praxis. Während die Intention des Gesetzes grundsätzlich auf breite Zustimmung stößt, bleibt die konkrete Ausgestaltung offenbar weiterhin umstritten.
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