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Kettner Edelmetalle
01.04.2026
18:44 Uhr

Trumps Vorstoß gegen Geburtsrecht-Staatsbürgerschaft: Supreme Court zeigt sich skeptisch

Es war ein historischer Moment in Washington – und zugleich ein juristisches Schauspiel erster Güte: Donald Trump, der 47. Präsident der Vereinigten Staaten, betrat als erster amtierender Präsident überhaupt den Gerichtssaal des Supreme Court während einer mündlichen Verhandlung. In roter Krawatte und dunklem Anzug nahm er in der ersten Reihe der öffentlichen Galerie Platz, flankiert von seinem Rechtsberater, Handelsminister Howard Lutnick und Generalstaatsanwältin Pamela Bondi. Doch was als Machtdemonstration gedacht gewesen sein dürfte, entwickelte sich für die Administration zu einem unangenehmen Nachmittag.

Der 14. Verfassungszusatz im Kreuzfeuer

Im Kern geht es um nichts Geringeres als die Frage, wer Amerikaner ist – und wer nicht. Trumps Executive Order, die er bereits an seinem ersten Tag im Amt unterzeichnet hatte, wies US-Behörden an, Kindern, die auf amerikanischem Boden geboren werden, die Staatsbürgerschaft zu verweigern, sofern kein Elternteil US-Bürger oder dauerhafter Aufenthaltsberechtigter mit Green Card ist. Ein Frontalangriff auf den 14. Verfassungszusatz, der seit 1868 – also seit über 150 Jahren – als Grundpfeiler des amerikanischen Staatsbürgerschaftsrechts gilt.

Die sogenannte Citizenship Clause formuliert es unmissverständlich: „Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten." Doch genau an der Formulierung „subject to the jurisdiction thereof" – also „deren Gerichtsbarkeit unterstehen" – entzündet sich der Streit. Die Trump-Administration argumentiert, dass die bloße Geburt auf US-Territorium nicht ausreiche und dass Kinder illegaler Einwanderer oder temporär Anwesender wie Studenten oder Inhaber von Arbeitsvisa von diesem Recht ausgeschlossen seien.

Konservative Richter stellen unbequeme Fragen

Was die Sache für Trump besonders brisant macht: Es waren nicht etwa nur die liberalen Richter, die seinen Generalanwalt D. John Sauer in die Mangel nahmen. Auch die konservative Mehrheit des Gerichts – sechs der neun Richter wurden von republikanischen Präsidenten ernannt – zeigte sich auffallend skeptisch. Der konservative Vorsitzende Richter John Roberts bezeichnete Sauers Argumentation als „eigenartig" und fragte spitz, wie man von den historisch winzigen Ausnahmen für Diplomatenkinder und feindliche Besatzungstruppen auf die gesamte Gruppe illegaler Einwanderer schließen könne.

„Ich bin mir nicht ganz sicher, wie Sie von solch winzigen und gewissermaßen idiosynkratischen Beispielen zu einer so großen Gruppe gelangen können", so Roberts wörtlich. Er verlangte zudem Belege für das von der Regierung angeführte Problem des „Geburtstourismus". Sauers Antwort? „Niemand weiß es genau." Nicht gerade die überzeugendste Verteidigungslinie.

Noch bemerkenswerter war die Haltung von Neil Gorsuch und Amy Coney Barrett – jene beiden Richter, die Trump selbst während seiner ersten Amtszeit ernannt hatte und die er nach deren Votum gegen seine Zollpolitik im Februar öffentlich als „Peinlichkeit für ihre Familien" beschimpft hatte. Gorsuch verwies auf den Präzedenzfall United States v. Wong Kim Ark aus dem Jahr 1898, der das Geburtsrecht auf Staatsbürgerschaft bereits höchstrichterlich bestätigt hatte, und signalisierte deutlich, dass Trumps Position damit kaum vereinbar sei.

Praktische Unmöglichkeiten

Barrett bohrte derweil in den praktischen Abgründen der Trump'schen Verordnung. Wie solle man bei der Geburt eines Kindes feststellen, ob die Eltern die Absicht hätten, dauerhaft in den USA zu bleiben? Was geschehe, wenn die Eltern unbekannt seien? „Wie würden Sie diese Fälle entscheiden? Sie werden zum Zeitpunkt der Geburt bei manchen Menschen nicht wissen, ob sie die Absicht haben zu bleiben oder nicht – übrigens auch bei US-Bürgern", fragte Barrett mit kaum verhohlener Skepsis. Gorsuch ergänzte trocken: „Wessen Wohnsitz zählt? Der des Ehemanns? Der Ehefrau? Was, wenn sie unverheiratet sind?"

Ein Verfassungszusatz mit Geschichte

Man muss sich die historische Dimension dieses Rechtsstreits vor Augen führen. Der 14. Verfassungszusatz wurde 1868 ratifiziert – drei Jahre nach dem Ende des amerikanischen Bürgerkriegs, der die Sklaverei beendete. Er war eine direkte Antwort auf das berüchtigte Dred Scott-Urteil von 1857, in dem der Supreme Court erklärt hatte, dass Menschen afrikanischer Abstammung niemals US-Bürger sein könnten. Die Citizenship Clause sollte ein für alle Mal sicherstellen, dass kein Regierungsbeamter jemals wieder die Macht haben würde, geborenen Amerikanern ihre Staatsbürgerschaft abzusprechen.

Die liberale Richterin Elena Kagan brachte es auf den Punkt, als sie Sauer vorhielt, er stütze sich auf „ziemlich obskure Quellen", um zu seiner Interpretation zu gelangen. Und Cecillia Wang von der American Civil Liberties Union, die für die Kläger argumentierte, formulierte es noch drastischer: „Fragen Sie irgendeinen Amerikaner, was unsere Staatsbürgerschaftsregel ist, und er wird Ihnen sagen: ‚Jeder, der hier geboren wird, ist Bürger.' Diese Regel wurde im 14. Verfassungszusatz verankert, um sie dem Zugriff jedes Regierungsbeamten zu entziehen."

Trumps demonstrativer Auftritt – und sein vorzeitiger Abgang

Dass Trump den Gerichtssaal verließ, noch bevor die Gegenseite ihre Argumente vortragen konnte, spricht Bände. Rund anderthalb Stunden hielt er durch – gerade lange genug, um die Präsentation seines eigenen Anwalts zu verfolgen. Danach verschwand er per Autokolonne zurück ins Weiße Haus, von wo aus er auf sozialen Medien postete, die Vereinigten Staaten seien „DUMM", weil sie das Geburtsrecht auf Staatsbürgerschaft gewährten.

Man mag von Trumps Einwanderungspolitik halten, was man will – und tatsächlich gibt es berechtigte Argumente für eine strengere Kontrolle der Migration, wie sie auch in Europa zunehmend gefordert wird. Die Frage, ob ein Land automatisch jedem auf seinem Territorium Geborenen die Staatsbürgerschaft verleihen sollte, ist durchaus diskussionswürdig. Nur 33 von fast 200 Staaten weltweit praktizieren dieses Prinzip. In Deutschland etwa erwirbt ein Kind die Staatsbürgerschaft grundsätzlich durch Abstammung, nicht durch den bloßen Geburtsort.

Der schmale Grat zwischen Politik und Verfassung

Doch hier liegt das Problem: Trump versucht nicht, den Verfassungstext auf dem vorgesehenen Weg zu ändern – was einen langwierigen Prozess mit Zweidrittelmehrheiten in beiden Kammern des Kongresses und Ratifizierung durch drei Viertel der Bundesstaaten erfordern würde. Stattdessen will er per Exekutiverlass eine seit über 150 Jahren geltende Verfassungsinterpretation aushebeln. Das ist ein fundamentaler Unterschied, und genau daran scheinen sich auch die konservativen Richter zu stoßen.

Ein Urteil wird bis Ende Juni erwartet. Sollte der Supreme Court die Regierungsposition tatsächlich bestätigen – was nach der Verhandlung als äußerst unwahrscheinlich gilt –, könnte dies den rechtlichen Status von bis zu 250.000 Neugeborenen jährlich betreffen und Millionen weitere Familien zwingen, die Staatsbürgerschaft ihrer Kinder nachzuweisen. Der konservative Richter Samuel Alito merkte immerhin an, dass die Verfasser des 14. Zusatzartikels die heutigen Migrationsmuster nicht hätten vorhersehen können – ein Argument, das zumindest intellektuell redlich ist, auch wenn es juristisch auf wackligen Beinen steht.

Für Deutschland und Europa bleibt die Debatte lehrreich. Die Frage, wie Staatsbürgerschaft erworben wird und welche Rechte damit verbunden sind, gehört zu den fundamentalsten, die eine Gesellschaft beantworten muss. Dass diese Diskussion in den USA mit solcher Vehemenz geführt wird, zeigt, wie tief die Gräben in der Einwanderungsfrage sind – diesseits wie jenseits des Atlantiks. Eines allerdings sollte auch dem entschiedensten Befürworter einer restriktiven Migrationspolitik klar sein: Der Rechtsstaat darf niemals zum Spielball tagespolitischer Interessen werden. Wer Verfassungen per Dekret umschreiben will, sägt an dem Ast, auf dem die Freiheit aller sitzt.

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