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15.07.2025
07:54 Uhr

Verfassungsbruch im Namen der Demokratie: Rheinland-Pfalz plant rechtswidrige Berufsverbote

Was sich derzeit in Rheinland-Pfalz abspielt, könnte direkt aus dem Drehbuch eines dystopischen Romans stammen. Die SPD-geführte Landesregierung plant allen Ernstes, Mitgliedern einer demokratisch gewählten Partei pauschal den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verwehren. Dass ausgerechnet jene, die sich selbst als Hüter der Demokratie inszenieren, nun zu Methoden greifen, die selbst renommierte Verfassungsrechtler als grundgesetzwidrig brandmarken, offenbart die ganze Heuchelei des politischen Establishments.

Wenn Demokratieschützer zu Verfassungsbrechern werden

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) scheint es mit der Verfassung nicht allzu genau zu nehmen. Sein geplanter Einstellungsstopp für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst stößt bei namhaften Staatsrechtlern auf vernichtende Kritik. Professor Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg bringt es auf den Punkt: Ein pauschaler Ausschluss von Parteimitgliedern aus dem Staatsdienst sei verfassungsrechtlich schlichtweg nicht möglich.

Besonders pikant: Die geplante Regelung sieht nicht einmal eine Einzelfallprüfung vor. Bewerber müssten künftig erklären, dass sie der AfD in den vergangenen fünf Jahren nicht angehört haben. Eine Maßnahme, die selbst den berüchtigten Radikalenerlass der 1970er Jahre in den Schatten stellt. Damals ging es immerhin noch um mutmaßliche Verfassungsfeinde – heute reicht offenbar schon die bloße Mitgliedschaft in einer demokratisch legitimierten Partei.

Juristische Ohrfeigen für ideologische Übergriffe

Die Kritik der Verfassungsexperten fällt vernichtend aus. Professor Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer mahnt eindringlich: Die Frage der Eignung müsse in jedem Fall einzeln entschieden werden. Es könne durchaus sein, dass jemand AfD-Mitglied sei und trotzdem fest auf dem Boden der Verfassung stehe. Eine Binsenweisheit, die man der SPD-Führung offenbar erst erklären muss.

"Wenn die Verwaltungsvorschrift tatsächlich so umgesetzt wird, dass es keine Einzelfallprüfung gibt, wäre das ganz klar verfassungswidrig", warnt Professor Josef-Franz Lindner von der Universität Augsburg.

Noch deutlicher wird Professor Christoph Gröpl von der Universität des Saarlands: In einer funktionierenden Demokratie müsse es jedem erlaubt sein, einer nicht verbotenen Partei beizutreten. Diese Selbstverständlichkeit scheint in Mainz abhanden gekommen zu sein.

Der wahre Angriff auf die Verfassung

Die Ironie könnte kaum bitterer sein: Ausgerechnet jene, die der AfD permanent Verfassungsfeindlichkeit unterstellen, treten nun selbst das Grundgesetz mit Füßen. Artikel 3 des Grundgesetzes ist eindeutig: Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden. Doch was kümmert das die selbsternannten Demokratieretter?

Diese Entwicklung fügt sich nahtlos in ein besorgniserregendes Gesamtbild ein. Während die Kriminalität in Deutschland Rekordwerte erreicht und die Bürger sich zunehmend unsicher fühlen, verschwendet die Politik ihre Energie auf ideologische Grabenkämpfe. Statt die wahren Probleme anzupacken, wird ein Popanz aufgebaut und eine demokratisch gewählte Partei dämonisiert.

Historische Parallelen und gefährliche Präzedenzfälle

Der Vergleich mit dem Radikalenerlass der 1970er Jahre drängt sich förmlich auf. Damals ging es gegen vermeintliche Kommunisten, heute gegen konservative Kräfte. Die Methoden bleiben dieselben: Gesinnungsschnüffelei, Berufsverbote, politische Säuberungen. Dass ausgerechnet die SPD, die sich einst selbst gegen solche Praktiken wehrte, nun zu ähnlichen Mitteln greift, entbehrt nicht einer gewissen historischen Ironie.

Rheinland-Pfalz wäre das erste Bundesland, das AfD-Mitgliedern pauschal den Zugang zum öffentlichen Dienst verwehrt. Ein gefährlicher Präzedenzfall, der Schule machen könnte. Zwar hat auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann angekündigt, die AfD in ein ähnliches Verzeichnis aufzunehmen, doch immerhin soll dort noch im Einzelfall geprüft werden.

Die Maske fällt

Was wir hier erleben, ist nichts weniger als der Versuch, politische Gegner mit administrativen Mitteln kaltzustellen. Die Maske der vermeintlichen Demokratieschützer fällt, und zum Vorschein kommt ein autoritäres Gesicht, das mit demokratischen Grundprinzipien wenig gemein hat. Wenn Parteimitgliedschaft zum Ausschlusskriterium für den öffentlichen Dienst wird, sind wir auf dem besten Weg in einen Gesinnungsstaat.

Die Bürger dieses Landes haben ein feines Gespür für Heuchelei und Doppelmoral. Sie erkennen, wenn unter dem Deckmantel des Demokratieschutzes die Demokratie selbst ausgehöhlt wird. Die zunehmende Unterstützung für alternative politische Kräfte ist auch eine Reaktion auf solche autoritären Anwandlungen des Establishments.

Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte diesem verfassungswidrigen Treiben einen Riegel vorschieben werden. Doch selbst wenn dies geschieht, bleibt ein bitterer Nachgeschmack: Die Tatsache, dass solche Maßnahmen überhaupt ernsthaft erwogen werden, zeigt, wie weit sich Teile der politischen Elite bereits von den Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung entfernt haben. Wer die Verfassung schützen will, sollte zunächst einmal aufhören, sie selbst zu brechen.

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