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Kettner Edelmetalle
18.12.2025
19:22 Uhr

Trumps Ballsaal-Projekt am Weißen Haus: Richter weist Klage von Denkmalschützern zurück

Ein Bundesrichter in Washington hat den Versuch einer Denkmalschutzorganisation abgeschmettert, die ambitionierten Bauarbeiten am Weißen Haus zu stoppen. Das Projekt, das einen imposanten Ballsaal von rund 8.400 Quadratmetern vorsieht, darf vorerst weitergehen – ein Sieg für Präsident Donald Trump und seine Vision einer modernisierten Präsidentenresidenz.

Ein Ballsaal für 300 Millionen Dollar – vollständig privat finanziert

Die Bauarbeiten, die bereits im September begonnen haben, umfassen den teilweisen Abriss des Ostflügels und die Errichtung eines monumentalen Veranstaltungssaals. Bemerkenswert dabei: Die geschätzten Kosten von etwa 300 Millionen Dollar werden ausschließlich durch private Spender getragen – darunter auch Trump selbst. Die Regierung veröffentlichte im Oktober eine Liste der großzügigen Geldgeber.

Trump begründet das Vorhaben mit der schlichten Notwendigkeit. Der East Room, bislang der größte Versammlungsraum im Weißen Haus, sei schlichtweg zu klein und in schlechtem Zustand. Ein Regierungsbeamter bestätigte in einer Gerichtserklärung, dass die bestehenden Räumlichkeiten für Großveranstaltungen unzureichend seien. Bisher müssten solche Events auf dem Rasen unter Zelten abgehalten werden – ein Zustand, der der Würde des Amtes kaum angemessen erscheint.

Denkmalschützer scheitern mit Eilantrag

Der National Trust for Historic Preservation, eine vom Kongress 1949 gegründete gemeinnützige Organisation, hatte am 12. Dezember Klage gegen Trump und mehrere Bundesbehörden eingereicht. Die Denkmalschützer forderten eine einstweilige Verfügung, um die Arbeiten zu stoppen, bis die zuständigen Bundeskommissionen das Projekt geprüft und genehmigt hätten.

Richter Richard Leon vom U.S. District Court für den District of Columbia wies den Antrag auf eine vorläufige Unterlassungsverfügung jedoch zurück. Seine Begründung war ebenso pragmatisch wie juristisch fundiert: Die Kläger könnten keinen unmittelbar drohenden, irreparablen Schaden nachweisen.

„Das Gericht wird die Regierung beim Wort nehmen"

– so Richter Leon in seiner Entscheidung, nachdem die Bundesregierung zugesichert hatte, bis Ende des Monats Konsultationen mit der National Capital Planning Commission und der Commission of Fine Arts aufzunehmen.

Keine finalisierten Pläne – kein ästhetischer Schaden

Besonders interessant ist die Zurückweisung des Arguments eines „ästhetischen Schadens". Die Kläger hatten argumentiert, das Projekt würde das historische Erscheinungsbild des Weißen Hauses beeinträchtigen. Doch der Richter stellte klar: Solange die Pläne für den Ballsaal nicht finalisiert seien – weder Größe noch Maßstab stünden fest –, könne ein solcher Schaden gar nicht bewertet werden.

Die unterirdischen Abriss- und Aushubarbeiten am Ostflügel laufen zwar bereits, doch strukturelle Arbeiten unter der Erde sollen erst im Januar 2026 für die Kolonnade und im Februar 2026 für den Ballsaal beginnen. Oberirdische Bauarbeiten sind frühestens für April 2026 geplant.

Ein Präsident, der handelt statt redet

Das Ballsaal-Projekt steht exemplarisch für Trumps Regierungsstil: pragmatisch, unternehmerisch und wenig geneigt, sich von bürokratischen Hürden aufhalten zu lassen. Während andere Politiker endlose Kommissionen einberufen und Gutachten in Auftrag geben, schafft Trump Fakten. Die private Finanzierung des Projekts zeigt zudem, dass der Präsident den Steuerzahler nicht belasten will – ein Ansatz, der in Deutschland angesichts der ausufernden Staatsausgaben geradezu revolutionär anmutet.

Die Anhörung zur endgültigen Entscheidung über die vorläufige Verfügung ist für Januar angesetzt. Bis dahin werden die Bagger weiter graben – und Trump wird seinem Ziel, das Weiße Haus für das 21. Jahrhundert fit zu machen, ein Stück näher kommen.

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