
Verfassungsschutz scheitert vor Gericht: Faesers letzter Amtsakt entpuppt sich als politisches Manöver
Es ist eine Ohrfeige, die es in sich hat – und sie trifft nicht nur das Bundesamt für Verfassungsschutz, sondern vor allem jene, die den Apparat für ihre politischen Zwecke instrumentalisiert haben. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung" im Eilverfahren außer Vollzug gesetzt. Was auf den ersten Blick wie eine trockene juristische Entscheidung klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsblick als verheerendes Zeugnis für den Zustand unserer Demokratie – und als Beleg dafür, wie weit politische Akteure bereit waren, staatliche Institutionen für parteipolitische Zwecke zu missbrauchen.
Eine E-Mail, die alles sagt
Besonders brisant ist eine interne E-Mail aus dem Bundesinnenministerium, die nun ans Licht gekommen ist. Das Schreiben, datiert auf den 2. Mai 2025 um 8.00 Uhr morgens, stammt von Staatssekretär Hans-Georg Engelke und war an die beiden damaligen Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gerichtet. Der Inhalt ist entlarvend: Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser habe sich das Gutachten zur AfD „unmittelbar vorlegen lassen" und erwarte, dass das Ergebnis noch am selben Vormittag – „idealerweise gegen 10.00 Uhr" – per Pressemitteilung veröffentlicht werde. Faeser habe zudem beabsichtigt, „im weiteren Verlauf des Tages eigene Öffentlichkeitsarbeit hierzu zu machen".
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Eine geschäftsführende Ministerin, die nur noch vier Tage im Amt war, drängte mit atemberaubendem Tempo auf die Veröffentlichung eines Gutachtens, das eine der größten Oppositionsparteien Deutschlands als „gesichert rechtsextrem" brandmarken sollte. Der Staatssekretär entschuldigte sich in seiner Mail sogar für die „Kurzfristigkeit des Anliegens". Man könnte auch sagen: für die Dreistigkeit.
Ein Gutachten, das den Namen nicht verdient
Was das Verwaltungsgericht Köln dann in der Substanz vorfand, dürfte selbst wohlwollende Beobachter ernüchtert haben. Das Gutachten umfasste zwar über 1.000 Seiten – inhaltlich bezeichneten die Richter es jedoch als dürftig. Im Eilverfahren allein wurden 20 Bände mit mehr als 7.000 Seiten an Schriftsätzen ausgetauscht, hinzu kamen elektronisch beigezogene Akten mit einem Datenvolumen von sagenhaften 1,5 Terabyte. Doch trotz dieses gewaltigen bürokratischen Aufwands stellten die Kölner Richter fest, dass zusätzliche nachrichtendienstliche Erkenntnisse im gerichtlichen Verfahren nicht vorgetragen wurden. Ein Berg kreißte – und gebar eine Maus.
Zwei zentrale Begriffe der politischen Debatte wurden vom Gericht ausdrücklich nicht beanstandet: der Begriff der „Remigration" und die Verwendung des „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs". Ausgerechnet jene Schlagworte also, die von Medien und politischen Gegnern der AfD jahrelang als ultimativer Beweis für deren angeblichen Extremismus herangezogen wurden, hielten der juristischen Prüfung nicht stand. Der Versuch, politologische und soziologische Deutungsmuster als juristische Tatsachen zu verkaufen, ist damit krachend gescheitert.
Faesers vergiftetes Abschiedsgeschenk
Der zeitliche Ablauf spricht Bände. Am 2. Mai 2025 wurde die Hochstufung unter massivem Zeitdruck durchgepeitscht. Am 6. Mai übergab Faeser das Amt an ihren Nachfolger Alexander Dobrindt von der CSU. Es war, so könnte man es formulieren, ein vergiftetes Abschiedsgeschenk – ein politischer Sprengsatz, den die scheidende Ministerin ihrem Nachfolger auf den Schreibtisch legte. Dass zu diesem Zeitpunkt der heutige BfV-Präsident Sinan Selen die Behörde lediglich kommissarisch leitete, macht die Sache nicht besser, sondern unterstreicht den improvisierten Charakter des gesamten Vorgangs.
Dobrindt selbst reagierte nach dem Kölner Beschluss bemerkenswert nüchtern. „Die AfD muß man wegregieren und nicht wegverbieten wollen", ließ er verlauten. Für ein Parteiverbot gebe es „deutlich darüber hinausgehende Hürden" als für die nun gescheiterte Einstufung. Bereits seit seiner Amtsübernahme hatte der CSU-Politiker erkennen lassen, dass er die nachrichtendienstliche Verfolgung der AfD nicht zu einem politischen Schwerpunkt machen würde. Eine kluge Entscheidung – denn wer den politischen Gegner mit geheimdienstlichen Mitteln bekämpft statt mit besseren Argumenten, der untergräbt genau jene demokratischen Grundwerte, die er vorgibt zu verteidigen.
Ein Symptom einer tieferen Krise
Was dieser Vorgang offenbart, geht weit über die Causa AfD hinaus. Er wirft ein grelles Schlaglicht auf eine politische Kultur, in der staatliche Institutionen zunehmend als Werkzeuge im parteipolitischen Kampf missbraucht werden. Der Verfassungsschutz, einst als Frühwarnsystem der Demokratie konzipiert, wurde unter Faesers Ägide zum verlängerten Arm einer Regierungspartei degradiert. Dass ausgerechnet eine Innenministerin, die eigentlich die Verfassung schützen sollte, den Verfassungsschutz für politische Zwecke instrumentalisierte, ist eine Ironie, die man sich kaum ausdenken könnte.
Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, dass staatliche Institutionen unabhängig und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen arbeiten – und nicht nach dem Terminkalender einer scheidenden Ministerin. Dass es am Ende ein Verwaltungsgericht brauchte, um diesen Grundsatz durchzusetzen, sollte allen demokratischen Kräften zu denken geben. Denn wenn der Staat seine eigenen Regeln bricht, um eine missliebige Opposition zu bekämpfen, dann ist nicht die Opposition das Problem – sondern der Staat.
Sogar die sonst nicht gerade AfD-freundliche ZEIT titelte nach dem Beschluss: „Das war's dann wohl mit dem Verbotsverfahren." Ein Satz, der wie ein Epitaph auf einem der fragwürdigsten Kapitel der jüngeren deutschen Innenpolitik steht. Und ein Satz, der Nancy Faeser noch lange nachhallen dürfte.

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