
Todraser aus dem Kosovo klagt gegen Abschiebung – und Deutschland lässt es zu

Es ist einer jener Fälle, die das Vertrauen der Bürger in den deutschen Rechtsstaat bis ins Mark erschüttern. Ein 28-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger, der bei einem illegalen Autorennen eine 43-jährige Mutter tötete, wehrt sich nun juristisch gegen seine Ausweisung aus Deutschland. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Verhandlungstermin auf den 25. März angesetzt. Man reibt sich die Augen.
167 km/h in der Tempo-50-Zone – eine Mutter stirbt
Die Fakten des Falles sind so erschütternd wie eindeutig. Am Ostermontag 2019 lieferten sich zwei Fahrer auf der Bismarckstraße in Moers ein illegales Autorennen. Der Hauptbeschuldigte, in Medienberichten als „Kushtrim H." bezeichnet, steuerte einen Mercedes AMG mit rund 600 PS – wohlgemerkt ohne Fahrerlaubnis. Er war zuvor mehrfach durch die theoretische Führerscheinprüfung gefallen. Das hinderte ihn offenbar nicht daran, mit bis zu 167 Stundenkilometern durch eine Tempo-50-Zone zu rasen.
Als eine unbeteiligte 43-jährige Autofahrerin aus einer Seitenstraße einbog, kam es zur verheerenden Kollision. Trotz Vollbremsung prallte der Mercedes mit enormer Wucht gegen ihren Kleinwagen. Die Frau – eine Mutter – erlag wenige Tage später ihren schweren Verletzungen. Der Raser hingegen stellte seinen Wagen ab, flüchtete vom Unfallort und stellte sich erst Tage später in Begleitung eines Anwalts der Polizei. Man könnte meinen, er habe die Zeit genutzt, um seine Verteidigungsstrategie zu optimieren.
Ein juristisches Trauerspiel in drei Akten
Was folgte, war ein Justizmarathon, der seinesgleichen sucht. Im Februar 2020 verurteilte das Landgericht Kleve den Fahrer zunächst wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Ein Urteil, das dem Rechtsempfinden vieler Bürger entsprach. Doch der Bundesgerichtshof hob es 2021 auf – die Richter in Karlsruhe sahen die Frage des bedingten Tötungsvorsatzes als nicht ausreichend erörtert an.
Im zweiten Anlauf verhängte das Landgericht Kleve vier Jahre Haft wegen Teilnahme an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Auch dieses Urteil kassierte der BGH. Erst im dritten Prozess – mittlerweile schrieb man Oktober 2023 – kam es zu einer rechtskräftigen Entscheidung: fünf Jahre Freiheitsstrafe. Das Urteil wurde im April 2025 rechtskräftig. Sechs Jahre nach der Tat. Sechs Jahre, in denen die Angehörigen der getöteten Frau durch ein Tal der Tränen und der juristischen Zermürbung gehen mussten.
Der zweite am Rennen beteiligte Fahrer wurde bereits im ersten Verfahren zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Seine Revision scheiterte. Offenbar war zumindest in diesem Fall die Justiz in der Lage, zeitnah zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen.
Die Dreistigkeit kennt keine Grenzen
Doch damit nicht genug. Der in Deutschland geborene und in Duisburg aufgewachsene Kosovare, der sich derzeit noch in Strafhaft befindet, klagt nun gegen die von der Stadt Duisburg verfügte Ausweisung. Die Ausländerbehörde hatte das Ausweisungsinteresse höher bewertet als das Bleibeinteresse des Verurteilten – eine Einschätzung, die wohl jeder vernünftig denkende Mensch teilen dürfte. Doch in Deutschland reicht offenbar selbst das Töten einer unbeteiligten Frau bei einem illegalen Autorennen nicht aus, um eine Ausweisung ohne jahrelangen Rechtsstreit durchzusetzen.
Man stelle sich die umgekehrte Situation vor: Ein Deutscher begeht im Kosovo eine vergleichbare Straftat und versucht anschließend, gegen seine Ausweisung zu klagen. Die Vorstellung allein grenzt an Realsatire. In kaum einem anderen Land der Welt wäre ein solches Vorgehen auch nur denkbar – geschweige denn erfolgversprechend.
Wer bezahlt die Zeche?
Die Frage, wer die Kosten dieses Verfahrens trägt, beantwortet sich fast von selbst. Es ist der deutsche Steuerzahler, der einmal mehr für die Konsequenzen einer Politik aufkommen muss, die Täterrechte offenbar höher gewichtet als den Schutz unbescholtener Bürger. Ein Mann ohne Fahrerlaubnis, der mit einem 600-PS-Boliden durch eine Wohnstraße rast und dabei eine Mutter tötet, darf vor einem deutschen Verwaltungsgericht darüber streiten, ob er im Land bleiben darf. Das ist der Zustand unseres Rechtsstaates im Jahr 2026.
Ein Symptom einer tiefgreifenden Fehlentwicklung
Dieser Fall ist kein Einzelfall. Er ist symptomatisch für eine jahrzehntelange Fehlentwicklung in der deutschen Ausländer- und Sicherheitspolitik. Die Kriminalität in Deutschland hat ein Rekordniveau erreicht, Messerangriffe und Gewalttaten häufen sich in erschreckendem Ausmaß. Und während die Bürger zunehmend um ihre Sicherheit fürchten, beschäftigen sich deutsche Gerichte mit der Frage, ob ein verurteilter Totraser das Recht hat, in Deutschland zu bleiben.
Es ist höchste Zeit, dass die Politik – und das schließt die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz ausdrücklich ein – endlich konsequent handelt. Wer als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland schwere Straftaten begeht, muss nach Verbüßung seiner Strafe das Land verlassen. Ohne Wenn und Aber. Ohne jahrelange Klagemöglichkeiten, die eine Ausweisung ins Endlose verzögern. Das ist keine radikale Forderung – das ist in den meisten Ländern dieser Erde schlicht Normalität.
Die Angehörigen der getöteten 43-Jährigen verdienen Gerechtigkeit. Und die deutschen Bürger verdienen einen Staat, der sie schützt, statt die Rechte verurteilter Straftäter über alles zu stellen. Dass diese Meinung nicht nur von unserer Redaktion, sondern von einem Großteil der deutschen Bevölkerung geteilt wird, dürfte mittlerweile selbst dem letzten Realitätsverweigerer in den Amtsstuben und Gerichtssälen klar sein.

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