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Unbezahlte Minuten: Busfahrer rechnet gnadenlos mit dem Dienstplan ab!

Ein schwedischer Busfahrer weigert sich, vor seinem offiziellen Dienstbeginn auch nur einen Handgriff zu tun. Deshalb kommt der erste Bus des Tages regelmäßig zu spät. Patric Hillerudh aus Ljusterö bei Stockholm hat in der Gewerkschaftszeitung Arbetet erklärt, warum er das so hält. Seine Rechnung dürfte auch in deutschen Betriebshöfen auf viel Zustimmung stoßen.

Sieben Minuten für alles

So sieht Hillerudhs Rechnung aus: Für das Lesen der Verkehrsmeldungen und das Anmelden zum Dienst sieht der Plan zwei Minuten vor. Danach bleiben noch fünf Minuten. In dieser Zeit muss er zum Abstellplatz laufen, den richtigen Bus finden, Sitz und Spiegel einstellen, die Fahrerkarte einstecken und in die Alkohol-Wegfahrsperre pusten.

Sieben Minuten also, und das mit der Präzision eines Boxenstopps. Selbst wenn alles klappt, steht er nach eigener Rechnung rund zwei Minuten zu spät an der ersten Haltestelle. Die Fahrgäste ärgern sich dann über ihn. Hillerudh findet, sie sollten sich lieber über den Dienstplan ärgern.

„Ich verstehe, dass das für die Fahrgäste schlecht aussieht“

Das schreibt der Schwede. Für einen funktionierenden Fahrplan seien aber nicht einzelne Fahrer zuständig, die vorher umsonst arbeiten.

Die stille Subvention der Kollegen

In seinem Betrieb steht Hillerudh mit dieser Haltung ziemlich allein da. Viele Kollegen kommen früher, damit sie ohne Hetze pünktlich losfahren können. Er habe dafür Verständnis, schreibt er. Das Problem sei aber, dass genau diese Gratis-Minuten verdecken, wie knapp geplant werde.

Auf dem Papier geht der Fahrplan auf, weil die Fahrer die fehlende Zeit unbezahlt beisteuern. Das ist eine bequeme Kalkulation für die Arbeitgeberseite, die Kosten tragen andere. Auch in der Waschhalle sei es knapp: Dort sollen die Beschäftigten jeden Bus in weniger als 15 Minuten betanken, innen und außen reinigen und die Sicherheitskontrolle erledigen.

Die Rechtslage in Deutschland

Eine gesetzliche Minutenvorgabe für die Vorbereitung gibt es hierzulande nicht. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist trotzdem ziemlich klar. In einem Grundsatzurteil von 2012 (Az. 5 AZR 678/11) zählt das Gericht jede Tätigkeit zur Arbeit, die dem Arbeitgeber dient. Wer sich im Betrieb umziehen muss, tut das in bezahlter Arbeitszeit. Das gilt auch für den Weg von der Umkleide zum Arbeitsplatz.

Für Busfahrer spricht deshalb viel dafür, dass auch der Gang zum Abstellplatz und die Abfahrtskontrolle Arbeitszeit sind. Beides dient ausschließlich dem Betrieb. 2015 entschied das BAG im Fall der Stuttgarter Straßenbahnen gegen den Arbeitgeber, der die Arbeitszeit erst an der Ablösestelle beginnen lassen wollte. Auch das Umziehen in auffällige Dienstkleidung könne zur Arbeitszeit gehören (Az. 1 ABR 76/13).

Berlin als Lehrstück

Wie viele Minuten konkret im Dienstplan stehen, regeln meist Tarifverträge. Im kommunalen Nahverkehr sind das die TV-N der einzelnen Bundesländer. In Berlin muss die notwendige Zeit für Vorbereitung und Abschluss laut einem BAG-Beschluss, der den TV-N Berlin zitiert, in die Arbeitszeit eingerechnet und im Dienstplan ausgewiesen werden. Es kommt also darauf an, was tatsächlich nötig ist, und nicht darauf, was ein Planer am Schreibtisch für ausreichend hält.

Ein Busfahrer der BVG setzte 2009 vor dem BAG durch, dass ihm 223 Minuten Verspätung gutgeschrieben wurden. Nach dem Urteil gehören Verspätungen zum Risiko des Arbeitgebers (Az. 6 AZR 374/08).

Wer nichts aufschreibt, verschenkt sein Geld

Wer regelmäßig früher anfängt, sollte die Zeit genau notieren: wann er auf dem Betriebshof ankommt, welche Handgriffe er erledigt und wann er abfährt. Seit einem BAG-Beschluss von 2022 sind Arbeitgeber ohnehin verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen.

Wichtig sind außerdem Ausschlussfristen. In vielen Arbeits- und Tarifverträgen verfallen Ansprüche, wenn man sie nicht rechtzeitig schriftlich geltend macht. Betriebsrat und Gewerkschaft können dabei helfen. Hillerudhs Kernaussage gilt auch in Deutschland: Minuten, die niemand aufschreibt, tauchen in keiner Dienstplan-Kalkulation auf. Es geht dabei nicht um Bequemlichkeit, sondern um einen einfachen Grundsatz: Wer arbeitet, soll dafür auch bezahlt werden.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt unsere eigene Meinung sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Wer im Einzelfall rechtliche Fragen hat, sollte sich an einen Fachanwalt, den Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft wenden.

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